Ratsmitglied Söller wies bezugnehmend auf TOP 12.4 darauf hin, dass die Stadt Coesfeld gesetzlich verpflichtet sei, eine Aufsicht für die Schüler vor Schulbeginn vorzuhalten. Wenn dem nicht so sei, sei es erforderlich, die Rosendahler Kinder aus Coesfeld wegzuholen und vor Ort zu beschulen.