Dem Abschluss der der Sitzungsvorlage Nr. VII/887 als Anlage beigefügten Vereinbarung über die Einigung gemäß § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (Zerlegung des GewSt.-Messbetrages) wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte nach, ob für den Fall, dass weitere Kommunen hinzukommen würden, jedes Mal eine neue Zerlegungsvereinbarung getroffen werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf eine entsprechende Klausel in der Zerlegungsvereinbarung, wonach der Gewerbesteuermessbetrag zwar in diesem Fall neu festgelegt werden müsse im Verhältnis der Beteiligungsquoten zueinander, es aber nicht eines neuen Beschlusses bedürfe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass man sich für diesen Weg entschieden habe und dass die Zerlegungsvereinbarung daher folgerichtig und notwendig sei.

 

 

Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: