Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/876 beigefügten Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

 

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Kleikamp II”, Ortsteil Osterwick, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/876 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Stellv. Ausschussvorsitzender Hemker verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/876.

 

Fachbereichsleiter Wellner stellte anhand einer Plangrundlage die Änderung vor.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte nach, ob der Antragsteller den Taubenschlag ohne Änderung des Bebauungsplanes errichten dürfe, wenn sich dieser innerhalb der Baugrenzen befinde.

 

Fachbereichsleiter Wellner bejahte dies,

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich, wie viele Tauben der Antragsteller halten dürfte, damit die Taubenhaltung gebietstypisch sei.

 

Herr Lang führte aus, dass man hier keine pauschale Aussage treffen könne. Die Anzahl richte sich nach der geltenden Rechtsprechung. Derzeit gehe man von ca. 60 – 70 Tieren aus.

 

Ausschussmitglied Steindorf fragte nach, ob man die Anzahl der Tiere und die Flugzeiten im Bebauungsplan festlegen könne.

 

Herr Lang antwortete, dass eine Dimensionierung der Kleintierhaltung im Rahmen eines Bebauungsplanes vom Baugesetzbuch nicht vorgesehen sei.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, warum der Planbereich der vereinfachten Änderung alle südlich der Erschließungsstraße gelegenen Grundstücke umfasse.

 

Herr Lang erklärte, dass alle südlich der Erschießungsstraße gelegenen Grundstücke eine sehr große Tiefe aufwiesen. Hier sollte man den Bauwilligen erlauben Nebenanlagen (nicht nur Kleintierhaltung) im Gartenbereich zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: