Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Verfahren zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Haus Holtwick“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/863 beigefügten Entwurf durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.

 

Ratsmitglied Wünnemann fragte nach, ob die Standfestigkeit der im Umfeld des Kindergartens vorhandenen Eichen geprüft werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass Herr Averesch, Leiter des Bauhofes und seit kurzem offizieller Baumkontrolleur der Gemeinde, diese Bäume ebenso wie alle Bäume auf Gemeindegebiet im Blick habe. Die Bäume am Kindergarten würden hinsichtlich ihrer Standfestigkeit und vorhandenem Totholz überprüft.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass noch vor einiger Zeit nach den enormen Sturmschäden auch diese Bäume von einem Fachmann überprüft worden seien.

 

Fraktionsvorsitzender Weber schlug vor, den vorgeschlagenen Beschluss um die Bedingung zu erweitern, dass im laufenden Haushaltsjahr keine finanziellen Mittel für die geplante Erweiterung des DRK-Kindergartens Holtwick bereitgestellt würden.

 

Bürgermeister Niehues gab zu bedenken, dass der vorliegende Beschluss ausschließlich die Bauleitplanung beträfe. Hier ginge es nur darum, Planungsrecht zu schaffen und nicht um eine Zuschussangelegenheit. Er halte es daher für nicht richtig, sachfremde Erwägungen in den Beschluss aufzunehmen.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: