Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Branse habe ihn gebeten, einen von ihm erstellten Entwurf als Diskussionsgrundlage den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Er habe diesen Entwurf auch den Fachbereichsleitern zur Verfügung gestellt. Von Seiten der Fachbereichsleiter gebe es einige Hinweise zur praktischen Umsetzbarkeit.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse erläuterte, dass sich bei dem von ihm erarbeiteten Entwurf der grundsätzliche formale Aufbau nicht geändert habe. Die Zuständigkeitsordnung sei lediglich etwas ausgeschmückt worden. Er wies darauf hin, dass es sich bei dem Ausdruck „Geschäft der laufenden Verwaltung“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff handele, dieser sei in der Zuständigkeitsordnung zu erläutern. Die Fraktionen hätten sich darauf verständigt, dass als Geschäft der laufenden Verwaltung Einzelfallentscheidungen gelten sollten, die Kosten von nicht mehr als 10.000 Euro verursachen. Anschließend erläuterte er anhand des § 6, was er sich dabei gedacht habe, die einzelnen Produkte den Ausschüssen zuzuordnen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass im Rathaus bei der praktischen Umsetzung Schwierigkeiten gesehen würden und bat zunächst Kämmerer Isfort dieses zu begründen.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass sich jeder Fachbereichsleiter die Zuständigkeitsordnung unter dem Gesichtspunkt angeschaut habe, wie sich diese auf die zukünftige Arbeit auswirken werde. Er habe sich sehr darüber gefreut, dass sich die Aufgabenzuweisung zukünftig an Produkten orientieren solle, dies halte er für sehr gelungen. Schwierig sei es nach seiner Auffassung jedoch, die Dinge zuzuordnen, denen betragsmäßig keine Größe zugeordnet sei. Hierdurch  würden viele Dinge beim Ausschuss verbleiben und der Rat bliebe außen vor.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass Grundsatzentscheidungen oder z.B. der Abschluss von Konzessionsverträgen hier nicht erfasst worden seien. Diese Dinge könne er nach der von Herrn Branse erarbeiteten Zuständigkeitsordnung zukünftig selbst entscheiden, weil diese keine Ausgaben verursachen würden. Die Regelung sei daher zu pauschal. Darüber hinaus würden in dieser Zuständigkeitsordnung Dinge geregelt, die bereits in der Hauptsatzung geregelt worden seien. Er wies weiter darauf hin, dass man ein Geschäft der laufenden Verwaltung nicht betragsmäßig definieren könne. Nach dieser Regelung könne er z.B. die Leistungen nach Hartz IV nicht mehr auszahlen, weil diese den Betrag von 10.000 Euro deutlich übersteigen würden.

 

WIR-Fraktionsvorsitzender Mensing stellte klar, dass durch die betragsmäßige Beschränkung der Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht Dinge erfasst werden sollten, die gesetzlich geregelt seien. Weiter führte er aus, dass die Verwaltung eine Vorlage erstellt habe, wo einiges zu den Ausschüssen dezidiert aufgeführt werde. Hieraus könnten Punkte in den Entwurf von Herrn Branse eingebaut werden. Es sollte ein Konglomerat aus beiden Entwürfen gefertigt werden.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf stellte ebenfalls klar, dass die Verwaltung nicht blockiert werden solle, die Zuständigkeitsordnung sollte lediglich pragmatischer gestaltet werden. Der vorliegende Entwurf sollte mit dem Entwurf der Verwaltung verschmolzen werden. Das solle auch nicht zur nächsten Ratssitzung am 26.11., sondern zur übernächsten Ratssitzung erfolgen. Ziel solle es sein, eine saubere Regelung für alle zu erhalten. Wenn das Gerüst einmal stehe, würde es alle, auch die Verwaltung, erheblich entlasten.

 

Fachbereichsleiter Wellner wies darauf hin, dass nach dem von Herrn Branse vorgelegten Entwurf der Zuständigkeitsordnung zukünftig jeder Bauantrag im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu beraten sei. Die Verwaltung werde hierdurch praktisch handlungsunfähig.

 

Ausschussmitglied Reints stellte klar, dass genau aus diesem Grunde beide Entwürfe verschmolzen werden sollten.

 

Er halte es für den richtigen Weg, dass beide Entwürfe verschmolzen werden sollten, so Kämmerer Isfort.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse äußerte sich dahingehend, dass der von ihm vorgelegte Entwurf überarbeitet und über diesen überarbeiteten Entwurf in der übernächsten Ratssitzung beschlossen werden solle.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass ggf. noch über die Zuordnung der Produkte gesprochen werden müsse. Nach der im Entwurf von Herrn Branse vorgeschlagenen Zuordnung sei es zukünftig notwendig, dass Herr Gottheil an den Sitzungen des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses teilnehme, wenn dort die Grundstücksangelegenheiten beraten würden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf erinnerte daran, dass aus seiner Fraktion der Vorschlag gekommen sei, die Anwesenheitspflicht des Allgemeinen Vertreters bei Sitzungen zu streichen, um hierdurch Personalkosten zu sparen. Daher sei es sinnvoll, die Zuordnung der Produkte auch diesbezüglich zu überprüfen.

 

Er habe wahrgenommen, dass man alles gemeinsam erörtern könne, so Allgemeiner Vertreter Gottheil. Er habe auch wahrgenommen, dass man durchaus zu Verknüpfungen kommen wolle. Er würde dafür werben, dem Bürgermeister mehr Kompetenzen zuzuweisen, damit die Arbeit in der Verwaltung unbürokratischer erledigt werden könne.

Er wies Bezug nehmend auf den von Herrn Branse vorgelegten Entwurf darauf hin, dass das Abschreiben von Gesetzestexten die Gefahr berge, dass dies nicht schlüssig sei. Er würde dafür werben, das Zitieren von Gesetzen zurückzufahren.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf erinnerte Bezug nehmend auf die vorhergehenden Ausführungen des Allgemeinen Vertreters Gottheil daran, dass dem Gemeinderat in erster Linie die Kontrollfunktion über die Verwaltung obliege. Er sei als Ratsmitglied verpflichtet, der Verwaltung ‚auf die Finger zu schauen’. Die Ausführungen von Herrn Gottheil akzeptiere er so nicht.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage beider vorliegenden Entwürfe einen neuen rechtssicheren Entwurf zu überarbeiten, der der Grundintention des vorliegenden Entwurfes folgt“.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Branse erläuterte, dass es ihm nicht darum gehe, die beiden vorliegenden Alternativen gegeneinander auszuspielen. Ihm gehe es vielmehr darum, letztlich eine Zuständigkeitsordnung zu erhalten, mit der sowohl die Verwaltung als Fachleute als auch die Ratsmitglieder umgehen könnten. Wenn in dieser Zuständigkeitsordnung der Gesetzestext nicht zitiert werde, würden sich die Ratsmitglieder schwer damit tun, mit dieser Zuständigkeitsordnung zu arbeiten.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, die Angelegenheit in einem interfraktionellen Gespräch zu besprechen.

 

Fachbereichsleiter Homering schlug vor, sich in einem lockeren Rahmen zusammen zu setzen und gemeinsam aus den vorliegenden Entwürfen eine vernünftige Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten.

 

Er halte einen solchen Arbeitskreis für absolut zukunftsweisend, so CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, dass er zu diesem Arbeitskreis einlade.

 

WIR-Fraktionsvorsitzender Mensing teilte mit, dass Frau Everding den Wunsch geäußert habe, dass die Benennung von Straßen auch weiter im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschussberaten werde.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Steindorf schlug vor, diesen Wunsch im Arbeitskreis zu diskutieren.

Er fragte nach, ob die Mitglieder des Arbeitskreises Anspruch auf ein Sitzungsgeld hätten.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, dass die Teilnahme an diesem Arbeitskreis als Fraktionssitzung deklariert werde, dann könne auch Sitzungsgeld gezahlt werden.

 

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.