Kämmerer Isfort erläuterte anhand von Unterlagen, die dem Protokoll als Anlage II beigefügt sind, welche Rechtsgrundlagen es für die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes gebe. Der vom Rat der Gemeinde festgesetzte kalkulatorische Zinssatz betrage derzeit 5 %. Es gab Überlegungen diesen Zinssatz niedriger festzusetzen. Durch Gericht sei festgestellt worden, dass sich eine angemessene Verzinsung bei 7 % bewege. Das bedeute, dass die Gemeinde Rosendahl mit ihrem Zinssatz im unteren noch zulässigen Bereich liege. Aber auch diesen Satz habe die Gemeindeprüfungsanstalt schon bemängelt und empfohlen den Zinssatz anzuheben.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld erkundigte sich nach dem Abschreibungszeitraum für die gemeindlichen Kanäle

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass Kanäle auf 66,5 Jahre abgeschrieben werden. Das Kapital wurde aufgenommen in Jahren, in denen eine wesentlich höhere Verzinsung üblich war. Zudem könne die Gemeinde nicht auf Dauer mit der finanziellen Schonung der Bürger fortfahren. Man müsse die notwendigen Einnahmen auch einfordern.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass aufgrund des zu erwartenden defizitären Haushaltes 2010 der kalkulatorische Zinssatz für alle Gebührenhaushalte auf mindestens 6 % hochgesetzt werden müsse. Er  befürchte, dass ansonsten der Kreis Coesfeld den defizitären Haushalt der Gemeinde nicht genehmigen werde.

 

Ausschussmitglied Branse erklärte, dass, wenn die Gemeinde als Firma am Markt das Kapital aufgenommen hätte, sie sicherlich mehrfach umgeschuldet hätte. Dann läge man auch unter Berücksichtigung mehrer Jahre bei einem anderen Zinssatz. Er halte die 5 % weiterhin für völlig ausreichend.

 

Kämmerer Isfort wies darauf hin, dass hier die tatsächlichen und kalkulatorischen Zinsen getrennt zu betrachten seien. Die Aussagen zur Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes seien durch Gerichtsurteile so getroffen worden. Die Regelung sei da. Er appelliere dringend an alle Ratsmitglieder endlich die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde auszuschöpfen. Bei der derzeitigen  negativen Finanzentwicklung müssten Taten folgen. Es gebe den Grundsatz, dass spezielle Entgelte vorrangig vor Steuern zu erheben seien. Die Allgemeinheit leihe dem Abwasserbetrieb Geld. Damit habe die Allgemeinheit die Abwasseranlagen finanziert und auch das Recht, dass der kalkulatorische Zinssatz angemessen festgelegt werde.

 

Ausschussmitglied Branse erwiderte, dass es darum gehe, welcher Prozentsatz angemessen sei und er machte nochmals darauf aufmerksam, dass eine Firma am Markt einen wesentlich niedrigen Zinssatz erhalten würde.

 

Bürgermeister Niehues erinnerte daran, dass es früher häufiger Hochzinsphasen gegeben habe, die man bei der Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes auch berücksichtigen müsse.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte nach, ob die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes eine Grundsatzentscheidung für alle Gebührenkalkulationen sei, die der Haupt- und Finanzausschuss vorberate und über die dann der Rat in seiner Dezembersitzung entscheide.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass es durchaus hilfreich wäre, wenn der Rat die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes als Grundsatzentscheidung beschließen würde.