Bürgermeister Niehues informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass bei der Bezirksregierung Münster ein Härtefonds für durch die Schneekatastrophe besonders Geschädigte eingerichtet worden sei. Zur Verteilung der Hilfsgelder sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, diese bestehe aus drei Partnern: Vertretern der RWE, Vertretern der Kreise Steinfurt und Borken sowie Vertreter der Bezirksregierung Münster.

Kriterien für die Beurteilung, wer Ansprüche aus dem Härtefonds geltend machen könne, seien: Existenzielle Notlage sowie ein herausragender Schaden. Der Fonds sei als reine Nothilfe gedacht, ohne Prüfung juristischer Details.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass betroffene Bürger bei der Gemeinde nachfragen können um zu erfahren, an wen sie sich wenden können.