Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Entgeltregelungen für die Versorgung mit Wasser werden mit Wirkung vom 01.01.2006 wie folgt festgelegt:

 

1. Baukostenzuschuss

a)     Grundbetrag (für Grundstück bis 600 qm)               =                      770,00 €

b)     Zuschlag je weitere angefangene 100 qm

(bis höchstens 1.550,00 € Gesamtsumme)            =                        77,00 €

 

2. Hausanschlusskosten

a)     Grundbetrag je Anschluss                                        =                      640,00 €

b)     Einheitsbetrag je lfdm Anschlussleitung

(gerechnet von der Grundstücksgrenze bis

zum Wasserzähler einschl.)                        =                        29,50 €

 

3. Wasserpreise

a)   Grundpreis für Zähler

bis 5 cbm/h                                                              =                         8,00 €

bis 10 cbm/h                                                            =                      20,00 €

bis 20 cbm/h                                                            =                      41,00 €

b)   für Großwasserzähler

bis 80 mm Nennweite                                              =                        82,00 €

bis 100 mm Nennweite                                            =                      110,00 €

 

c)   für Standrohre (je Standrohr)

werktäglich                                                               =                          1,00 €

 

d)   Verbrauchspreis je cbm                                             =                          1,20 €.

 

Die festgesetzten Beträge sind Nettobeträge, die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe wird zusätzlich geltend gemacht.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Fachbereichsleiter Isfort erläuterte ausführlich die vorliegende Sitzungsvorlage und wies darauf hin, dass nach Auflösung des Eigenbetriebes Wasserwerk zum 01.01.2006 die Entgeltregelungen unabhängig davon, ob inhaltliche Veränderungen erforderlich werden, wegen ihrer Bezugnahme auf diesen Eigenbetrieb neu zu fassen seien.

 

Die Tarife seien aber einer jährlichen Überprüfung zu unterziehen, welche auf der Grundlage einer vollständigen (NKF-)Entwurfsplanung für das “Produkt 11.001, Wasserversorgung” erfolgt sei. Fachbereichsleiter Isfort wies ausdrücklich darauf hin, dass der gesamte Plan noch im Fluss sei, insbesondere was die Finanzplanung anbelangt und dass es sich hierbei um einen ersten Arbeitsentwurf mit Stand vom 04.01.2006 handelt, der auch wie zwischenzeitlich festgestellt wurde noch einige Fehler enthält (z.B. sind Auszahlungen für Stromkosten noch nicht berücksichtigt). Der Ergebnisplan könne aber durchaus schon als Grundlage herangezogen werden. Danach ergebe sich keine Notwendigkeit zur Anhebung der Tarife für die Berechnung der Wasserverbrauchskosten für das Jahr 2006.

 

Ausschussmitglied Branse erklärte, dass ihm bei dem Teilproduktplan 2006 für das Produkt Wasserversorgung die Vergleichswerte aus den Vorjahren fehlen würden. Zwar erscheinen ihm die Ansätze relativ realistisch, dennoch würde er sich wünschen, wenn bei der Vorlage des Haushaltsplanes die Vorjahresdaten dazu genommen würden.

 

Bürgermeister Niehues erwiderte, dass diese Vorgabe verwaltungsseitig nicht geleistet werden könne. Man könne nicht den alten Haushaltsplan auf das neue System umrechnen. Durch die Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanagement wurde ein völlig neues Buchführungssystem eingeführt, neue Aufgaben zugeordnet und die Haushaltsstellen aus dem Vorjahr teilweise auseinander gezogen. Die Zuordnung der Vorjahresdaten ist daher absolut nicht möglich und nicht zu leisten. Man könne und solle aber durchaus das Gesamtvolumen mit dem des Vorjahres vergleichen und wenn dieses stark von einander abweiche, können verwaltungsseitig hierzu auch Begründungen vorgelegt werden; aber nicht vorab zu einzelnen Ansätzen. Er bat darum, im ersten Jahr dieses Systemwechsels den Zahlen, die sicherlich exakt ermittelt worden seien, Vertrauen zu schenken. In den kommenden Jahren können selbstverständlich Vergleichszahlen aus Vorjahren im Haushaltsplan dargestellt werden.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld bemerkte, dass auch er sich die Mühe gemacht habe, die Vergleichszahlen gegegenüber zu stellen. Seines Erachtens sei auch aufgrund der Kontenaufstellung zum Erfolgsplan alles viel übersichtlicher geworden und der Schritt in die richtige Richtung getan. Er könne sich den Ausführungen des Bürgermeisters nur anschließen. Man könne alles nachvollziehen und von daher seien die vorgebrachten Bedenken vom Ausschussmitglied Branse nicht begründet.

 

Ausschussmitglied Branse bekräftigte nochmals, dass der Aufwand sicherlich gewaltig sei; dennoch seien Zuordnungen vorgenommen worden, die nicht aus dem Produktplan heraus ersichtlich seien. Insofern widerspreche er Ausschussmitglied Löchtefeld und regte an, wenigstens für die Teilproduktpläne Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung eine Synopse zu erstellen, die die Veränderungen deutlich machen. Für ihn sei aber auch alles korrekt dargestellt, sodass auch aus seiner Sicht über die Entgelte in der Form beschlossen werden könne.