Ratsmitglied Haßler verwies auf TOP 10.5 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2009. Bürgermeister Niehues habe zugesagt, das in Rede stehende Schreiben den Ratmitgliedern zukommen zu lassen. Bis zur heutigen Sitzung habe sie und auch die anderen Ratsmitglieder dieses Schreiben nicht erhalten.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er versucht habe, den Ratsmitgliedern das Schreiben zukommen zu lassen. Dies sei aber zeitmäßig nicht möglich gewesen, da er hierzu noch ein erläuterndes Anschreiben verfassen wolle. Er werde den Ratsmitgliedern das Schreiben aber kurzfristig, voraussichtlich am Montag, mit dem Anschreiben zuleiten.

 

Ratsmitglied Haßler entgegnete, dass dies für viele Ratsmitglieder heute die letzte Ratssitzung sei, so dass diese dann das betreffende Schreiben nicht mehr erhalten würden.

 

Ratsmitglied Branse äußerte Unverständnis darüber, dass Bürgermeister Niehues zeitmäßig nicht in der Lage gewesen sei, das Schreiben auf den Kopierer zu legen. Er verstehe darüber hinaus nicht, warum Bürgermeister Niehues hierzu eine Stellungnahme verfassen wolle.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass er den Ratsmitgliedern den aktuellen Sachstand mit darstellen wolle. Dies habe er zugesagt und das werde er auch tun.

 

Ratsmitglied Söller äußerte seinen Unmut darüber, dass das Schreiben nicht ausgehändigt werde, zumal einige Ratsmitglieder heute das letzte Mal anwesend seien. Er bat darum, die Sitzung zu unterbrechen, das Schreiben zu kopieren und den Ratsmitgliedern noch in der heutigen Sitzung auszuhändigen.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, das Schreiben nach Ende der öffentlichen Sitzung zu kopieren und auszuhändigen.

 

Ratsmitglied Söller bestand darauf, dass dies direkt im Anschluss an den Tagesordnungspunkt Anfragen erfolgen solle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf forderte die Presse sowie die anwesenden Zuhörer auf, bis zur Wiederaufnahme der Sitzung zu bleiben.

 

 

Anschließend erfolgte eine Unterbrechung der Sitzung von 22.03 – 22.15 Uhr.

 

 

Bürgermeister Niehues ließ im Anschluss an die Sitzungsunterbrechung den Ratsmitgliedern das Schreiben des Verwaltungsgerichtes Münster vom 6. Januar 2009 aushändigen. Nachdem die Ratsmitglieder vom Inhalt des Schreibens Kenntnis genommen hatten, erklärte er, dass er das Schreiben des Verwaltungsgerichtes Münster der Kommunalaufsicht zugeleitet habe. Der Gemeindeversicherungsverband habe ihm auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Rücknahme der Klage einer vollständigen Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters gleichkomme und dass die Versicherung dann die in Aussicht gestellten 125.000 € nicht zahle. Wenn man nicht in Kauf nehmen wolle, dass die Versicherung nicht zahle, müsse der Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens abgewartet werden. Dieses Vorgehen habe er mit dem Anwalt und der Kommunalaufsicht so abgesprochen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte klar, dass der Rat die Klage beschlossen und eingereicht habe, der Bürgermeister sei nur ausführendes Organ gewesen. Inhalt der Klage sei die Frage gewesen, ob ein Schaden entstanden sei und ob der ehemalige Bürgermeister Meyering hieran schuld sei. Die Klageeinreichung sei erforderlich gewesen, um die Versicherungssumme zu kassieren. Nun liege dem Bürgermeister seit 9 Monaten dieses Schreiben des Verwaltungsgerichtes Münster vor und Bürgermeister Niehues habe es nicht für nötig befunden, die Ratsmitglieder über das Vorhandensein und den Inhalt dieses Schreibens zu informieren. Er wolle nun wissen, ob Bürgermeister Niehues nicht verpflichtet gewesen wäre, den Rat in öffentlicher Sitzung über dieses Schreiben zu informieren. Wenn die gesamte Kammer beim Verwaltungsgericht feststelle, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe, so sei das nach seiner Auffassung nicht unwichtig. Wenn er Recht habe, dass das Schreiben nicht unwichtig sei und Bürgermeister Niehues dies absichtlich verschwiegen habe, so wolle er von Bürgermeister Niehues genau beziffert haben, wie hoch die hierdurch weiter laufenden Kosten seien, einschließlich der Regressansprüche von Herrn Meyering. Daneben habe Bürgermeister Niehues dadurch, dass er das Schreiben nicht ausgegeben habe, die Aussage von Kämmerer Isfort ad absurdum geführt. Auch hierzu wolle er eine Antwort erhalten. Darüber hinaus müsse öffentlich über das Verhältnis zwischen Bürgermeister Niehues und dem aktuellen Rat gesprochen werden.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass das Verfahren derzeit ruhe, deshalb sei bis heute keine Entscheidung getroffen worden. Über die Höhe der Kosten könne er im Moment keine Aussage treffen. Fakt sei aber, dass durch das Hinausschieben des Prozesses keine zusätzlichen Kosten entstanden seien, da die Prozesskosten vom Streitwert abhängen würden. Zur Frage nach der Zusammenarbeit mit Kämmerer Isfort teilte er mit, dass er immer noch volles Vertrauen zu Herrn Isfort habe. Es gehe in dem Verfahren um einen Zeitraum vor seiner Zeit als Bürgermeister, mit dem er nichts zu tun habe. Ob die Versicherung noch zahle, hänge vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Kommunalaufsicht habe seinerzeit auf die Klage gedrängt, nicht die Versicherung. Es gehe hier um die Versicherungsleistung, deshalb müsse das Verfahren fortgeführt werden.

 

Fraktionsmitglied Steindorf sah durch diese Antwort seine Fragen als nicht beantwortet an. Er fragte nochmals nach, ob Bürgermeister Niehues nicht verpflichtet gewesen wäre, den Gemeinderat schon vor 9 Monaten über die Existenz dieses Schreibens zu unterrichten.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass die Kommunalaufsicht ihm auf Nachfrage bestätigt habe, dass er den Rat nicht über jeden einzelnen Schriftsatz informieren müsse.

 

Fraktionsmitglied Branse wies darauf hin, dass Inhalt des Schreibens sei, dass die Klage nach derzeitigem Stand keine Aussicht auf Erfolg habe. Das habe mit einer Überlastung des Gerichtes nichts zu tun. Wenn Bürgermeister Niehues der Überzeugung sei, dass er den Inhalt dieses Schreibens dem Rat nicht zu Kenntnis geben müsse, verstehe er die Welt nicht mehr.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom August 2007, in dem er von der Kommunalaufsicht aufgefordert werde, die nunmehr erforderlichen Maßnahmen zeitnah zu veranlassen. Darüber hinaus habe es ein Gespräch mit der Kommunalaufsicht gegeben, in dem ihm mitgeteilt worden sei, dass die Klage weitergeführt werden solle.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte nochmals die Frage, ob Bürgermeister Niehues den Rat über den Inhalt des Schreibens vom 6. Januar 2009 nicht hätte informieren müssen. Der Inhalt des Schreibens sei schließlich eindeutig. Wenn Bürgermeister Niehues diesen Inhalt ignoriere, spreche er Kämmerer Isfort das Vertrauen ab. Er wolle von Bürgermeister Niehues wissen, warum er den Rat nicht informiert habe.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, dass er hierzu eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht anfordere und diese Stellungnahme dem Rat vorlege. Er habe alle Schritte nach Rücksprache mit den Anwalt und der Kommunalaufsicht unternommen.

 

Ratsmitglied Reints vertrat die Auffassung, dass Bürgermeister Niehues die Klage hätte zurücknehmen müssen. Die 125.000 Euro von der Versicherung erhalte er doch nicht. Hier habe sich Bürgermeister Niehues eine Entscheidung angemaßt, die ihm als Bürgermeister nicht zustehen würde. Er halte große Stücke auf die Fähigkeiten von Bürgermeister Niehues, diese Entscheidung sei jedoch falsch gewesen.

 

Bürgermeister Niehues betonte, dass ja noch nichts entschieden sei. Er schlage vor, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Er habe die Tragweite wohl unterschätzt. Er habe nur gesehen, dass die Klage nicht zurückgenommen werden dürfe, wenn die Gemeinde die 125.000 Euro von der Versicherung erhalten wolle.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing schlug vor, dass die Ratsmitglieder sich das Schreiben noch einmal genau durchlesen sollten. In dem Schreiben stehe nämlich , dass die Klage ‚nach derzeitigem Erkenntnisstand’ keine Aussicht auf Erfolg habe. Nach seiner Auffassung würden die Berufsrichter damit sagen, dass noch Beweismaterial nachgeliefert werden müsse, damit die Klage Aussicht auf Erfolg haben könne. Aufgrund dieser Sätze schon zu urteilen, halte er für verkehrt.

 

Bürgermeister Niehues betonte, dass er genau aus diesem Grunde ein Begleitschreiben mit weiteren Informationen verfassen wolle, um die Vorgehensweise zu erklären.

 

Für ihn stelle sich nach wie vor die Frage, warum der Rat nicht informiert worden sei, so Ratsmitglied Schröer. Einen richtigen Grund könne er noch nicht erkennen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass er den Rat auf Nachfrage zwischendurch über den Stand des Verfahrens informiert habe. Er habe nichts bewusst verschweigen wollen.

 

Ratsmitglied Rottmann stellte fest, dass Bürgermeister Niehues kein Vertrauen in die Aussage von Kämmerer Isfort habe. Nach seiner Auffassung habe Bürgermeister Niehues den Rat in allen Punkten hintergangen.

 

Diese ‚böse Stimmungsmache’ gefalle ihm nicht, so Ratsmitglied Reints. Zwar habe Bürgermeister Niehues hier etwas getan, was auch ihm nicht gefalle. Dass die Ratsmitglieder nun jedoch auf Bürgermeister Niehues ‚rumhacken’ würden, gefalle ihm jedoch nicht. Aufgabe des Rates sei nun eine Schadensbegrenzung. Er wolle mit dem Rat zusammen überlegen, wie weiter verfahren werden solle. Nach seiner Auffassung habe der Anwalt in dieser Angelegenheit nicht richtig beraten.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing stellte nochmals klar, dass in dem Schreiben nicht stehe, dass die Klage auf jeden Fall keine Aussicht auf Erfolg habe. Er schlug Ratsmitglied Reints vor, sein Recht auf Akteneinsicht wahrzunehmen.

 

Fraktionsmitglied Branse äußerte die Annahme, dass das Gericht keine weiteren Ermittlungen anstellen wolle. Daher denke er, dass der Rat noch einmal über die Kausalität nachdenken solle. Diese werde man nach seiner Auffassung nicht nachweisen können, insofern gehöre die Klage so schnell wie möglich zurückgenommen.

 

Ratsmitglied Söller erinnerte daran, dass der Rat der Leistungsklage zugestimmt habe, dies bedeute auch, dass der Rat Herr des Klageverfahrens sei, Bürgermeister Niehues sei nur Verrichtungsgehilfe. Die Leistungsklage wurde seinerzeit auf Druck des Anwalts eingereicht. Er verstehe nicht, warum das Schreiben nicht vorgelegt worden sei, da doch der Rat entscheiden müsse, ob er die Klage zurücknehmen wolle.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 5. November zu setzen.

 

Ratsmitglied Söller vertrat die Auffassung, dass der amtierende Rat noch Gelegenheit haben müsse, über diese Angelegenheit zu entscheiden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing zeigte sich überrascht darüber, dass einige Ratsmitglieder bereits aufgrund des Schreibens des Verwaltungsgerichtes zu wissen schienen, wie das Gerichtsurteil aussehen werde. Er persönlich wisse nicht, was das Gericht noch anfordern werde, er wisse auch nicht, ob man zum jetzigen Zeitpunkt bereits sagen könne, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass die Richter nicht leichtfertig die Aussage treffen würden, dass die Klage nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Aussicht auf Erfolg habe. Man habe in der zurückliegenden Legislaturperiode bereits öfters Dringlichkeitsentscheidungen getroffen. Er halte diese Angelegenheit für dringlich, daher solle sich dieser Rat noch mit dieser Angelegenheit beschäftigen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte den Antrag, dass dieser Rat, der ja die Klage eingereicht habe, in dieser Angelegenheit zu einer Sondersitzung zusammenkommen solle. Bis zu dieser Sitzung müsse schriftlich durch den Rechtsanwalt sowie die Kommunalaufsicht Stellung genommen werden zu der Frage, ob dadurch, dass die Klage nicht zurückgenommen worden sei, ein Schaden entstanden sei oder nicht. Der Rechtsanwalt solle nach Möglichkeit in der Sondersitzung persönlich anwesend sein.

 

Bürgermeister Niehues ließ über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen.

 

Bürgermeister Niehues schlug als Termin für die Sondersitzung die 2. Herbstferienwoche vor.