Bürgermeister Niehues erläuterte den Hintergrund für die ausgehändigten Fragebögen an die Ratsmitglieder und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zur Erklärung gemäß § 1 der Ehrenordnung der Gemeinde Rosendahl. Der große Fragebogen (Vordruck I) sei an ihn persönlich zurückzugeben und werde vertraulich behandelt. Der einseitige Fragebogen (Vordruck II) werde hingegen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Söller erinnerte er daran, dass alle Mandatsträger verpflichtet seien, diese Fragebögen ausgefüllt zurückzugeben und bei Bedarf auch im Laufe der Wahlperiode aktualisiert werden müsse.

 


Die entsprechenden Formulare sind der Niederschrift als Anlage I beigefügt sowie im Internet über die Homepage der Gemeinde Rosendahl (Rats- und Sitzungsdienst, Dokumente der Ratssitzung VIII/3) verfügbar.