Ausschussmitglied Everding fragte nach, ob ab dem 01.07.2009 in jedem kommunalen Gebäude ein Energieausweis öffentlich ausgehängt werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass ein Energieausweis auch für kommunale Gebäude erst dann notwendig werde, wenn das Gebäude neu vermietet werden solle. Er berichtet zudem, dass Herr Mertens eine Zusatzqualifikation erwerbe, um für die gemeindlichen Gebäude einen Energieausweis ausstellen zu können. Die Pflicht zum Aushang dieses Energieausweises sei ihm nicht bekannt.