Beschluss: ungeändert beschlossen

1. Mit Ausnahme des Wahlausschusses werden alle gebildeten Ausschüsse mit neun stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.

 

2. Der Wahlausschuss wird mit 10 stimmberechtigten Mitgliedern (ohne den Wahlleiter) besetzt.

 

3. Mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses, denen gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 59 GO NRW nur Ratsmitglieder angehören dürfen, können von den Fraktionen für die übrigen Ausschüsse auch sachkundige Bürger vorgeschlagen werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Bürgermeister Niehues nahm an der Abstimmung nicht teil.


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte mit, dass Einvernehmlichkeit darüber bestehe, alle Ausschüsse mit 9 stimmberechtigten Mitgliedern zu besetzen. Nach Auffassung der Fraktionen bestehe keine Notwendigkeit, über Punkt 3 des Beschlussvorschlages abzustimmen, der Punkt 3 solle daher gestrichen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass der Wahlausschuss mit einer geraden Anzahl von Mitgliedern besetzt werden müsse. Der Wahlausschuss müsse daher aus Punkt 1 des Beschlussvorschlages herausgenommen werden. Stattdessen solle die Größe des Wahlausschusses separat festgesetzt werden.

 

 

Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: