Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Abstimmungsergebnis:                         6 Ja-Stimmen

                                                              2 Nein-Stimmen

                                                              1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Kuhl verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte anschließend zunächst ausführlich den Sachstand zur Erneuerung der Heizungsanlage.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte nach, ob die Differenz zwischen den ursprünglich investiv veranschlagten Kosten für die Pelletheizung in Höhe von 151.500 Euro und den nun entstandenen Kosten für die Gasheizung in Höhe von 83.000 Euro im Haushalt eingespart worden seien.

 

Kämmerer Isfort bestätigte dies.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte nach, warum die Heizungsanlage jetzt als Aufwand zu buchen sei. Die Aussage unter zu Punkt 1 Absatz 5 der Sitzungsvorlage, wonach die durchzuführende Maßnahme „aus verschiedenen Gründen“ als Aufwand abzuwickeln sei, sei ihm zu pauschal. Wenn tatsächlich Gründe vorlägen, so sollten diese konkret benannt werden.

 

Kämmerer Isfort wies zunächst darauf hin, dass es sich hier um ein grundsätzliches Thema handele. Er erläuterte hierzu, dass nach Aussage des Wirtschaftsprüfers die Maßnahme jetzt als Aufwand abgewickelt werden müsse. Hierauf sei er auch im Finanzzwischenbericht, der in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24. September beraten werde, näher eingegangen.

 

Ausschussmitglied Haßler fragte nach, warum das Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung Roß mit dem Einbau der Gasheizung beauftragt worden sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass über das Projekt Mensa der Kontakt zwischen Herrn Seeger und dem Fachbüro Roß entstanden sei. Herr Seeger habe sich nun für die Erneuerung der Heizungsanlage der Dienste des Büros Roß bedient. Für die Gemeinde Rosendahl bleibe Herr Seeger aber Ansprechpartner.

 

Ausschussmitglied Haßler fragte nach, ob dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil verneinte dies.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erkundigte sich nach dem Ansprechpartner bei Gewährleistungsansprüchen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass Herr Seeger weiter Auftragnehmer sei und Gewährleistungsansprüche somit an ihn gestellt werden müssten.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wies darauf hin, dass es nach seinem Kenntnisstand den Ratschlag für Kommunen gebe, besondere Subunternehmerverträge abzuschließen. Er fragte nach, wie sicher die Konstellation für die Gemeinde nun sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass er keine Bedenken sehe. Herr Seeger habe sich schließlich nur der Mithilfe von Herrn Roß bedient. Herr Seeger sei  nach wie vor Ansprechpartner für die Gemeinde.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt fragte nochmals nach, ob ein „wasserfester“ Vertrag mit Herrn Seeger abgeschlossen worden sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil bestätigte dies.

 

Ausschussmitglied Haßler fragte nach, ob die Aussage von Herrn Roß, dass der Hausmeister von seinem Büro aus die Heizungsanlage steuern könne, richtig sei oder nicht.

 

Herr Terwey sen. wies darauf hin, dass die Anlage derzeit noch nicht vom Hausmeisterbüro aus steuerbar sei. Momentan sei sie lediglich vom Keller aus steuerbar. Die Kosten für das zusätzlich benötigte Steuergerät beliefen sich auf 1.378 Euro. Dieses Steuergerät könne jederzeit geordert und dann im Hausmeisterbüro installiert werden. Eine Steuerung vom Hausmeisterbüro aus sei also machbar, koste aber extra Geld. Insofern sei von Herrn Roß nicht exakt geantwortet worden.

 

Ausschussmitglied Haßler stellte fest, dass sie von Herrn Roß belogen worden sei.

 

Rektor Kahlert wies darauf hin, dass die Kabel für die Heizungssteuerung bereits bis in den Hausmeisterraum gelegt worden seien, anschließend aber wieder entfernt worden seien. Daraufhin habe er mehrfach nachgefragt, ob die Heizung nun vom Hausmeisterraum aus steuerbar sei oder nicht. Ihm sei ebenfalls bestätigt worden, dass eine Steuerung vom Hausmeisterraum aus möglich sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte anschließend umfassend anhand der Sitzungsvorlage den Sachstand zur Umgestaltung der Grundschule.

