Das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Windeignungsbereichen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl) wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet der Gemeinde Rosendahl, das dem der Sitzungsvorlage VII/903 beigefügten Plan, in dem der Geltungsbereich dargestellt ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs 1 BauGB werden durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und teilte mit, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sich mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme sowie 1 Enthaltung für den Beschlussvorschlag ausgesprochen habe.
Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass man, wenn man etwas machen wolle, jetzt eingreifen müsse.
Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: