Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Gemäß § 65 Abs. 3 Landesbeamtengesetz NW (LBG NW) wendet die Gemeinde Rosendahl die in § 65 LBG NW vorgesehene Regelung zur Altersteilzeit auf alle Beamten des gehobenen Dienstes an.

 

Ergebnis der geheimen Abstimmung:                      5 Ja-Stimmen

                                                                                   4 Nein-Stimmen

                                                                                   1 Enthaltung

 

  1. Altersteilzeit wird ausschließlich im Blockmodell bewilligt.

 

Abstimmungsergebnis:             einstimmig

 

  1. Die Entscheidung über die Gewährung von Altersteilzeit für Beamte im konkreten Fall trifft der Bürgermeister im Rahmen dieser Leitsätze.

 

Abstimmungsergebnis:             2 Ja-Stimmen

                                                  8 Nein-Stimmen

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage sowie auf die Beratung und Beschlussfassung in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 18. Juni 2009. An dieser Stelle in öffentlicher Sitzung sei die Angelegenheit nun vom Grundsatz her zu diskutieren ohne Ansinnen einer Person.

 

Ausschussmitglied Reints wies darauf hin, dass es sich hier um eine sehr sensible Angelegenheit handele. Es stünden hier immer Menschen dahinter, die sich überlegen würden, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Aus dem Arbeitsleben auszuscheiden koste für beide Seiten Geld. Er persönlich habe sich für die Alternative entschieden, von der Gewährung von Altersteilzeit abzusehen. Es gebe auch andere Wege, vor Erreichen der Altersgrenze in Pension zu gehen, dies sei die freie Entscheidung eines jeden Beamten. Er lehne daher die Gewährung von Altersteilzeit ab.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing führte aus, dass im Regelfall der Arbeitgeber mit der Altersteilzeit etwas erreichen wolle. Mit dem Instrument der Altersteilzeit sei dem Arbeitgeber ein Lenkungsinstrument zum Personalabbau an die Hand gegeben worden. Er sehe nicht, dass hier überflüssiges Personal vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden solle. Er persönlich sei der Auffassung, dass in der Verwaltung Personal fehle und daher wolle er auch qualifiziertes Personal länger halten. Er habe im Internet nachgeschaut, wie das Bundesministerium sowie der Landesrechnungshof zum Instrument der Altersteilzeit stehen würden. Hier sei jeweils festgestellt worden, dass die Altersteilzeit für den Dienstherrn zu teuer sei. Beim Bund habe man daraufhin keine Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte mehr bewilligt. Im Bundesland Hessen laufe die Altersteilzeit zum Ende des Jahres aus und werde nicht mehr verlängert. Der Grund sei eine Berechnung des Landesrechnungshofes Hessen, wonach Altersteilzeit zu teuer sei. Vor der Kommunalwahl habe man von allen Parteien lesen können, dass diese für Haushaltskonsolidierung seien. Wenn man nun lese, dass der Landesrechnungshof und andere das Instrument der Altersteilzeit als zu teuer für den Dienstherrn bewerten würden, könne man in Rosendahl nicht so tun, als ob die Altersteilzeit hier nichts koste. Wer Haushaltskonsolidierung wolle, solle nicht mehr Geld ausgeben, als vorhanden sei.

 

Bürgermeister Niehues verwies hinsichtlich der Kosten auf die der Sitzungsvorlage Nr. VII/851 beigefügten Berechnung über die finanziellen Auswirkungen der beantragten Altersteilzeit. Danach sei die Altersteilzeit für die Gemeinde Rosendahl über einen Zeitraum von 30 Jahren nahezu kostenneutral. Zunächst erziele man sogar einen Spareffekt, weil weniger Gehalt für gleiche Leistung gezahlt werden müsse. Man könne daher nicht so im Raum stehen lassen, dass die Altersteilzeit unglaublich viel Geld koste. Er sei der Auffassung, dass sich die Kosten für die Altersteilzeit im vertretbaren Rahmen halten würden.

 

Fraktionsvorsitzender Branse vertrat die Auffassung, dass der Bundesrechnungshof auch rechnen könne. Dieser habe sich eindeutig gegen das Instrument der Altersteilzeit ausgesprochen. Er stimme den Ausführungen von Herrn Reints inhaltlich zu. Es gebe auch das Instrument der Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Die Dienstunfähigkeit stelle der Amtsarzt fest. Das seien die Spielregeln. Er sehe hier nur zwei Möglichkeiten: Entweder lege man Kriterien für die Gewährung von Altersteilzeit fest oder man entscheide sich gegen die Gewährung von Altersteilzeit. Er persönlich wolle von der Gewährung von Altersteilzeit für Beamte generell absehen, da die Altersteilzeit kein Sparmodell sei.

 

Auch er sei für die Konsolidierung des Haushaltes, so Fraktionsvorsitzender Steindorf. Er sehe aber auch die jeweilige Person, die hinter dem Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit stehe. Diese Person habe bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeit ebenso wie der Dienstherr einen finanziellen Nachteil. Tariflich Beschäftigte hätten nach dem Altersteilzeitgesetz ab der Vollendung des 60. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Altersteilzeit, dieser Anspruch solle den Beamten von den anderen Fraktionen verwehrt werden. Er halte dies für eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung von tariflich Beschäftigten und Beamten. Die Festlegung von Kriterien für die Gewährung von Altersteilzeit halte er für vertretbar, so sei hier nur eine begrenzte Anzahl von Beamten betroffen. Er werde dem Beschlussvorschlag in Teilen zustimmen, jedoch nicht in Gänze.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fasste zusammen, dass im Ausschuss unterschiedliche Meinungen vorhanden seien. So seien einige Ausschussmitglieder für die Gewährung von Altersteilzeit, einige seien dagegen. Er schlage daher vor, zunächst eine Entscheidung über die generelle Gewährung von Altersteilzeit zu treffen. Falls die Entscheidung dann zugunsten der Gewährung ausfalle, könne man sich noch über die Kriterien unterhalten. Er beantrage darüber hinaus für die generelle Entscheidung geheime Abstimmung.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf wies hinsichtlich der festgelegten Kriterien darauf hin, dass einiges für die Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell spreche. Hier wisse man genau, zu welchem Zeitpunkt eine Ersatzkraft benötigt werde. Gegenüber anderen Möglichkeiten habe man hier Planungssicherheit.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte klar, dass es hier ausdrücklich nicht um die Entscheidung über den Antrag einer bestimmten Person gehe, sondern um eine generelle Entscheidung darüber, ob Altersteilzeit bewilligt werden solle oder nicht.

 

Bürgermeister Niehues fragte Herrn Steindorf, was dieser am Beschlussvorschlag geändert haben wolle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf antwortete, dass er keine Änderungen, sondern getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages wünsche, da er den Punkten 1 und 2 des Beschlussvorschlages zustimmen könne, dem Punkt 3 jedoch nicht.

 

Bürgermeister Niehues schlug daraufhin vor, über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen, damit sei auch dem Antrag von Herrn Mensing Genüge getan, weil Punkt 1 des Beschlussvorschlages die generelle Gewährung von Altersteilzeit beinhalte.

 

Anschließend ließ er über den Antrag von Herrn Mensing auf geheime Abstimmung über Punkt 1 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                        4 Ja-Stimmen

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass sich hiermit mehr als die erforderliche Anzahl von 1/5 der Ausschussmitglieder für die geheime Abstimmung ausgesprochen hätten. Somit müsse gemäß § 26 i.V.m. § 16 Abs. 4 der Geschäftsordnung  über Punkt 1 des Beschlussvorschlages geheim abgestimmt werden.

 

Er unterbrach anschließend für die Vorbereitung der geheimen Abstimmung die Sitzung für 10 Minuten.

 

Ausschussmitglied Söller wies im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung darauf hin, dass das Land NRW die Altersteilzeit kürzlich erst um fünf Jahre verlängert habe. Hier könne man sehen, dass es auch unterschiedliche Meinungen zur Altersteilzeit gebe.

 

Bürgermeister Niehues wies hinsichtlich der geheimen Abstimmung darauf hin, dass der Ausschuss zunächst nur über Punkt 1 des Beschlussvorschlages entscheide. Wenn sich nun die Mehrheit der Ausschussmitglieder gegen die Gewährung von Altersteilzeit aussprechen würden, sei eine Abstimmung über Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlages entbehrlich. Er bat die Ausschussmitglieder anschließend um Stimmabgabe. Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch den Allgemeinen Vertreter Gottheil sowie den Fachbereichsleiter Homering.

 

Die Abstimmungen ergaben folgende Beschlussvorschläge für den Rat: