Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

 

 

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage mit Wirkung vom 01.01.2010 wie folgt beschlossen:

 

a)  Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                                              2,44 €,

b)  Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                                         0,64 €.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja-Stimmen

                                                              1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VIII/70.

 

Kämmerer Isfort berichtete, dass die Grundstrukturierung der Gebührenermittlung gleichgeblieben sei. Man habe jedoch den kalkulatorischen Zinssatz von 5% auf 6,5 % angehoben. Zudem sei das Verzinsungskapital insoweit verändert, als die Zuwendungen, die die Gemeinde bekommen haben, nominal abgezogen und nicht verbraucht wurden. Diese Vorgehensweise entspreche der Rechtsprechung zu diesem Thema, die besage, dass Zuwendungen nominal abzuziehen seien und daher keine Berücksichtigung bei der Verzinsung finden sollen.

Auch sei der Verteilungsschlüssel für die Kläranlagen (Seite 9) neu festgelegt worden. Man habe eine leichte Verschiebung des Verteilungsschlüssels vorgenommen. Zur Kläranlage gelange zum größten Teil Mischwasser und nur zu einem geringeren Teil Niederschlagswasser. Die Verteilung könne man kaum sachgerecht ermitteln. Bisher liege der Schlüssel bei 75/25 zugunsten des Mischwassers, man könne aber auch andere Faktoren wählen. Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Gebührenentwicklung schlage er vor, die Gewichtung in 80/20 zu ändern. So könne man die bisherige Gebühr für Schmutzwasser halten und die Gebühr für das Niederschlagswasser leicht senken.

Ausschussmitglied Löchtefeld fragte nach, ob man sich durch die Veränderung des Verteilungsschlüssels nicht angreifbar mache. Er habe bei gleichbleibendem Verteilungsschlüssel für das Schmutzwasser eine deutlich höhere Gebühr von 2,80 € und für das Niederschlagswasser eine geringere Gebühr von 0,52 € errechnet. Wenn man von Gebührengerechtigkeit spreche, müsse man diese Ansätze nehmen. Das Problem seien die Kläranlagen, deren Kostenstruktur massiv ansteige, während andere Kostenblöcke gleichbleibend seien.

 

Ausschussmitglied Fedder ergänzte, dass im Jahre 2006 der Verteilungsschlüssel 80/20 angewandt wurde. Es sei eine Festlegung, die das Büro Tuttahs & Meyer vorgeschlagen habe. Dann wurde im Jahre 2007 umgestellt auf 75/25. Dieser Schlüssel wurde dann kontinuierlich angewandt. Zudem gab es die Aussage, dass man sich hierbei nur in Bereichen zwischen 15 und 25 bewegen dürfe. Jetzt habe man einen Wert, der mit 86,2 zu 13,8 unter dem liege, was man als unteren Wert festgelegt habe. Er bat hierzu um Klarstellung.

 

Kämmerer Isfort erläuterte, dass man nicht nur die Multiplikationsfaktoren miteinander vergleichen dürfe. Für die Ermittlung des Verteilungsanteils seien beide Faktoren (Gewichtungsfaktor und Mengenfaktor) zu berücksichtigen.

Ausschussmitglied Löchtefeld merkte an, dass die Verschiebung der Gewichtung ca. 0,40 € bei der Schmutzwassergebühr ausmache. Das sei nicht gerecht. Er sei der Meinung, dass man die Gewichtung nicht verschieben dürfe.

 

Kämmerer Isfort entgegnete, dass man genau an dieser Stelle keine ingenieurmäßig erfassten Daten habe. Wenn man von Gebührengerechtigkeit spreche, würde man die Fakten verbiegen. Das Risiko einer gerichtlichen Überprüfung des Verteilungsschlüssels bestehe bei beiden Alternativen gleich.

 

Ausschussmitglied Branse erklärte, dass, wenn ein Verteilungsschlüssel wählbar sei und festgelegt wurde, dieser auch beibehalten werden müsse, ansonsten werde man unglaubwürdig.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass der Ausschuss lediglich über eine Kalkulation berate. Die tatsächlichen Kosten lägen erst im Nachhinein vor. Sollte hier eine Differenz bestehen, müsste sie innerhalb von 3 Jahren ausgeglichen werden. Um Kontinuität zu erhalten wurde vorgeschlagen, die Gebührensätze nicht zu erhöhen.

 

Ausschussmitglied Branse merkte an, dass man bereits aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit die Gebühr angepasst habe. Die Glaubwürdigkeit des Rates sollte der Maßstab für weitere Überlegungen sein.

 

Kämmerer Isfort berichtete, dass es in vielen Kommunen den Begriff der Quersubventionierung bei nebeneinander stehenden Gebührenkalkulationen gebe. Hier sei ein legales Instrument der Gebührenkalkulation genutzt worden. Er glaube nicht, dass durch die Verschiebung der Gewichtung das Prozessrisiko erhöht worden sei. Die Verwaltung habe dem Ausschuss diesen Vorschlag gemacht, dieser könne sich aber auch für den bisherigen Verteilungsschlüssel entscheiden.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte nach, ob es nicht möglich sei, die entsprechenden Wassermengen beispielsweise durch die Installation einer Messeinrichtung zu ermitteln und so den Verteilungsschlüssel zu konkretisieren.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass, wenn dieses so gewünscht werde, dieses nur mit externer Unterstützung laufen könne. Man habe nicht nur die Kostenträger Kläranlagen, es gebe auch an vielen anderen Stellen (Pumpwerke) eine Vermischung. Es sei sicherlich konsequent die Dinge aufzuarbeiten. Bisher sei dies jedoch unter Kostengesichtspunkten unterblieben. Er wies zudem darauf hin, dass die in einem Fall eingerichtete Messeinrichtung dazu gedacht war, einen Anschlussnehmer an den Kosten der Kläranlage zu beteiligen. Hier habe man an einer Stelle konkrete Abwassermengen ermitteln können.

 

Ausschussmitglied Reints entgegnete, dass es Regenwasserstationen gebe, wo man genau wisse, wo das Wasser herkomme. Irgendwo könne man doch beginnen, mit geringem Aufwand Mengen zu erfassen. Wenn man diese Wassermengen zu den Kosten in Bezug setzte, könne man sehr wohl einen gerechten Verteilungsschlüssel finden. Wichtig sei, dieses den Bürgern nachvollziehbar zu machen. Dann bedeute es eben eine Verschiebung der Kostenstruktur für jeden Einzelnen.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld merkte an, dass die Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels dann Willkür werde, wenn man ihn ständig ändere. Man müsse einen festen Satz finden, nach dem man sich richten könne.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass man den Verteilungsschlüssel durchaus ändern dürfe, wenn entsprechende Gründe vorlägen.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld führte aus, dass es gerade im Bereich Kläranlage eine unglaubliche Kostensteigerung gebe. Diesen Aufwand müsse man verteilen. Er schlug vor, im nächsten Jahr eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses durchzuführen, um diese Problematik noch weiter zu erörtern.

 

Kämmerer Isfort griff den Aspekt der Kostensteigerung bei den Kläranlagen auf und berichtete, dass bei der Gebührenkalkulation u.a. eine Sonderabschreibung für die abgängige Elektroinstallation der Kläranlage Holtwick mit ca. 50.000 € enthalten sei, die in die Nutzungsentgelte für die KAIRO eingerechnet wurde.

 

Bürgermeister Niehues ergänzte, dass auch die Stromkosten vor 3 Jahren um ca. 33 % gestiegen seien.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigte sich, ob das Inliner-Verfahren zur Sanierung der Kanäle bereits Erfolge gebracht habe.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass er hierzu bereits in der letzen Sitzung berichtet habe und die Ergebnisse als Anlage dem Protokoll beigefügt seien. Viel problematischer sei die bis zum Jahr 2015 vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung von Hausanschlüssen. Hier gebe es noch einen Kostenfaktor, der derzeit nicht kalkulierbar sei.

 

Ausschussmitglied Fedder bemängelte, dass man die Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 6,5 % nicht in der Sitzungsvorlage kenntlich gemacht habe. Er sei grundsätzlich gegen die Erhöhung auf 6,5 %.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld entgegnete, dass es nach den Ausführungen der Verwaltung keine andere Möglichkeit gebe, als den Zinssatz zu erhöhen. Kämmerer Isfort habe ja bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses die entsprechenden Erläuterungen gegeben und sie dem Protokoll beigefügt.

 

Ausschussmitglied Fedder erklärte, dass er auch eine Rüge des Kreises in Kauf nehme. Er fragte Bürgermeister Niehues, ob er den Beschluss beanstanden würde, wenn der Rat beschließe, dass der Zinssatz bei 5 % verbleibe.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass er das gar nicht bräuchte, weil der Kreis Coesfeld das Haushaltssicherungskonzept mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 % nicht genehmigen würde.

 

Ausschussmitglied Branse wies nochmals darauf hin, dass er einen Zinssatz von 6,5% für nicht gerechtfertigt halte. Auch er könne sich vorstellen hierzu eine Entscheidung des Kreises Coesfeld abzuwarten.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass die Gemeinde auch Aufwendungen für Kredite im Bereich des Abwassers habe. Hier seien die realen Zinsen höher als die kalkulatorischen Kosten. Es handele sich um eine Mischfinanzierung zwischen Fremdfinanzierung und Eigenkapitalinanspruchnahme der Gemeinde. Die Gerichte haben sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Sie empfehlen derzeit einen kalkulatorischen Zinssatz von 7,2 %.

 

Ausschussmitglied Reints äußerte Zustimmung zur Erhöhung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 6,5 %. Er wies darauf hin, dass man einen Zeitraum von 50 Jahren betrachten müsse und dann halte er diesen Satz für durchaus angemessen.

 

Ausschussmitglied Branse fragte nach, welche Kredite im Abwasserbereich zu welchem Zinssatz aufgenommen wurden.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass es eine Liste gebe, in der die Kredite mit dem jeweiligen Zinssatz aufgeführt seien. Die meisten Kredite stammten noch aus den Jahren 1975-1980. Anschließend wurden nur noch wenige Kredite aufgenommen. Der überwiegende Zinssatz betrage hier 4 %.

 

Ausschussmitglied Fedder stellte den Antrag, den kalkulatorischen Zinssatz auf      5 % festzulegen.

 

 Abstimmungsergebnis:                      3 Ja-Stimmen

                                                            6 Nein-Stimmen

 

Damit war der Antrag abgelehnt.

 

Auf Vorschlag des Ausschussmitgliedes Löchtefeld fasste der Ausschuss nachstehenden Beschluss:

 

Vor der nächsten Sitzung des Ver- und Entsorgungsausschusses im September 2010 wird eine Sondersitzung einberufen, in der die Nachkalkulation der Abwassergebühren und der Verteilungsschlüssel für Schmutz- und Niederschlagswasser besprochen werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: