1.    Dem vorgestellten Konzept zur teilweisen Nutzung des gemeindeeigenen Gebäudes Holtwicker Straße 6 für die Offene Jugendarbeit wird zugestimmt.

 

2.    Die für die Offene Jugendarbeit vorgesehenen Räumlichkeiten werden der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger der Offenen Jugendarbeit für einen Zeitraum von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

3.    In einer zwischen der Gemeinde Rosendahl und der Kolpingsfamilie Osterwick abzuschließenden Vereinbarung ist zu regeln, dass für die Dauer der Nutzung der vorstehenden Räumlichkeiten von der Gemeinde Rosendahl ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 50.000,-- € für die Personal- und Sachkosten der Offenen Jugendarbeit gewährt wird und hiermit die für die Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten entstehenden Nebenkosten (Heiz- und Stromkosten, Wassergeld, Abwasser- und Müllabfuhrgebühren) abgegolten sind. Soweit diese Nebenkosten nicht von der Kolpingsfamilie Osterwick erstattet werden, erfolgt eine Verrechnung mit dem jährlich zu zahlenden Zuschuss. Der jährliche Zuschuss wird für die Dauer von 10 Jahren auf 50.000,-- € begrenzt.

 

4.    Die Kolpingsfamilie Osterwick erhält für den Umbau und die Einrichtung der für die Jugendarbeit vorgesehen Räumlichkeiten einen einmaligen Gesamtzuschuss der Gemeinde Rosendahl in Höhe von 100.000,-- €, der unmittelbar nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Die Finanzierung dieses Zuschusses erfolgt in Höhe von 20.500,-- € aus bei der Gemeinde Rosendahl eingegangenen Sponsorengeldern, in Höhe von 25.000 € aus Zuschussmitteln des Kreises Coesfeld und in Höhe von 54.500,-- € aus Mitteln des Konjunkturpaketes II. Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen zu belegen. Zuschussmittel, die nicht ordnungsgemäß verwendet bzw. nachgewiesen wurden, werden zurückgefordert und mit dem jährlich zu zahlenden Zuschuss verrechnet.

 

5.    Die konkrete Ausgestaltung der zur Nutzung für die Offene Jugendarbeit überlassenen Räumlichkeiten hat in Abstimmung mit dem Rosendahler Jugendforum und der Gemeinde Rosendahl zu erfolgen.

 

6.    In der Vereinbarung mit der Kolpingsfamilie Osterwick ist zu regeln, dass auch künftig in den Ortsteilen Darfeld und Holtwick im Rahmen der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten Angebote für die Offene Jugendarbeit aufrechterhalten werden.

 

7.    Die im Haushalt 2009 der Gemeinde Rosendahl (Seite 113) beim Produkt Gebäudemanagement mit einem Sperrvermerk versehene Teilbetrag für die Herrichtung von Räumen für die gemeindliche Jugendarbeit von 90.000,-- € wird freigegeben und als Deckung für den Zuschuss an die Kolpingsfamilie Osterwick verwendet.


Abstimmungsergebnis:                             6 Ja-Stimmen

                                                                  2 Nein-Stimmen

                                                                  1 Enthaltung

 

 


 

Ausschussvorsitzende Everding verwies auf die Sitzungsvorlage und sprach sich für das geplante Jugendhaus aus.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass am Vortag eine Versammlung mit allen Anliegern des geplanten Jugendhauses stattgefunden habe. Diese hätten zuvor in einem Schreiben an die Fraktionen im Rat und an den Bürgermeister ihre Sorgen hinsichtlich der zu erwartenden Lärmimmissionen geäußert. Das Schreiben ist der Niederschrift als Anlage I beigefügt. Herr Bußmann habe in der Versammlung ausführlich die geplanten Lärmschutzmaßnahmen vorgestellt.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er die Bedenken der Anlieger ernst nähme und es ihm wichtig sei, schon im Vorfeld der Maßnahme mögliches Konfliktpotenzial zu vermeiden und entsprechende Bedenken auszuräumen. Anhand von Folien erläuterte er die angedachten Lärmschutzmaßnahmen, die auch der Wärmeschutzdämmung und Isolierung des Gebäudes dienten. Auch die Lage des Gebäudes im nachbarschaftlichen Umfeld wurde dargelegt sowie die Fortsetzung der bereits bestehenden Einzäunung angesprochen. Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendhauses sei vorgesehen, das Gelände abzuschließen, um auf diese Weise informellen Treffs vorzubeugen. Der öffentliche Zugang sei ausschließlich von der Hauptstraße aus geplant, womit dem Anliegen der Nachbarn Rechnung getragen werde. Lärmschutz sei somit im Gebäude und außerhalb des Gebäudes gegeben, außerhalb der Öffnungszeiten sei nicht mit Ruhestörungen zu rechnen und Parkflächen auf dem Gelände seien weder notwendig, noch vorgesehen, da in der Nähe, z.B. am Dienstleistungszentrum, ausreichend Parkflächen vorhanden seien.

 

Bürgermeister Niehues teilte weiterhin mit, dass die im Schreiben der Anlieger vorgeschlagene Alternative, ein Jugendhaus im gemeindlichen „Haus der Partnerschaft“ am Brink einzurichten, nicht realisierbar sei. Entgegen der Darlegungen in dem Schreiben habe ihm die evangelische Kirchengemeinde in Vertretung durch Herrn Schrage am selbigen Tage ausdrücklich erklärt, dass die evangelische Kirchengemeinde nicht die Absicht hege, die von der Kirchengemeinde genutzten Räumlichkeiten im „Haus der Partnerschaft“ aufzugeben. Außerdem würden weitere Räumlichkeiten in diesem Haus vom DRK-Ortsverband Osterwick-Darfeld genutzt.

 

Bürgermeister Niehues bezog sich im Weiteren auf das im Schreiben der Anlieger vorgetragene Argument, dass die Gemeinde zugesagt hätte, nach Ablauf der Zweckbindung des Gebäudes als Asylbewerberheim die Fläche der Wohnbebauung zuzuführen. Hierzu bat er Allgemeinen Vertreter Gottheil um Erläuterung der Hintergründe.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erläuterte ausführlich die Geschichte des Gebäudes nach dem Erwerb durch die Gemeinde Rosendahl zur Nutzung als Bauhof und später als Übergangswohnheim für Asylbewerber. Es habe zwar ursprünglich Planungen zur Ausweisung von Baugrundstücken gegeben, diese hätten sich aber angesichts der wachsenden Zahl der in der Gemeinde aufzunehmenden Asylbewerber zerschlagen. Im Zusammenhang mit dem Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Gebäudes für eine Nutzung als Asylbewerberheim habe es lediglich den Protokollhinweis gegeben, dass die Umbauplanungen so angelegt sein sollten, dass bei einem späteren Fortfallen des eigentlichen Verwendungszweckes als Asylbewerberheim eine Umwandlung in Mietwohnungen ermöglicht werden sollte. Eine Durchsicht der Akten habe keinen anderen Sachstand ergeben.

 

Ausschussmitglied Lembeck fragte nach, ob die Zufahrt zum Gebäude nicht auch ausgebessert werden müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Hofpflasterung noch in Ordnung wäre, die in der Auffahrt vorhandenen Löcher aber geflickt werden müssten. Hier bliebe der Aufwand überschaubar.

 

Ausschussmitglied Meier erkundigte sich nach der Höhe des geplanten Zaunes.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Zaun in der Höhe des bereits vorhandenen Zaunes von etwa 2 m fortgesetzt werde.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Newman erläuterte Bürgermeister Niehues, dass die derzeitigen Bewohner einen Schlüssel zum Öffnen des Tores erhalten würden. Einer davon würde auch eine ehrenamtliche Hausmeisterfunktion übernehmen.

 

Ausschussmitglied Deitert lobte die Umbaupläne, äußerte sich jedoch kritisch zu den dadurch entstehenden Kosten. Auch habe er Bedenken, was langfristige Investitionskosten in den nachfolgenden Jahren und vor allem nach Ablauf der 10 Jahre anginge. Er fragte nach, ob die Verteilung der zukünftigen Unterhaltungskosten mit dem Träger der Offenen Jugendarbeit bereits abgeklärt sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er – abgesehen von dringendem Handlungsbedarf in kleinerem Umfange, wie beispielsweise das Auswechseln defekter Dachpfannen – nach der grundlegenden Umbaumaßnahme weitere Unterhaltungskosten nicht erwarte.

 

Ausschussmitglied Isfort rechnete vor, dass innerhalb von 10 Jahren 500.000 € für die Jugendarbeit ausgegeben würden. Sie habe Bedenken, dass dieses die Gemeinde finanziell verkraften könne.

 

Bürgermeister Niehues stimmte zu, dass diese Summe auf 10 Jahre hochgerechnet sehr groß erscheine. Es ginge jedoch letztlich um 50.000 € pro Jahr. Diese Summe solle der Gemeinde die Jugendarbeit wert sein.

 

Ausschussmitglied Steindorf erklärte, dass er es für eine gute Idee halte, ggf. das Obergeschoss für die verbandliche Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass die vorgelegte Kostenaufstellung nur einen Umbau des Erdgeschosses berücksichtige. Ein weiterer Ausbau des Obergeschosses würde jedoch zusätzliche Kosten verursachen. Diese müssten dann aber von der Politik entschieden werden.

 

Ausschussmitglied Newman sprach sich für die vorliegende Konzeption aus. Die jährlichen 50.000 € Zuschuss müsse sich die Gemeinde für die Jugendarbeit leisten. Ihre Fraktion habe mit der vorgesehenen Finanzierung der Maßnahme keine Probleme.

 

Ausschussmitglied Deitert wies erneut darauf hin, dass er Bedenken hinsichtlich der Finanzierung habe. Andere Kommunen würden Infrastruktur abbauen, die Gemeinde Rosendahl hingegen baue etwas zusätzlich und überdimensional auf. Es sei angesichts zahlreicher kritischer Stimmen nicht eindeutig klar, ob der Bedarf vorhanden sei. Er sähe die Gefahr, dass es zu einem Ungleichgewicht in der Rosendahler Jugendarbeit komme.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass diese Bedenken bereits im Vorfeld der Sitzung bei der Ortsbegehung mit den anwesenden verbandlich organisierten Jugendlichen angesprochen und ausgiebig diskutiert worden seien. Herr van Deenen habe bei dieser Gelegenheit noch einmal verdeutlicht, dass der Zuschuss für die Offene Jugendarbeit zweckgebunden sei, alle Jugendlichen aber im geplanten Jugendhaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten willkommen seien. Bei einer eigenständigen Nutzung von Räumlichkeiten beispielsweise durch KLJB- oder Messdienergruppen bestünde jedoch Abstimmungsbedarf. Da aber der Träger alle Betriebs- und Bewirtschaftungskosten übernehme, müsse im Falle einer separaten Nutzung mit eigenständigen Nutzungszeiten ein Ausgleich geschaffen werden. Dieser könne auch auf kreativem Wege umgesetzt werden, wie z.B. in der Beschaffung von Kaminholz. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Zahl der Nutzer im gleichen Maße steigen werde, wie vernünftige und attraktive Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt würden. Ähnliche Erfahrungen wären mit der Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule gemacht worden.

 

Ausschussmitglied Deitert befürwortete als Alternative eine dezentrale Lösung in Kooperation mit den örtlichen Kirchengemeinden. Dann könnte das ungenutzte Gebäude Holtwicker Straße 6 abgestoßen werden, statt neue öffentliche Gebäude zu schaffen. Es sei nicht richtig, den künftigen Generationen die Schulden aufzubürden.

 

Bürgermeister Niehues hielt dem entgegen, dass sich eine Gemeinde weiterentwickeln müsse, wolle sie weiterhin lebensfähig bleiben. Hierzu trügen auch Investitionen bei. Auf diese Weise könne man auch dem demographischen Trend entgegenwirken. Zu einer positiven Weiterentwicklung gehöre auch eine positive Jugendarbeit.

 

Ausschussmitglied Deitert entgegnete, dass man auch bei dezentralen Lösungen kreative Wege beschreiten könne.

 

Ausschussmitglied Görny hielt die Planungen für gelungen, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz in Darfeld und Holtwick. Es solle die Möglichkeit eines kostenlosen Transports der Jugendlichen von Holtwick und Darfeld nach Osterwick geschaffen werden. Eine neue Kostenaufstellung solle gemacht werden, falls das Obergeschoss mitgenutzt werde.

 

Ausschussmitglied Meier gab zu bedenken, dass der Träger der Offenen Jugendarbeit aufsichtsrechtlich überfordert sein könne, falls die Räumlichkeiten außerhalb der Betreuungszeiten von anderen Gruppen genutzt würden.

 

Ausschussmitglied Newman warnte davor, Gruppen von Jugendlichen gegeneinander auszuspielen. Im Vordergrund der Offenen Jugendarbeit müsse die Arbeit mit den nicht vereinsgebundenen Jugendlichen stehen. Das Jugendhaus solle aber auch niemanden ausgrenzen.

 

Ausschussmitglied Steindorf äußerte für sich persönlich, dass er es falsch fände, den 50.000 €-Zuschuss für die Offene Jugendarbeit in Frage zu stellen. Die Jugendvereine und –verbände leisteten sehr gute Arbeit, darüber dürfe man aber die nicht gebundenen Jugendlichen nicht vergessen. Auch dürfe man nicht außer Acht lassen, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zurückginge und es für die Vereine und Verbände dann schwieriger werden würde, Mitglieder zu finden. Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, ein Netzwerk für Jugendliche zu schaffen.

 

Die baulichen Zustände im derzeitigen Osterwicker Jugendtreff, so erläuterte Ausschussmitglied Steindorf weiter, seien mangelhaft, insbesondere hinsichtlich der vorhandenen Fluchtwege. Hier sei die Gemeinde Rosendahl zumindest in einer moralischen Verantwortung. Das Angebot des Trägers, sich für die Offene Jugendarbeit auf 10 Jahre zur Verfügung zu stellen, sei ein wirtschaftlich sehr attraktives Angebot.

 

Herr van Deenen als Vertreter des Trägers der Offenen Jugendarbeit wies darauf hin, dass zur Sitzung weniger Jugendliche der Offenen Jugendarbeit erschienen seien als bei vorangegangenen Sitzungen. Dieses läge nicht zuletzt auch daran, dass die Jugendlichen schon sehr lange auf eine Entscheidung zum Thema Jugendhaus warteten und allmählich die Zuversicht verlören. Die Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz eines Jugendhauses bei den Darfelder und Holtwicker Jugendlichen teile er nicht. Im Rahmen der Offenen Jugendarbeit kämen regelmäßig auch Jugendliche aus diesen beiden Ortsteilen, und zwar immer dann, wenn das Angebot attraktiv sei. Personalmäßig sei die Offene Jugendarbeit gut aufgestellt, so dass er keine Probleme hinsichtlich der Abendstunden sähe. Anderen Vereinen sei außerdem Vertrauen entgegen zu bringen.

 

Ausschussmitglied Meier erkundigte sich nach den Prozentsätzen hinsichtlich des Besucheraufkommens.

 

Herr van Deenen erklärte, dass er diese Frage so nicht beantworten könne, er aber sagen könne, dass auch der Besuch in den Abendstunden zufriedenstellend sei.

 

Ausschussmitglied Steindorf richtete eine Frage an den anwesenden Vertreter des Regionalbüros Kinder- und Jugendseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats, Herrn Lammers, bezüglich möglicher Kooperation mit den katholischen Kirchengemeinden.

 

Herr Lammers erklärte, dass er hierzu keine Einschätzung vornehmen könne. Hier seien die Kirchenvorstände der betreffenden Pfarrgemeinden gefragt. Bezüglich der konzeptionellen Jugendarbeit im Bistum Münster könne er aber ausdrücklich betonen, dass es drei gleichberechtigte Stränge gäbe: die kirchengemeindeorientierte Arbeit (z.B. Messdienergruppen), die verbandliche Jugendarbeit (z.B. KLJB-Gruppen) und die Offene Jugendarbeit. Es sei festzuhalten, dass es nicht „den“ Jugendlichen gäbe, sondern jugendliche „Pilger“ seien, die noch ausprobieren und sich oft nur für eine begrenzte Zeit binden wollten. Die Offene Jugendarbeit sei daher für alle Jugendlichen da. Das geplante „Haus der Zukunft“ böte eine hervorragende Perspektive, die auch noch auf 10 Jahre gesichert sei. Daher könne er die geäußerten Bedenken nicht teilen. Ein solches Haus müsse sich mit den Jugendlichen entwickeln, diese nutzten Jugendhäuser nach ihren eigenen Bedürfnissen.

 

Ausschussmitglied Deitert wies ein weiteres Mal darauf hin, dass die zukünftige Entwicklung nicht bekannt sei. Die Gemeinde stünde kurz vor dem Haushaltssicherungskonzept und verbaue sich die Chance, etwas für den Haushalt zu tun. Daher werde er persönlich gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Ausschussvorsitzende Everding erinnerte daran, dass die bereits zur Verfügung gestellten Sponsorengelder im Falle einer Ablehnung des Jugendhauses verfallen würden, da sie zweckgebunden seien.

 

Ausschussmitglied Meier fragte nach, wie das Angebot in den beiden Ortsteilen Darfeld und Holtwick im Falle einer Realisierung des Jugendhauses angedacht sei.

 

Herr van Deenen sagte zu, dass dort ein adäquates Angebot für Kinder jüngeren Alters, die nicht bis nach Osterwick fahren wollten oder könnten, geplant sei. Eine Verbesserung der Räumlichkeiten könne dort noch nicht in Angriff genommen werden, da das Jugendhaus zunächst Vorrang hätte.

 

 

Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: