Beschluss: ungeändert beschlossen

Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Haus Holtwick”, Ortsteil Holtwick, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/877 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und teilte mit, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.

 

Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: