Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichenkamp III“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/875 als Anlage I beigefügten Planentwurf (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und teilte mit, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.
Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: