Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der weiteren überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € bei der HSt. 77000.52001 ‚Unterhaltung und Betriebskosten der Geräte, Arbeitskleidung‘ wird aufgrund des § 82 Abs. 1 GO (alte Fassung) – anwendbar aufgrund der §§ 7 und 9 des NKF-Einführungsgesetzes (NKFEG NRW) – in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung 2005 zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:          25 Ja-Stimmen

                                                 1 Nein-Stimme

 

 


Bürgermeister Niehues erläuterte die Hintergründe der überplanmäßige Ausgabe und begründete die Dringlichkeit der Entscheidung. Insbesondere seien unplanmäßige Reparaturbedarfe und ein erhöhter Kraftstoffverbrauch anlässlich des Schneeunwetters am letzten Novemberwochenende für die gestiegenen Finanzbedarfe verantwortlich. Dessen ungeachtet hielte er es aber auch für erforderlich, die am Bauhof eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen einer kritischen Prüfung zu unterziehen, inwieweit sie noch wirtschaftlich betrieben werden könnten. Andernfalls sei über eine ggf. notwendige Ersatzbeschaffung nachzudenken.

 

Ratsmitglied Löchtefeld erkundigte sich nach dem Grund, warum ein diesbezüglicher, der Niederschrift zur letzten Ratssitzung beigefügte Vermerk einen alten Kenntnisstand, aber ein aktuelles Datum trage.

 

Fachbereichsleiter Isfort erläuterte, dass dieser Vermerk im September 2005 vom Fachbereich IV für den Fachbereich II angefertigt worden sei. Für die Niederschrift sei dieser Vermerk neu ausgedruckt und bei dieser Gelegenheit automatisch mit dem aktuellen Druckdatum versehen worden. Außerdem wies er darauf hin, dass aus finanztechnischen Gründen eine Buchung der derzeitigen Rechnungen noch im Haushaltsjahr 2005 vorgenommen werden müssten, da die entsprechenden Ausgaben dem Jahr 2005 zuzuordnen waren.

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: