Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Eichenkamp III“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/875 als Anlage I beigefügten Planentwurf (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB werden durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Stellv. Ausschussvorsitzender Hemker verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/875.

 

Herr Lang vom Planungsbüro Wolters Partner stellte die Planung vor. Er erläuterte, dass die Erschließung des Gewerbegebietes über die Erschließungsstraße „Hasenbusch“ vorgesehen sei. Die Erschließungsstraße selber verlaufe nicht mittig, sondern liege eher westlich im Plangebiet, um so unterschiedliche Größen von Gewerbegrundstücken anbieten zu können. Der geplante Radweg entlang der K 32 sei ebenfalls mit eingeplant worden. Unter Berücksichtigung der benachbarten Wohnnutzung im Außenbereich wurden verschiedene Bereiche für die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben nach dem Abstandserlass gebildet. Im Süden gebe es eine Fläche für die Regenrückhaltung. Der Eingriff in Natur- und Landschaft sei berechnet und der Artenschutz geprüft und als unbedenklich eingestuft worden.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich, warum im Bebauungsplan Höhen über NN festgesetzt wurden.

 

Herr Lang erläuterte, dass man insgesamt eine Baukörperhöhe von 12 m zulassen wolle. Für diese Höhe müsse es jedoch einen Bezugspunkt geben. Da das Gelände in diesem Bereich bis zu 6 m abfalle, sei die Festlegung von NN Höhen als Bezugspunkt erfolgt.

 

Alsdann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: