Kämmerer Isfort berichtete über die Erledigung der in öffentlicher Sitzung des Ausschusses am 30.09.2009 gefassten Beschlüsse.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte nach, warum der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2009 nicht über die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes beraten habe. 

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass man vor dem Hintergrund der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes die Kommunalaufsicht zu diesem Punkt konsultiert habe. Diese werde das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigen, wenn bei den Kalkulationen für die Gebührenhaushalte ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % beibehalten werde.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld merkte an, dass der Ausschuss eine Grundsatzentscheidung zur Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes gewünscht habe. Seiner Kenntnis nach sei hier aber noch keine Entscheidung getroffen worden.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass es keine Möglichkeit gebe den kalkulatorischen Zinssatz niedriger als 6,5 % festzusetzen. Er habe hierzu die Kommunalaufsicht um schriftliche Stellungnahme gebeten, die diesen Zinssatz vor dem Hintergrund eines Haushaltssicherungskonzeptes als angemessen ansehe.

 

Kämmerer Isfort zeigte sich befremdlich. Auf der einen Seite habe er die Aufgabe ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und bei wichtigen Grundlagen wie der Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes stelle man seine Arbeit in Frage. Der kalkulatorische Zinssatz habe untergeordnete Bedeutung für die Gebührenkalkulationen der Übergangsheime und des Friedhofes. Wichtig sei der Zinssatz nur bei der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung. Es bestehe, insbesondere vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes, die Notwendigkeit die Einnahmen voll auszuschöpfen. Nach den Empfehlungen des Städte- und  Gemeindebundes sei hier sogar ein Zinssatz von 7,2 % angemessen.

 

Ausschussmitglied Branse empfand den vorgeschlagenen Zinssatz von 6,5 % als zu hoch. In der Kreditwirtschaft erhalte man heute Zinssätze von unter 2 %. Daher könne er die Aussage des Kreises Coesfeld zur Höhe des Zinssatzes nicht verstehen.

 

Kämmerer Isfort erläuterte den Sinn der Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes und verwies hierzu auf seine Ausführungen in der Sitzung des Ausschusses am 30.09.2009. Wenn man unter einem Zinssatz von 6,5 % bleibe, müsse er zum Ausgleich des gemeindlichen Haushaltes zum Ende der Konsolidierungsphase im Jahre 2014 Steuererhöhungen vorschlagen.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld erkundigte sich nochmals, ob in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2009 eine Grundsatzentscheidung zur Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes getroffen wurde.

 

Bürgermeister Niehues verneinte dies. Bei der Festsetzung der Höhe des Zinssatzes habe die Gemeinde keinen Spielraum, daher habe sich auch nicht die Notwendigkeit zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss gestellt.