Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/54 als Anlage I beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VIII/54.

 

Kämmerer Isfort erklärte den Grund für den Anstieg der Gebührensätze für die Straßenreinigung und verwies auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte nach, warum man auf Seite 3 der Kalkulation zwischen Personalkosten und Kosten für Zentrale Dienste unterschieden habe.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass die Personalkosten für die Mitarbeiterin sei, die dieses Produkt bearbeite. Kosten für Zentrale Dienste seien dagegen beispielsweise die Kosten für die Personalsachbearbeiterin oder die Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung. Hier würden die Kosten anteilig umgelegt. Eine Besonderheit bei dieser Kostenstelle sei, dass hier auch die Kostenerstattung für den Winterdienst von Straßen NRW berücksichtigt wurde. Hier zahle die Gemeinde aufgrund einer entsprechenden Abrechnung von Straßen NRW eine Kostenerstattung, die voll umlagefähig sei.

 

Ausschussmitglied Reints fragte nach, wie lange der Vertrag mit der Fa. Alba noch laufe. Die Kosten erschienen ihm sehr hoch. Weiter erkundigte er sich, ob auch die Straßenanlieger mit einer Hinterbebauung Gebühren für die Straßenreinigung zahlten und ob der wöchentliche Reinigungsintervall nicht anders festgelegt werden könne.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass Hinterlandgrundstücke entsprechend der vorliegenden Rechtsprechung mit der der Straße zugewandten Seite voll berücksichtigt werden. Die Festlegung des Reinigungsrhythmus orientiere sich an der Straßenreinigungssatzung, die auch für die übrigen Anlieger, denen die Reinigungspflicht  übertragen wurde, eine wöchentliche Reinigung vorsehe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Gemeinde einen Vertrag mit der Reinigungsfirma abgeschlossen habe. Dieser könne gekündigt werden. Bei den Kommunen, die die Straßenreinigung neu ausgeschrieben hätten, hätte die Ausschreibung ein deutlich teureres Ergebnis erbracht.

 

Hinweis:          Der Vertrag über die Straßenreinigung mit der Fa. Alba wurde 1986 geschlossen und endet am 31.12.2011. Er verlängert sich um jeweils 2 Jahre, wenn nicht eine Vertragspartei 1 Jahr vorher kündigt.

 

Kämmerer Isfort ergänzte, dass die Gemeinde Rosendahl eine relativ kleine Reinigungsfläche habe und die damalige Ausschreibung auf einem wesentlich größeren Auftragsvolumen basiere. Derzeit könne man nur einen sehr unattraktiven Reinigungsbereich anbieten.

 

 

Ausschussmitglied Fedder regte an, derartige Aufgaben mittelfristig durch eine münsterlandweite Infrastrukturgesellschaft ausführen zu lassen.

 

Ausschussmitglied Schubert merkte an, dass die Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Coesfeld deutlich über denen in der Gemeinde Rosendahl lägen.

 

Ausschussmitglied Branse wies darauf hin, dass die Fa. Alba die Preise moderat erhöht habe. Die immense Kostensteigerung bei der Straßenreinigung bedinge sich eher durch die internen Leistungsverrechnungen. Die betrügen ca. 25 % der Gesamtkosten. Er schlug vor, diese Kosten auszuschreiben und extern zu vergeben.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass kein privater Unternehmer daran interessiert sei, für die geringen Einnahmebeträge die Gebühren der Straßenreinigung abzurechnen. Zudem könne die Verantwortung hierfür nicht abgegeben werden. Insbesondere bei der Festsetzung der Gebührensätze handele es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, die man nicht an eine Privatperson vergeben könne. Zudem müsse man das Haftungsrisiko mitbedenken.

 

Bürgermeister Niehues merkte an, dass es ein Unterschied sei, ob die Pflege der Grünanlagen vergeben werde oder die Reinigung der Straßen. Man befinde sich hier im öffentlichen Recht. Zudem habe man alles versucht, um die Gebühren niedrig zu halten. Wo die Bürger selbst reinigen wollten und konnten (z.B. Darfelder Markt), habe man dieses ermöglicht. Bei den überörtlichen Straßen sei dieses jedoch nicht machbar.

 

Ausschussmitglied Tendahl merkte an, dass eine vermehrte Reinigung der Sinkkästen notwendig werde, wenn die überörtlichen Straßen nicht ausreichend gereinigt würden.

 

Ausschussmitglied Fedder bat den Bürgermeister seine Anregung bezüglich der Durchführung der Straßenreinigung durch eine Infrastrukturgesellschaft in einer der nächsten Bürgermeisterkonferenzen vorzutragen.

 

Bürgermeister Niehues sagte dies zu.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: