Beschluss: geändert beschlossen

1.    Gemäß § 65 Abs. 3 Landesbeamtengesetz NW (LBG NW) wendet die Gemeinde Rosendahl die in § 65 LBG NW vorgesehene Regelung zur Altersteilzeit auf alle Beamten des gehobenen Dienstes an.

 

Ergebnis der geheimen Abstimmung:         12 Ja-Stimmen

                                                                        7 Nein-Stimmen

                                                                        2 Enthaltungen

 

Hinweis: Ratsmitglied Barenbrügge verließ nach dieser Abstimmung die Sitzung.

 

  1. Altersteilzeit wird ausschließlich im Blockmodell bewilligt.

 

Abstimmungsergebnis:                   einstimmig bei 1 Enthaltung

 

 

  1. Die Entscheidung über die Gewährung von Altersteilzeit für Beamte im konkreten Fall trifft der Bürgermeister im Rahmen dieser Leitsätze.

 

Abstimmungsergebnis:                     2 Ja-Stimmen

                                                        18 Nein-Stimmen

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 24. September 2009. Er teilte mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Beschlussempfehlung ausgesprochen habe, die in § 65 LBG NW vorgesehene Regelung zur Altersteilzeit auf alle Beamten des gehobenen Dienstes anzuwenden. Weiter habe der Haupt- und Finanzausschuss die einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen, dass Altersteilzeit ausschließlich im Blockmodell bewilligt werde. Ferner habe sich der Haupt- und Finanzausschuss mit 2 Ja- und 8 Nein-Stimmen dagegen ausgesprochen, die Entscheidung über die Gewährung von Altersteilzeit dem Bürgermeister zu überlassen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte für die WIR-Fraktion den Antrag auf geheime Abstimmung über Punkt 1 des Beschussvorschlages.

 

Bürgermeister Niehues ließ über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

 

Bürgermeister Niehues stellte fest, dass hiermit mehr als 1/5 der Ratsmitglieder für geheime Abstimmung seien, dem Antrag werde damit stattgegeben.

 

Bürgermeister Niehues schlug den Allgemeinen Vertreter Gottheil sowie Fachbereichsleiter Wellner als Stimmauszähler vor. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.

 

 

Abschließend fasste der Rat folgende Beschlüsse: