Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass er in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 24. September 2009 habe wissen wollen, ob mit dem Beschluss über den Finanzzwischenbericht die Gelder für den Dachausbau in der Antonius-Grundschule Darfeld freigegeben seien. Kämmerer Isfort habe in der Haupt- und Finanzausschusssitzung erläutert, dass es bei der Anmeldung der Gesamtmaßnahme für die Grundschule Darfeld zum Konjunkturprogramm II nur um eine Erklärung bzw. Anmeldung gehe. Seine Frage sowie die Antwort von Kämmerer Isfort habe er auf Seite 4 des Haupt- und Finanzausschussprotokolls vom 24. September 2009 nicht wieder gefunden. Ihm sei wichtig, dass sich dieser Punkt im Ratsprotokoll wieder finde.

 

Kämmerer Isfort erläuterte anschließend, dass mit der Mitteilung der Bedarfe an die Bezirksregierung lediglich die Berechtigung eingeholt werde, Mittel bis zu der angemeldeten Höhe abzurufen. Hierdurch werde die Entscheidung des Rates zum Innenausbau des Dachgeschosses der Grundschule Darfeld in keiner Weise umgangen. Mittel für die Grundschule Darfeld könnten in der Höhe abgerufen werden, wie Baukosten aufgrund der Mittelbereitstellung durch den Rat entstehen würden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil verwies auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.09.2009. Die Sorge von Herrn Mensing, dass der Innenausbau mit den Beschlüssen abgedeckt sei, sei unbegründet.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing bat um eine Klarstellung des Beschlusses.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte, dass durch den Beschluss nur die Erneuerung des kompletten Daches (der Dachpfannen) bis zum Westflügel, einschließlich Zugbänder, Dachgauben sowie die Grundisolierungsmaßnahmen erfasst seien. Der Kostenaufwand hierfür sei in der Sitzungsvorlage dargestellt worden. Diese Mittel stünden zur Verfügung, Mittel für den Innenausbau dagegen nicht. Hier bedürfe es zunächst einer entsprechenden Mittelbereitstellung im Haushalt 2010.

 

Kämmerer Isfort betonte nochmals, dass die Mittelanmeldung für das Konjunkturpaket II nicht die Ratsbeschlüsse ersetzen würde.