Sitzung: 26.11.2009 Rat
Bürgermeister Niehues erläuterte den
Hintergrund für die ausgehändigten Fragebögen an die Ratsmitglieder und die
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zur Erklärung gemäß § 1 der Ehrenordnung
der Gemeinde Rosendahl. Der große Fragebogen (Vordruck I) sei an ihn persönlich
zurückzugeben und werde vertraulich behandelt. Der einseitige Fragebogen
(Vordruck II) werde hingegen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Söller erinnerte
er daran, dass alle Mandatsträger verpflichtet seien, diese Fragebögen
ausgefüllt zurückzugeben und bei Bedarf auch im Laufe der Wahlperiode
aktualisiert werden müsse.
Die entsprechenden Formulare sind der Niederschrift als Anlage I beigefügt sowie im Internet über die Homepage der Gemeinde Rosendahl (Rats- und Sitzungsdienst, Dokumente der Ratssitzung VIII/3) verfügbar.