Beschluss: ungeändert beschlossen

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes “Holtwick-Ost”, Ortsteil Holtwick, wird gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/908 beigefügten Entwurf als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 1. Oktober 2009 und teilte mit, dass der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss eine einstimmige Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.

 

Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: