Bezüglich einer Verkehrssicherungspflicht seitens der Gemeinde Rosendahl, die von Ratsmitglied Reints in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses angesichts des Schneeunwetters am letzten Novemberwochenende erfragt worden war, teilte Bürgermeister Niehues folgendes mit: Grundsätzlich sei jeder Grundstückseigentümer für Anlagen auf seinem Grundstück verkehrssicherungspflichtig. Dies gelte auch für an Straßen stehende Bäume und Sträucher. Nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sei der Baulastträger zur Beseitigung im Wege der Ersatzvornahme ermächtigt, wenn dem Grundstückseigentümer zuvor unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben worden sei, die notwendigen Arbeiten durchzuführen. Im Falle der Unwetterschadenslage seien Ende November die Arbeiten jedoch vom Kreisbauhof zur sofortigen Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr vorgenommen worden.