 

Herr Terwey sen. ging anschließend nochmals auf das Thema Lüftungsanlage ein. Diese koste 25.000 Euro. Darüber hinaus erläuterte er nochmals die baulichen Maßnahmen, die aufgrund des Brandschutzkonzeptes erforderlich gewesen seien. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Büro Roß teilte er mit, dass die Zusammenarbeit nach Abschluss dieser Maßnahme beendet sei.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt nahm Bezug auf Punkt e) der Sitzungsvorlage. Hier gehe es ja um die Größe der Aula. Zwischen den Zeilen lese er, dass die Fläche überdimensioniert sei. Es stelle sich nun für ihn die Frage, bei welcher Personanzahl der Einbau einer Lüftungsanlage nicht nötig gewesen wäre.

Anschließend nahm er Bezug auf Punkt g) der Sitzungsvorlage. Allgemeiner Vertreter Gottheil spreche hier immer von 72.000 Euro Kosten für 2010. Nach Aussage von Herrn Terwey sen. bei dem Ortstermin sei jedoch empfohlen worden, die Dachdämmung über den Winter zurückzustellen. Folglich könnten damit dann doch die zunächst vorgesehenen Kosten für die Dämmung von rd. 9.000 Euro eingespart werden.

 

Hier wies Allgemeiner Vertreter Gottheil darauf hin, dass statt dessen aber der Fußboden mit Dämmung hergestellt werden solle, dies sei weitgehend mit der Dachdämmung kostenneutral.

Zur ersten Frage von Herrn Kreutzfeldt erläuterte er, dass die Personenzahl für den Brandschutz nicht ausschlaggebend sei. Ausschlaggebend sei die Größe der Aula.

 

Herr Terwey sen. ergänzte, dass zur Bestuhlung 144 Stühle vorgesehen seien.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte weiter, dass die Aula 163 qm groß sei. Die Versammlungsstättenverordnung stelle nicht auf die vorgesehene Bestuhlung ab, sondern auf die Größe. Baurechtlich gesehen müsse die Versammlungsstättenverordnung angewandt werden. Diese sehe vor, dass pro qm 2 Personen Platz (nicht nur Sitzplätze) finden könnten. Hätte man die Aula nur um einige qm vergrößert, so wäre dies Problem auch bereits entstanden. Er wies weiter darauf hin, dass die Anforderungen und Auflagen bei einem Umbau der Aula im Obergeschoss dieselben gewesen wären.

 

Fraktionsvorsitzender Weber betonte, dass die ganzen Probleme deshalb aufgetreten seien, weil man falsche Entscheidungen getroffen hätte. Für die wenigen größeren Veranstaltungen hätte man durchaus auch die Turnhalle nutzen können. Man sei nach seiner Auffassung planlos an das Projekt herangegangen. Besser wäre gewesen, wenn man im Vorfeld bereits das Brandschutzkonzept erstellt hätte.

 

Ausschussmitglied Haßler betonte die Notwendigkeit der Aula für die Antonius-Grundschule. Es sei nicht sinnvoll, bei Veranstaltungen mit den Kindern in die Turnhalle zu gehen. Schule sei heute nicht mehr dasselbe wie vor 30 Jahren.

 

Ausschussmitglied Neumann wies zu Punkt b) und c) der Sitzungsvorlage darauf hin, dass er keine Feuchtigkeit am Dach habe feststellen können. Die in der Sitzungsvorlage geschilderte Sachlage sei für ihn vor Ort nicht ersichtlich gewesen. Er sehe daher auch nach Rücksprache mit zwei Dachdeckermeistern keinen Handlungsbedarf. Man habe hier noch einige Monate Zeit und somit Zeit genug, ein vernünftiges Raumkonzept zu erstellen. Er wehre sich dagegen, diesen überdimensionalen Raum für die Grundschule ohne Konzept auszubauen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellte fest, dass ihm zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Beschlussfassung die echten Voraussetzungen nicht bekannt gewesen seien. Wenn er das heutige Wissen bereits damals gehabt hätte, wäre seine Entscheidung anders ausgefallen. Die Konsequenz daraus sei für ihn, dass der Rat eine komplette Raumplanung für das Gebäude benötige, da eine Menge Geld in das Gebäude gesteckt werde. Er bitte darum, ein komplettes Konzept für einen mittelfristigen Zeitraum zu bekommen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte eine Nachfrage zum Punkt 2a) der Sitzungsvorlage, wonach der Gemeinderat beim Produkt Gebäudemanagement Finanzmittel in Höhe von insgesamt 554.400 Euro für verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindlichen Gebäuden bereitgestellt habe. Soweit er sich erinnern könne, seien 90.000 Euro der Finanzmittel in Höhe von insgesamt 554.400 Euro mit einem Sperrvermerk versehen gewesen. Demnach müssten folglich 90.000 Euro weniger zur Verfügung stehen, somit 464.400 Euro.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass dies bekannt gewesen sei. Dennoch sei es richtig, dass im Haushalt 554.400 Euro zur Verfügung stünden, wenngleich auch für einen Teilbetrag mit Sperrvermerk.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte nochmals klar, dass der Verwaltung nur ein finanzieller Spielraum von 464.e00 Euro gegeben worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmte den vorhergehenden Ausführungen von Herrn Kreutzfeldt zu. Auch er sprach sich für ein Gesamtkonzept für die Antonius-Grundschule Darfeld aus. Bezüglich der Schäden an der Decke über der neuen Aula würde ihn die Haftungsfrage interessieren.

 

Herr Terwey Terwey wies darauf hin, dass es sich um ein altes Gebäude handele. Die Hohlsteindecke habe bereits starke Korrissionserscheinungen gezeigt, da die Verarbeitungsqualität seinerzeit schlecht gewesen sei. Durch die Umbaumaßnahmen habe die Decke nun weitere Schäden erlitten, daher musste gehandelt werden. Es wurde entschieden, die Decke in diesem Bereich zu sanieren.

 

Herr Terwey sen. ergänzte, dass er froh darüber sei, dass die Schäden zu diesem frühen Zeitpunkt aufgetreten seien und nicht erst dann, wenn der Bauhof selbst tätig geworden wäre. Die bauausführende Firma habe einen Preisnachlass ohne Schuldanerkenntnis gewährt.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte, dass der Preisnachlass 4.000 Euro betragen habe. Der Firma sei keine Schuld nachzuweisen gewesen, dennoch habe die Firma den Preisnachlass gewährt. Er persönlich könne keinerlei Verschulden der Firma erkennen. Im Übrigen könne man froh sein, dass es so abgelaufen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erinnerte an die letzte Ratssitzung. Dort habe Bürgermeister Niehues zugesagt, dass das Thema „Deckenerneuerung“ in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung noch einmal besprochen werde. Auf der Tagesordnung für die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung sei dieser Punkt jedoch nicht vorgesehen. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass derjenige, der für die Statik zuständig sei, sich auch über den Zustand der Decke hätte informieren müssen.

 

Bürgermeister Niehues stellte klar, dass er in der letzten Ratssitzung bereits versucht habe, den Sachverhalt darzustellen, soweit ihm dieser bekannt gewesen sei. Damals sei er davon ausgegangen, dass die heutige Schul- und Bildungsausschusssitzung nicht stattfinden werde. Deshalb habe er seinerzeit erklärt, dieses Thema in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung noch einmal aufzugreifen. Da der Sachverhalt aber heute ausführlich dargestellt worden sei, werde das Thema in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung nicht noch einmal aufgegriffen.

 

Herr Terwey jun. erklärte, dass er versucht habe, bei der Gemeinde sowie beim Kreis eine geprüfte Statik von dem Gebäude zu bekommen, es gäbe jedoch weder bei der Gemeinde noch beim Kreis entsprechende Unterlagen. Fahrlässigkeit lasse er sich daher weder vorwerfen noch nachsagen. Auch der Baufirma sei keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da die Hohlsteindecke vor den Abbrucharbeiten abgestützt wurde.

 

Ausschussmitglied Neumann stellte klar, dass für ihn die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehe. Dennoch wäre es erforderlich gewesen, im Vorfeld genauere Untersuchungen anzustellen.

 

Herr Terwey jun. stellte nochmals klar, dass vor über 50 Jahren schlampig gearbeitet worden sei. Der Einbau der Hohlstein-Betondecke sei seinerzeit gängige Praxis gewesen, die Ausführung sei jedoch nicht ordnungsgemäß gewesen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber vertrat die Auffassung, dass man sich im Vorfeld über den Zustand der Decke hätte informieren müssen.

 

Herr Terwey jun. betonte nochmals, dass die Deckenkonstruktion über 50 Jahre alt sei. Den Zustand hätte man weder von oben noch von unten sehen können.  Eine absolute Prüfung gebe es schließlich nicht.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl appellierte an die Ausschussmitglieder, sich nun wieder auf die Sachthemen zu beschränken.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing verwies nochmals auf Punkt 2a) der Sitzungsvorlage. Hier werde ausgesagt, dass der Innenausbau durch den Hausmeisterpool angedacht sei. Er höre immer wieder, dass der gemeindliche Bauhof ausgelastet sei und dass die Hausmeister etliche Überstunden vor sich herschieben würden. Er könne sich daher nicht vorstellen, dass dieses Personal den Ausbau leisten könne. Daher würde er gerne wissen, welche Mitarbeiter des Bauhofes sowie des Hausmeisterpools noch Zeitkontingente frei hätten.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt sprach sich erneut für die Vorlage eines mittelfristigen Konzeptes aus. Ehe über den Beschlussvorschlag entschieden werden könne, solle das Konzept vorgelegt werden.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl fasste zusammen, dass der Antrag nun also laute, die überplanmäßige Aufwendung und Ausgabe von 25.000 Euro bereitzustellen, um die Erneuerung des Daches und die damit verbundenen Arbeiten durchführen zu können. Darüber hinaus sollte aber erst ein Konzept vorgelegt werden, anhand dessen dann über die Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln für den weiteren Ausbau des Dachgeschosses entschieden werden solle.

 

Kämmerer Isfort wies auf die haushaltsrechtlichen Auswirkungen des Beschlussvorschlages hin. Der Haushalt sei bindend für das ganze Jahr. Im Laufe des Haushaltsjahres eine außerplanmäßige Maßnahme zu beschließen, sei nur dann möglich, wenn die Notwendigkeit vorher nicht bekannt gewesen sei. Dies sei in diesem Fall somit nicht möglich. Deshalb müsse die Verwaltung wissen, ob sie Mittel in den Haushalt 2010 einbringen könne oder nicht. Es handele sich zunächst schließlich auch nur um einen Haushaltsentwurf, über den der Rat abschließend entscheide.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte, dass für ihn klar sei, dass die Mittel im Entwurf veranschlagt werden müssten. Es sei seine Auffassung, dass vor Beschlussfassung über den Haushalt ein mittelfristiges Konzept vorliegen müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erklärte, dass er die Erklärung von Kämmerer Isfort gerne in den Beschlussvorschlag aufgenommen haben wolle.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: „Zu den Haushaltsberatungen ist ein mittelfristiges Nutzungs- und Maßnahmenkonzept für die Antonius-Grundschule Darfeld vorzulegen“.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte den Antrag, nur Punkt 1 des Beschlussvorschlages stehen zu lassen und über Punkt 2 nicht zu beschließen.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl stellte nochmals klar, dass man für den Fall, dass keine Mittel in den Haushalt eingestellt werden würden, nicht im Laufe des nächsten Jahres hingehen und sagen könne, dass man diese Maßnahme nun doch durchführen wolle.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, in Punkt 2 die Summe herauszunehmen.

 

Abschließend ließ Ausschussvorsitzender Kuhl über den weitergehenden Antrag von Herrn Mensing, abstimmen.