Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

1. Der für 2009 bereits bewilligte aber nicht zur Auszahlung gekommene Zuschuss von 10 v.H. der tatsächlichen Kosten der Sanierung des Flachdaches am Kath. St. Nikolaus Kindergarten Darfeld, höchstens aber 7.650 €, ist in den Haushalt 2010 einzustellen.

 

2. Die Notwendigkeit der Gewährung eines Zuschusses für den An- und Umbau des Kath. St. Nikolaus Kindergartens Darfeld zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird anerkannt. Haushaltsmittel in Höhe von 16.000 € werden in den Haushalt 2010 eingestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Erklärung diesen Inhalts gegenüber der Zentralrendantur der Kath. Kirchengemeinden im Dekanat Coesfeld abzugeben.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage. Er begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Klix von der Zentralrendantur Coesfeld sowie den Architekten Koeppen vom Architekturbür Steinberg & Koeppen.

 

Zum Aufbau der Technik erfolgte eine Sitzungsunterbrechung von 20.05 – 20.15 Uhr.

 

Anschließend stellte sich Herr Architekt Koeppen kurz vor und erläuterte die vorgelegten Pläne. Nach den vom Kreisjugendamt vorgelegten Bedarfszahlen sei es erforderlich, den St. Nikolaus Kindergarten in Darfeld zur Sicherstellung des Bedarfs zu erweitern. Dies solle durch einen Um- sowie Anbau geschehen. Mit dem hier vorgestellten Entwurf könne das Raumprogramm erfüllt werden.

 

Herr Klix wies darauf hin, dass alle Fachbehörden zum Entwurf ihr Einverständnis bereits erteilt hätten. Mit dem Bau solle zügig begonnen werden, spätestens im März des kommenden Jahres. Der Kindergarten solle dann zum Kindergartenjahr 2010/2011 fertig gestellt sein. Hierzu wäre es jedoch notwendig, dass sich die Gemeinde Rosendahl an den Kosten beteilige. 5 % des 10%igen Trägeranteils müssten von der Kommune finanziert werden.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass man heute noch nicht wisse, ob genügend Anmeldezahlen für eine Typ II-Gruppe kommen würden. Er fragte nach, ob die Räumlichkeiten auswechselbar seien.

 

Herr Klix antwortete, dass man hinsichtlich der Räumlichkeiten gewisse Vorgaben erfüllen müsse. Er gehe davon aus, dass man mittelfristig eine Typ II-Gruppe noch gar nicht einrichten könne. Deshalb sollten zunächst einmal 2 Typ I-Gruppen eingerichtet werden. Man sei jedoch mit allen Investitionen so aufgestellt, dass man nachhaltig den Bedarf in Rosendahl in allen Bereichen abdecken könne.

 

Frau Dülker bestätigte, dass dies so abgestimmt worden sei. Die Typ II-Gruppe sei von den Anforderungen her die anspruchsvollste Gruppe. Die Gruppenplanung könne jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Sie wies aber darauf hin, dass es die Förderprogramme des Bundes nur noch bis zum Jahre 2013 gebe. Wenn man danach gezwungen sei, eine Typ II-Gruppe auszubauen, könne man keine Fördermittel mehr erhalten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Weber teilte Herr Klix mit, dass in den nächsten zwei Jahren wohl noch keine Typ II-Gruppe benötigt werde. Man müsse jedoch heute bereits anfangen, sich auf den kommenden Bedarf einzustellen. Wickelzonen würden bereits heute benötigt. Ob jedoch die Schlafräume bereits voll bestückt werden könnten, bleibe abzuwarten.

 

Ausschussmitglied Weber wies darauf hin, dass sich alle Fraktionen nach den Erfahrungen mit dem Verbundschulprojekt einig darüber seien, dass bei allen Projekten sog. Masterpläne vorliegen müssten. Auch die Kirche sollte über Masterpläne verfügen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt wies darauf hin, dass er heute bereits über etwas entscheiden solle, was erst in 2013 Gesetz werde. Er hätte vor der Entscheidung zumindest gerne die Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2010/2011.

 

Ausschussmitglied Mensing verwies darauf, dass man unter TOP 5 soeben erst dem Kindergartenbedarfsplan zugestimmt habe. Dort seien die Planzahlen aufgeführt, die man für diese Entscheidung benötige. Man diskutiere nun über die gleichen Punkte wie bereits unter TOP 5 geschehen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf verwies darauf, dass der Ausschuss zwar den Kindergartenbedarfplan zustimmend zur Kenntnis genommen habe, man aber die ganze Zeit deutlich gemacht habe, dass dies vorbehaltlich der Anmeldezahlen geschehe. Hinsichtlich des hier beantragten Zuschusses für den An- und Umbau sei es so, dass ein Beschluss erst in der Ratssitzung am 17. Dezember erfolgen müsse.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach, ob der Rat einen Masterplan für den An- und Umbau des Kindergartens erhalten könne.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf äußerte die Hoffnung, dass für den An- und Umbau die Gesamtkosten erfasst worden seien und dass nicht anschließend nachgefordert werde. Er fragte Herrn Klix, ob er davon ausgehen könne, dass dem so sei.

 

Her Klix verwies auf die umfangreichen Beratungen mit allen Fachleuten. Das Rahmenprogramm des Bundes laufe nur bis zum Jahre 2013. Die Kirche müsse daher versuchen, das, was man in den nächsten 15 Jahren benötige, heute finanziert zu bekommen. Die Kirche sei aber nicht in der Lage, genaue Prognosen darüber abzugeben, was in der Zukunft liege. Ein Restrisiko bei der Planung müsse auch übernommen werden. Das Geld sei aber definitiv nicht in den ‚Sand gesetzt’, sondern vernünftig investiert zum Wohle der Kinder. Die Kirche habe sich ihre Entscheidung auch nicht leicht gemacht. Insofern appelliere er an die Vernunft der Ausschussmitglieder, zum Wohle der Kinder den Weg mitzugehen.

 

Frau Dülker verwies auf die veränderten Kindergartenanforderungen. Alle Einrichtungen, die in den 50er Jahren erbaut worden seien, seien im Bestand nahezu gleich geblieben, die Anforderungen hätten sich aber seitdem stark verändert. Die Räume entsprächen daher heute bereits nicht mehr dem aktuellen Bedarf. Wenn man zu lange warte, müsse man eventuell umbauen ohne eine Mitfinanzierung durch den Bund.

 

Herr Klix verwies darauf, dass die Kirche im Sinne der drei Kindergärten in den vergangenen Jahren stets investiert hätte. Daher verfüge man heute über keine Rücklagen, die man verwenden könne. Die Kirche sehe jetzt die Chance, sich nicht zuletzt durch Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmittel auf die nächsten 15 – 20 Jahre einzustellen.

 

Bürgermeister Niehues erinnerte daran, dass in diesem Jahr der DRK-Kindergarten in Darfeld erweitert und eine Erweiterung für den DRK-Kindergarten Holtwick beschlossen worden sei. Dort hätte die Gemeinde den 10%igen Trägeranteil übernommen. Er appellierte an die Ausschussmitglieder, die Angelegenheit nicht in die Zeit zu setzen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf verwies darauf, dass die Gemeinde Rosendahl vor dem Haushaltssicherungskonzept stehe, daher müssten die Fragen der Ausschussmitglieder Weber und Kreutzfeldt nach der Finanzierung erlaubt sein.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach dem Brandschutzkonzept.

 

Architekt Koeppen antwortete, dass der vorliegende Plan hinsichtlich des Brandschutzes abstimmt sei. Der Bauantrag für diesen Kindergarten sei gestellt, mit dem Bauantrag sei auch  das Brandschutzkonzept vorgelegt worden.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass die Finanzierung auf 16 Plätze x 20.000 € fuße. Ihn interessiere was passiere, wenn man hinterher die Kinder nicht nachweisen könne. Müssten dann ggf. 80.000 € zurückgezahlt werden?

 

Herr Klix antwortete, dass man sich hinsichtlich der Planung nach dem Bedarf richten müsse. Man sei daher immer abhängig von den Planungen des Jugendamtes. Die Kirche hätte ursprünglich nicht geplant, eine Typ II-Gruppe einzurichten, sei jedoch vom Jugendamt darauf hingewiesen worden, dass der Bedarf kommen werde. Er denke, dass es sinnvoll sei, auf alle Eventualfälle eingerichtet zu sein. Hinsichtlich der Baukosten werde die Kirche versuchen, den Rahmen einzuhalten. Mögliche Mehrkosten würde das Bistum übernehmen.

 

Frau Dülker verwies nochmals darauf, dass in 2013 der Rechtsanspruch für die U3-Kinder greife. Sie sei davon überzeugt, dass der Bedarf so kommen werde wie prognostiziert. Sie rate dringend dazu, die Möglichkeiten, die momentan vorhanden seien, zu nutzen. Sie sei überzeugt davon, dass es nicht zu einer Rückzahlung von Mitteln kommen werde.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach was passiere, wenn die Gemeinde sich weigere, die erforderlichen Betreuungsplätze vorzuhalten.

 

Kämmerer Isfort wies diesbezüglich darauf hin, dass die Verpflichtung, Kindergärten vorzuhalten, Aufgabe des Kreisjugendamtes sei. Da die Gemeinde rechtlich nicht verpflichtet sei, Kindergärten vorzuhalten, handele es sich bei der Gewährung der Zuschüsse somit um eine freiwillige Leistung. Wenn die Gemeinde nichts unternehme, müsse der Kreis tätig werden. Niemand könne die Gemeinde zwingen, Zuschüsse für den An- und Umbau der kirchlichen Kindergärten zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Abschließend fasste der Schul- und Bildungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: