Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Löschzuges Holtwick wird die Notwendigkeit der Beschaffung eines entsprechenden Einsatzfahrzeuges vom Typ HLF 20/16 anerkannt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Anschließend dankte Bürgermeister Niehues Kreisbrandmeister Niehues für seine Ausführungen und verabschiedete ihn.


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage. Er übergab zur weiteren Erläuterung das Wort an Kreisbrandmeister Niehues.

 

Herr Niehues erläuterte die personelle und materielle Situation der Freiwilligen Feuerwehr Rosendahl, insbesondere des Löschzuges Holtwick vor dem Hintergrund der Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes von Rosendahl. Durch diesen sorge die Gemeinde für die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Er erläuterte ausführlich die Notwendigkeit der Beschaffung des neuen Löschzugfahrzeuges, das vorrangig dafür sorge, dass genügend Löschwasser zu einer Einsatzstelle gelange. Er machte insbesondere deutlich, dass dieser ausreichende Löschwasservorrat entscheidend sei für den Erfolg einer Brandbekämpfung und zum Selbstschutz der Feuerwehrkameraden. Mit dem derzeitigen Fahrzeugbestand (1.200 l Löschwasservorrat) sei die ausreichende Löschwasserversorgung in Holtwick nicht gewährleistet, weil ein zweites Löschfahrzeug mit Wasservorrat vom Standort Osterwick nicht schnell genug zu einem Einsatzort in Holtwick nachrücken könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte nach den gesetzlichen Vorschriften, die das Handeln der Gemeinde auf dem Gebiet des Brandschutzes bestimmten und ob die Gemeinde belangt werden könne, falls sie dagegen verstoße.

 

Herr Niehues erklärte, dass im Schadensfall die Einhaltung der Vorschriften geprüft würde, ggf. schalte sich auch die Staatsanwaltschaft ein.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Herrn Weber erklärte der Löschzugführer von Holtwick, Herr Lembeck, dass es bei vergangenen Einsätzen bezüglich der Versorgung mit Löschwasser gelegentlich schon sehr kritisch geworden sei.

 

Ratsmitglied Eimers fragte nach, wie lange das bereits 20 Jahre alte Fahrzeug noch funktionstüchtig sei.

 

Herr Niehues erklärte, dass die Gefahr, dass das Fahrzeug im Einsatz versage, mit dem Alter des Fahrzeuges steige. Er könne allerdings keine Prognose hierzu machen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt wies darauf hin, dass viele Fahrzeuge der Feuerwehr bereits sehr alt seien und fragte nach, wie die zukünftige Lage des Fahrzeugbestandes einzuschätzen sei.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärte, dass man nicht vorhersehen könne, wie lange die vorhandenen Fahrzeuge noch einsatzfähig seien.

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreutzfeldt erläuterte Herr Homering, dass das nunmehr 22 Jahre alte Fahrzeug LF 16 TS, dessen Ausrüstung auch nicht mehr angemessen sei, im Falle der Beschaffung des neuen Fahrzeuges verkauft werden solle.

 

Ratsmitglied Deitert warf die Frage auf, ob der Rat überhaupt einen Handlungsspielraum in dieser Entscheidung habe. Angesichts des Brandschutzbedarfsplanes handele es sich hier um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Bei einem ablehnenden Beschluss müsse der Bürgermeister diesen rechtswidrigen Beschluss beanstanden.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte dieses.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass der Rat durch die Zustimmung zum Brandschutzbedarfsplan einen Standard gesetzt habe, der den Rat in seiner Entscheidung nun einenge. Sähe der Brandschutzbedarfsplan anders aus, wäre man jetzt möglicherweise nicht in der Pflicht, ein neues Fahrzeug anzuschaffen.

 

Fachbereichsleiter Homering erläuterte, dass der Brandschutzbedarfsplan nicht willkürlich aufgestellt werde, sondern den örtlichen Verhältnissen angepasst sei. In Rosendahl als Flächengemeinde sei die ländliche Struktur des Gebietes prägend für die einzelnen Bestimmungen. Zudem sei die Gemeinde zunächst selbst für einen angemessenen Einsatz verantwortlich. Die im Brandschutzbedarfsplan aufgestellten Schutzziele seien schon auf 90 % heruntergeschraubt worden, der Zielerreichungsgrad damit bereits an der untersten Grenze angesetzt.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stellte die Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes der Feuerwehr heraus. Die festgelegte Frist, in der die Feuerwehr am Einsatzort eintreffen müsse, dürfe nicht hochgesetzt werden. Vielmehr sei eine angemessene Ausstattung der Feuerwehr wichtig.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärte, dass er die Bestimmungen des Brandschutzbedarfsplanes nicht in Frage stellen wolle.

 

Ratsmitglied Reints erkundigte sich, ob es möglicherweise Probleme geben könnte, zwei Fahrzeuge für einen Einsatz personell zu besetzen.

 

Kreisbrandmeister Niehues erläuterte, dass zwei Fahrzeuge besetzt werden könnten, die aber nicht unbedingt gleichzeitig in den Einsatz starten müssten. Ausschlaggebend sei vielmehr, dass das zweite am Einsatzort eintreffende Fahrzeug weiteres Wasser mit sich führe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte nach, ob ein Beschaffungsmanagement für die Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sei.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärte, dass auch andere Formen der Ausschreibung geprüft worden seien, beispielsweise gemeinsam mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH. Es habe sich jedoch gezeigt, dass die von der Gemeinde in Eigenregie durchgeführten Ausschreibungen in der Regel ein günstigeres Ergebnis erzielt hätten.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass es sich bei dem ausgewählten Fahrzeug um ein Vorführfahrzeug handele, das ca. 10 % günstiger zu erwerben sei.

 

Kreisbrandmeister Niehues wies darauf hin, dass der Markt für Feuerwehrfahrzeuge ein stark umkämpfter Markt sei, was sich auch bei den Preisen bemerkbar machen würde.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass es die Aufgabe der Gemeinde sei, den Brandschutz zu gewährleisten. Außerdem fragte er nach, warum kein größeres Fahrzeug mit einer größeren Wassermenge angeschafft werden solle.

 

Kreisbrandmeister Niehues erklärte, dass man auf für NRW gängige Normgrößen zurückgegriffen habe, da nicht standardisierte Tankgrößen in der Beschaffung teurer seien. Ein Fahrzeug mit größerem Tankvolumen habe außerdem den Nachteil, dass weniger Einsatzkräfte mitfahren könnten.

 

Ratsmitglied Schulze Baek erkundigte sich, ob der Fahrzeugbestand – 13 Fahrzeuge für 3 Löschzüge – in diesem Umfang gehalten werden müsse.

 

Fachbereichsleiter Homering erläuterte, dass im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes angestrebt werde, mehr Ausrüstung mit weniger Fahrzeugen an die Einsatzstelle zu bringen. Der hohe Fahrzeugbestand solle abgebaut werden, was aber nur möglich sei, wenn man technisch modernere Fahrzeuge wie das nun zur Rede stehende Fahrzeug anschaffen würde.

 

Ratsmitglied Eimers fragte nach, warum die Anschaffung einer neuen Rettungsschere nicht zur Diskussion stünde und erkundigte sich nach dem Gewicht des neuen Fahrzeuges. Er erinnerte an das Einsacken des Feuerwehrfahrzeuges bei der Herbstübung am Schloss Darfeld.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärte, dass die zuvor von ihm angesprochene nicht mehr zeitgemäße Rettungsschere nur beispielhaft aufgeführt worden sei.

Das Gewicht des Fahrzeuges betrage 12 t. Ein Einsacken könne auf weichem Untergrund nicht vermieden werden. Bei der Herbstübung sei es auch Ziel gewesen, den Untergrund für einen Ernstfall zu testen.

 

Ratsmitglied Rahsing erklärte, dass die Notwendigkeit der Anschaffung des neuen Fahrzeuges gesehen werde, es aber dennoch wichtig sei, angesichts der hohen Anschaffungskosten und der dadurch notwendig werdenden Einsparungen an anderer Stelle darüber zu diskutieren.

 

Ratsmitglied Everding stimmte diesen Ausführungen zu und plädierte für die Anschaffung des Fahrzeuges.

 

Ratsmitglied Riermann erkundigte sich, ob weitere Anschaffungen im Feuerwehrbereich anstünden und ob die Feuerwehrpauschale hierzu genutzt werden könne.

 

Fachbereichsleiter Homering erklärte, dass ein Betrag von rund 10.000 € im Haushaltsentwurf 2010 veranschlagt werde, womit nur die unverzichtbaren Ausrüstungsgegenstände beschafft würden. Es handele sich um Folgebeschaffungen. Die Anschaffung von weiteren Fahrzeugen sei nicht vorgesehen.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: