Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird

 

a)    die Wahl des Bürgermeisters

b)    die Wahl des Gemeinderates

 

vom 30. August 2009 für gültig erklärt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Allgemeiner Vertreter Gottheil berichtete zunächst über die Aufgaben des Wahlprüfungsausschusses zur Prüfung der Gemeindewahl.

 

Der Ausschuss fasste nach kurzer Beratung sodann folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: