1. Mit Ausnahme des Wahlausschusses werden alle gebildeten Ausschüsse mit neun stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.
2. Der Wahlausschuss wird mit 10 stimmberechtigten Mitgliedern (ohne den Wahlleiter) besetzt.
3. Mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses, denen gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 59 GO NRW nur Ratsmitglieder angehören dürfen, können von den Fraktionen für die übrigen Ausschüsse auch sachkundige Bürger vorgeschlagen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues nahm an der
Abstimmung nicht teil.
Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.
Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass Einvernehmlichkeit darüber bestehe, alle Ausschüsse mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern zu besetzen. Nach Auffassung der Fraktionen bestehe keine Notwendigkeit, über Punkt 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen, der Punkt 3 solle daher gestrichen werden.
Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass der Wahlausschuss mit einer geraden Anzahl von Mitgliedern besetzt werden müsse. Der Wahlausschuss müsse daher aus Punkt 1 des Beschlussvorschlages herausgenommen werden. Stattdessen solle die Größe des Wahlausschusses separat festgesetzt werden.
Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: