Die vom Jugendamt des Kreises Coesfeld vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Rosendahl für das Kindergartenjahr 2010/2011 sowie die Planung über den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Steindorf verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage. Er begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dülker vom Jugendamt des Kreises Coesfeld und übergab dieser das Wort.

 

Frau Dülker verwies zunächst auf die Rechtslage. Hiernach bestehe ab dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder unter 3 Jahren. Anschließend erläuterte sie ausführlich die Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld für die Gemeinde Rosendahl. Ein wesentlicher Punkt, der anstehe, sei der Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für unter 3-jährige bis 2013. In Rosendahl würden deutlich mehr Plätze für Kinder unter 3 Jahren benötigt als derzeit vorhanden. Notwendige Veränderungen in der Gruppenstruktur müssten daher bereits jetzt angegangen werden.  Für Darfeld bedeute dies z.B., dass zwar die Anzahl an benötigten Kindergartenplätzen zurückgehen werde, man aber mehr Gruppen als heute vorhanden benötige. Die Anzahl der im Kindergartenjahr 2013/14 benötigten Gruppentypen könnten dabei der Anlage VI (Ausblick 2013/2014) entnommen werden.

Das Jugendamt habe hinsichtlich des weiteren Verfahrens mit allen Trägern Ausbaugespräche geführt. In diesen Ausbaugesprächen sei ausführlich besprochen worden, wie sich die Situation im Kindergartenjahr 2013/14 darstelle und was die Träger vorhalten müssten.

Für Rosendahl könne der Kindergartenbedarfsplanung entnommen werden, dass sich die Situation im kommenden Kindergartenjahr nicht wesentlich verändern werde, die Platzzahl jedoch bis zum Kindergartenjahr 2013/14 deutlich ausgebaut werden müsse.

Das Kreisjugendamt erwarte die Stellungnahme der Gemeinde Rosendahl bis zum 4. Dezember 2009.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Weber erläuterte Frau Dülker, dass ab 2013 alle Zweijährigen und auch die unter Kinder unter 2 Jahren versorgt werden müssten, daher benötige man tatsächlich mehr Kindergartenplätze.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach, ob bei der Bedarfsplanung berücksichtigt worden sei, dass die Familien in Rosendahl den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht in dem Ausmaß in Anspruch nehmen würden als z.B. Familien in größeren Städten.

 

Frau Dülker erläuterte, dass verlässliche Erkenntnisse vorlägen, wonach die Entwicklung in Rosendahl keine andere sei als in den übrigen Kommunen. Die Notwendigkeit, eine Berufstätigkeit auszuüben, bestehe auch in Rosendahl. Der Bedarf an Kinderbetreuung steige, auch in Rosendahl.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, wie belastbar die vorgelegten Zahlen für das Kindergartenjahr 2013/14 seien. Könne man davon ausgehen, dass in Rosendahl tatsächlich so viele Kinder wie prognostiziert einen Platz benötigen würden? Nach seinem Kenntnisstand rechne das Land mit einem Platzbedarf von 30 % für die U3-Betreuung.

 

Frau Dülker antwortete, dass das Land mit einem Platzbedarf von 32 % rechne, der Bund hingegen mit einem Platzbedarf von 35 %. Man habe sich in Abstimmung mit der Kreispolitik dafür entschieden, von einem Platzbedarf von 35 % auszugehen.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte erneut nach, wie belastbar diese Zahlen seien.

 

Frau Dülker wies darauf hin, dass die Ermittlung wissenschaftlich durch gezielte Nachfragen erhoben worden sei. Der Bund habe diesen Wert als valide erstellt. Das Kreisjugendamt habe jetzt schon eine Nachfragequote in anderen kreisangehörigen Kommunen von über 30 %. Sie sei sich sicher, dass die Zahlen sehr belastbar seien.

 

Ausschussmitglied Weber äußerte die Auffassung, dass sich der Staat darum kümmern müsse, dass man zukünftig mit einem Vollzeitjob wieder eine Familie ernähren könne. Dann sei es nicht mehr unbedingt erforderlich, dass beide Elternteile erwerbstätig seien. Eine Kommune sei nicht dafür zuständig, den Eltern ein Leben im Luxus zu ermöglichen.

 

Frau Dülker antwortete, dass der Rechtsanspruch nun einmal da sei. Hiervon würden natürlich auch Frauen und Männer profitieren, die nicht aus finanziellen Gründen heraus gezwungen seien, wieder arbeiten zu gehen.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach, was der Kreis dafür tue, dass Familien wieder über ein ausreichendes Einkommen verfügen könnten.

 

Frau Dülker wies darauf hin, dass der Kreis gerade hinsichtlich der Arbeitsmarktpolitik viel unternehme.

 

Ihn ärgere, dass zur Befriedigung des Rechtsanspruches Finanzmittel der Gemeinde eingesetzt werden müssten, so Ausschussmitglied Weber.

 

Frau Dülker räumte ein, dass die Kommunen sich durchaus zu Recht darüber beklagen würden, dass sie durch ein Bundesgesetz verpflichtet seien, Kindergartenplätze einzurichten. Einige Kommunen hätten bereits diesbezüglich Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben, die derzeit bei Gericht anhängig sei. Was hieraus werde, bleibe abzuwarten.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf regte an, zu diesem Thema einen separaten Infoabend anzubieten. Die Diskussion sprenge heute Abend den Rahmen.

 

Ausschussmitglied Mensing verwies darauf, dass die Entscheidung, ob ein Kind einen Kindergarten besuche, nicht zuletzt auch von den Kindergartenbeiträgen abhänge. Er fragte Frau Dülker, wie sich zukünftig die Elternbeiträge entwickeln würden.

 

Frau Dülker antwortete, dass zunächst davon ausgegangen worden sei, dass 19 % der Kosten für die Kindergärten durch Elternbeiträge refinanziert werden könnten. Tatsächlich sinke dieser Anteil jedoch immer weiter ab. Im Kreisjugendamtsbezirk liege der Anteil momentan bei 15,8%. Hiermit bekomme der Kreis tatsächlich noch einen erheblichen Anteil der Kosten durch Elternbeiträge refinanziert.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass in Holtwick im DRK-Kindergarten momentan 50 Plätze vorhanden seien. Nach dem geplanten Umbau seien zukünftig 55 Plätze vorhanden und man habe nicht mehr eine 2-, sondern eine 3-Gruppen-Analge. Hierdurch werde mehr Betreuungspersonal benötigt. Er fragte nach, ob es richtig sei, dass die Kommune diese Mehrkosten tragen müsse?

 

Frau Dülker bestätigte dies. Die erhöhten Betriebskosten seien letztlich über die Kreisumlage zu finanzieren. Sie wies darauf hin, dass es zwar eine Sammelklage der Kommunen zur Kindergartenfinanzierung gäbe. Die Gesetzeslage sei jedoch für die Träger der Jugendhilfe bindend.

 

Ausschussmitglied Weber äußerte die Auffassung, dass sich der Gemeinderat entscheiden müsse, ob in Rosendahl weiter Betreuungsplätze ausgebaut werden sollten oder ob man an die Rosendahler Familien appellieren wolle, dass diese ihre Erziehungsaufgaben doch selbst in der Hand behalten sollten.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf antwortete, dass dieses Thema in einer interfraktionellen Runde weiter besprochen werden solle.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass auch für den Fall, dass das Angebot und die Räumlichkeiten ausgebaut werden würden, noch längst nicht alle Kinder aufgenommen werden könnten. Im Anmeldeverfahren werde sich herausstellen, wie man mit dem vorhandenen Platzangebot klarkomme. Fakt sei jedoch, dass mit dem jetzigen Raumangebot nicht alle U3-Kinder versorgt werden könnten. Es sei für die Entwicklung der Gemeinde Rosendahl jedoch enorm wichtig, etwas für Familien zu tun.

 

Frau Dülker bestätigte die Aussagen von Bürgermeister Niehues, dass Familienfreundlichkeit sehr wichtig sei.

 

Zum Thema Familienfreundlichkeit könne man eine Grundsatzdiskussion führen, so Ausschussmitglied Weber. Fakt sei, dass die Bedarfszahlen andere seien, wenn die Familien in Rosendahl anders denken würden.

 

Bürgermeister Niehues berichtete, dass die Firma Lülff Margarinewerke eine Auszeichnung als familienfreundliches Unternehmen erhalten habe, weil man u.a. familienfreundliche Arbeitszeiten ermögliche. Eine Mitarbeiterin der Firma habe ihm berichtet, dass sie jedoch nur deshalb wieder habe arbeiten können, weil sie ihr Kind problemlos im Kindergarten habe unterbringen können. Herr Weber müsse akzeptieren, dass die Frauen wieder arbeiten wollten oder müssten. Die Arbeit der Gemeinde Rosendahl in den letzten 5 Jahren sei erfolgreich gewesen. Er wies darauf hin, dass frühere Prognosen der Gemeinde Rosendahl einen enormen Bevölkerungsrückgang prognostiziert hätten. Eine neue Prognose sage jedoch bis zum Jahr 2030 nur noch einen Bevölkerungsrückgang von 5,2 % vorher, hiermit liege man im Mittelfeld, nicht mehr am Ende. Den demografischen Wandel könne man nicht aufhalten, man könne diesem aber entgegenwirken.

 

Rektor Müller berichtete über ein Telefonat mit einem Vater aus Herne. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass er sich aufgrund der guten Betreuungsmöglichkeiten an der Grundschule auch am Nachmittag dafür entschieden habe, nach Rosendahl zu ziehen.

 

Ausschussvorsitzender Steindorf äußerte sein Bedauern darüber, dass in Deutschland das traditionelle Familienmodell bestraft werde.

 

 

Abschließend fasste der Schul- und Bildungsausschuss folgenden Beschluss: