Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/44 als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja-Stimmen

                                                              1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf schlug vor, über die vorgeschlagenen Änderungen einzeln zu diskutieren.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse teilte mit, dass sich die Fraktionen im Vorfeld zusammengesetzt und über die Änderungen diskutiert hätten. Man habe zur Kenntnis genommen, dass nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Anzahl der Fraktionssitzungen begrenzt werden müsse. Seitens der Fraktionen sei man jedoch der Auffassung, dass die Anzahl der Sitzungen pro Jahr, für die ein Sitzungsgeld gezahlt werde, auf 50 begrenzt werden solle, da die Fraktionen in gewisser Weise ihre Arbeit selbst regeln können müssten. Dafür müssten sie so viele Sitzungen wie nötig machen können. Über die Begrenzung auf 50 Sitzungen herrsche Einigkeit zwischen den Parteien.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf ergänzte, dass auch für die sachkundigen Bürger die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt werde, auf 50 erhöht werden solle.

 

WIR-Fraktionsvorsitzender Mensing widersprach den Ausführungen vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Branse, wonach über die Erhöhung auf 50 Sitzungen Einigkeit zwischen den Fraktionen herrsche. Die WIR-Fraktion spreche sich dafür aus, die Anzahl der Sitzungen auf 25 zu beschränken.

 

Für die Fraktion der Grünen sprach sich Ausschussmitglied Reints dafür aus, die Anzahl der Sitzungen auf 50 festzusetzen, da 25 Sitzungen zu wenig seien. Die Grünen-Fraktion selbst würde keine 25 Fraktionssitzungen pro Jahr durchführen, dennoch spreche er sich für eine Begrenzung auf 50 aus, da keine Fraktion nur aus reinem Spaß tagen würde. Die Fraktionen müssten so oft tagen können, wie dies notwendig sei.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf wies darauf hin, dass nach der Entschädigungsverordnung die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen entweder ausschließlich als monatliche Pauschale bzw. gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld gezahlt werden könnten. Er werde in der Ratssitzung den Antrag stellen, dass zukünftig die Aufwandsentschädigung ausschließlich als monatliche Pauschale gezahlt werden solle. Hierüber solle der Rat dann entscheiden. Falls die monatliche Pauschale dann komme, sei die Begrenzung der Anzahl der Fraktionssitzungen unrelevant. Falls die monatliche Pauschale jedoch nicht komme, spreche er sich dafür aus, die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt werde, auf 50 zu begrenzen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass es für die sachkundigen Bürger auch für den Fall, dass die Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder ausschließlich als monatliche Pauschale gezahlt werde, beim Sitzungsgeld bleibe.

 

Für die sachkundigen Bürger müsse daher die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt werde, auf jeden Fall auf 50 Sitzungen erhöht werden, so Fraktionsvorsitzender Steindorf.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse äußerte Unverständnis über die Ausführungen vom WIR-Fraktionsvorsitzenden Mensing. Nach seiner Auffassung könne die WIR-Fraktion sich doch freiwillig selbst auf 25 Sitzungen pro Jahr beschränken, wenn sie dies wünsche. Eine Beschränkung der anderen Fraktionen sei hingegen nicht notwendig.

 

FDP-Fraktionsvorsitzender Meier teilte mit, dass seine Fraktion sich sehr intensiv mit dem für sie neuen Thema auseinandergesetzt habe. Die FDP-Fraktion sei für die 50er Lösung, da jede Fraktion so bis zu 50 Fraktionssitzungen durchführen könne, dies aber nicht  müsse. Eine Begrenzung auf niedrigerem Niveau halte er hingegen eher für schädlich als für nützlich.

 

Bezug nehmend auf die Äußerungen vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Branse wies Fraktionsvorsitzender Mensing darauf hin, dass keine Fraktion in der Anzahl ihrer Fraktionssitzungen beschränkt werden solle. Es gehe hier lediglich um eine Beschränkung hinsichtlich der Zahlung von Sitzungsgeld.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse führte aus, dass nach der Entschädigungsverordnung Ratsmitglieder für die Ratsarbeit zu entschädigen seien. Der Gemeinderat habe über viele Jahre auf Geld verzichtet, z.B. auf die Erstattung von Fahrtkosten. Die Begrenzung auf 25 Sitzungen stehe der Entschädigungsverordnung entgegen. Wenn vernünftige Fraktionsarbeit geleistet werde, dann stehe den Fraktionsmitgliedern auch eine Entschädigung zu.

 

Bürgermeister Niehues ließ anschließend über den Vorschlag abstimmen, sowohl für Ratsmitglieder als auch für sachkundige Bürger die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, auf 50 Sitzungen pro Jahr zu beschränken.

 

Abstimmungsergebnis:                         8 Ja-Stimmen

                                                              2 Nein-Stimmen

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass der Vorschlag der Fraktionen, ein Budget in Höhe von 2.500 Euro für die Fraktionen für die Beauftragung von Experten zu bilden, keinen Niederschlag gefunden habe.

 

Kämmerer Isfort teilte hierzu mit, dass er das rechtlich geprüft habe. Die Gemeindeordnung lasse nur Zuwendungen an Fraktionen zu, jedoch keinen direkten Zugriff der Fraktionen auf Haushaltsansätze. Wenn der Betrag zur Verfügung gestellt werden solle, müsse hierfür der Zuwendungsbetrag erhöht werden.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf erläuterte, dass das Geld nur für den Fall vorhanden sein solle, dass alle Fraktionen gemeinschaftlich der Ansicht seien, dass die Einschaltung eines Anwalts oder Beraters notwendig sei. Nur dann solle auf diesen Betrag zugegriffen werden. Er fragte nach, an welcher Stelle dieser Betrag untergebracht werden könne.

 

Kämmerer Isfort wies nochmals darauf hin, dass ein unmittelbarer Zugriff auf den Haushalt durch Fraktionen nicht zulässig sei. Er schlage daher vor, den Zuwendungstopf zu erhöhen und den Betrag von 2.500 Euro für diesen Zweck zu binden.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass Fraktionszuwendungen, die im Jahr nicht verbraucht würden, entweder zurückzuzahlen seien oder aber mit der Zuwendung fürs nächste Jahr verrechnet würden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass das vorgesehene Budget nicht separat im Haushalt veranschlagt werden, sondern ggf. in der Hauptsatzung verankert werden sollte.

 

Kämmerer Isfort schlug nochmals vor, den Sockelbetrag zu erhöhen, da die Mittel gemeinschaftlich eingesetzt werden sollten.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse wies Bezug nehmend auf die Ausführungen vom Allgemeinen Vertreter Gottheil darauf hin, dass auch für die Zuwendungen an die Fraktionen ein Haushaltsansatz gebildet werde. In der Hauptsatzung müsse geregelt werden, wie die Mittel verwendet werden sollten. Er schlug vor, dass die Fraktionen ein gemeinsames Konto einrichten und hierauf der entsprechende Anteil der Zuwendungen überweisen werden sollte. Zwei Fraktionsvorsitzende könnten dann gemeinsam auf das Konto zugreifen.

 

FDP-Fraktionsvorsitzender Meier sprach sich für eine Erhöhung der Zuwendung aus. Würde dem Vorschlag von Herrn Branse gefolgt werden, so würde dies bedeuten, dass nicht immer demokratisch entschieden werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den Sockelbetrag für die Fraktionen von 36,50 Euro auf 78 Euro zu erhöhen. (500 Euro je Fraktion: 12 Monate = 41,67 Euro).

 

Ausschussmitglied Schulze Baek führte aus, dass er sich mit dieser Regelung sehr schwer tue. Angesichts der Haushaltslage halte er es nicht für richtig, wenn der Rat für sich selbst mehr Geld beanspruche. Auch der Rat solle Grenzen ziehen. Er sei der Auffassung, dass die jetzt vorgeschlagenen Erhöhungen ausreichen müssten.

 

Ausschussmitglied Reints erläuterte, dass die Grüne-Fraktion schon Mühe hätte, die bisherige Zuwendung auszugeben. Er gab Herrn Schulze Baek Recht, dass der Rat auch in kleinen Dingen etwas sparsamer werden müsse. Die Grünen könnten mit der Lösung, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen worden sei, leben. Letztendlich gebe es im Bedarfsfall noch die Möglichkeit, einen Antrag an die Gemeinde zu stellen und die Kosten über den Haushalt abzuwickeln. Er spreche sich daher für die kleine Lösung wie verwaltungsseitig vorgeschlagen aus.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf äußerte sich dahingehend, dass die Fraktionen Spielraum haben sollten, gemeinschaftliche Arbeiten durchzuführen. Die CDU-Fraktion habe nicht vor, den Betrag sinnlos zu verausgaben. Dieser Betrag von 2.500 Euro sollte nur in der Hinterhand gehalten werden. Was nicht verbraucht werde, werde zurückgegeben. Es gehe jetzt nur noch darum, wie dieser Betrag festgeschrieben werden könne. Hier gehe es um die Wertigkeit der Arbeit aller ehrenamtlich Tätigen.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse stellte ebenfalls klar, dass für den Fall, dass das Budget nicht in Anspruch genommen werde, keine Kosten entstehen. Er vertrete die Auffassung, dass die Fraktionen die Möglichkeit haben müssten, z.B. einen Anwalt zu bestellen.

 

WIR-Fraktionsvorsitzender Mensing sprach sich dafür aus, dass das Budget von der eigentlichen Fraktionszuwendung abgekoppelt werde. Für den Fall, dass keine Rechtsberatung in Anspruch genommen werde, solle das Geld zurückfließen.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf regte an, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine rechtlich einwandfreie Lösung für das Problem zu finden.

 

Kämmerer Isfort zeigte sich erfreut darüber, dass die Fraktionen ein neues Miteinander gefunden hätten. Es gebe nach seiner Auffassung jedoch nur eine Möglichkeit, dieses Budget zur Verfügung zu stellen, und zwar über eine Erhöhung der Zuwendungen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil schlug vor, hinter § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung einen Absatz einzufügen, wonach jeder Fraktion aus Haushaltsmitteln eine Zuwendung für Rechtsberatungen in Höhe von 500 Euro zur Verfügung gestellt werde, deren Verwendung dann zu belegen sei.

 

WIR-Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass dieser Betrag nicht nur für die Rechtsberatung, sondern auch für fachliche Beratung verwandt werden solle.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den Begriff ‚externe Beratung’ zu verwenden. Er sagte zu, bis zur Ratssitzung einen neuen Vorschlag vorzulegen.

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: