Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Holtwick-Ost“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/862 beigefügten Entwurf durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und teilte mit, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.
Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: