Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/44 als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rosendahl wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ergebenden Änderungen beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues legte eine aufgrund der Ergebnisse der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 19.11.2009 aktualisierte Änderungsfassung der Hauptsatzung vor und verlas den neuen Beschlussvorschlag.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf beantrage eine geheime Abstimmung über die Frage, ob die Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder ausschließlich als Pauschale (ohne zusätzliches Sitzungsgeld) gezahlt werde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass Einzelbeschlüsse gefasst werden könnten, die Hauptsatzung jedoch abschließend noch einmal in Gänze beschlossen werden müsse. Weiter wies er darauf hin, dass für die Änderung der Hauptsatzung eine qualifizierte Mehrheit des Rates, also mindestens 14 Ja-Stimmen, notwendig sei.

 

Auf Nachfrage des Bürgermeisters sprachen sich mehr als 1/5 der Ratsmitglieder für eine geheime Abstimmung aus.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, Allgemeinen Vertreter Gottheil und Schriftführerin Roters als Stimmenzähler zu bestimmen.

 

Dieser Vorschlag fand die Zustimmung der Ratsmitglieder.

 

 

Anschließend ließ Bürgermeister Niehues über den Antrag, die Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder ausschließlich als Pauschale (ohne Gewährung eines zusätzlichen Sitzungsgeldes) einzuführen, geheim abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:             6 Ja-Stimmen

            19 Nein-Stimmen

 

Damit war dieser Antrag abgelehnt.

 

 

Anschließend wurde über den Vorschlag, die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld gezahlt werde, auf 25 oder 50 zu begrenzen, diskutiert.

 

Ratsmitglied Fedder sprach sich für eine Begrenzung auf 25 Fraktionssitzungen aus, da hier ein Einsparpotenzial gegeben sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse sprach sich gegen eine Beschränkung aus, da eine qualifizierte politische Arbeit auch entsprechende unbegrenzte Beratungsmöglichkeiten erfordere.

 

Ratsmitglied Reints stimmte diesen Ausführungen zu. Eine Begrenzung auf 50 Fraktionssitzungen stelle nur die Obergrenze dar, es könnten auch weniger Sitzungen abgehalten werden.

 

Anschließend ließ Bürgermeister Niehues über den Vorschlag, die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld – für Ratsmitglieder und sachkundige Bürgerinnen und Bürger - gezahlt werde, auf 50 zu begrenzen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           16 Ja-Stimmen

              6 Nein-Stimmen

              3 Enthaltungen

 

Damit war der Vorschlag angenommen.

 

 

Abschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: