Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die derzeit geltenden Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2010 wie folgt beschlossen:

 

a)    Grundgebühr je Abfuhr                                                von 102,38 €     auf      138,54 €,

b)    Gebühr je m3 entnommenem Klärschlamm aus

Kleinkläranlagen                                                             von  3,17 €     auf          4,30 €,

c)    Gebühr je m3 entnommenem Abwasser aus

      abflusslosen Gruben                                                        von 2,22 €   auf          3,20 €.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VIII/71.

 

Kämmerer Isfort begründete die Kostensteigerung bei der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen um ca. 48% vor allem mit der Preisanpassung des Unternehmers, die dieser nach rd. 10 Jahren gelten gemacht habe und verwies hierzu auf die Sitzungsvorlage.

Zu der Anfrage von Herrn Neuman unter TOP 2) „Einwohnerfragestunde“ teilte er mit, dass ihm keine Beschwerden bezüglich der Tätigkeit des Unternehmens bekannt seien.

 

Ausschussmitglied Tendahl merkte zu der Anfrage von Herrn Neumann an, dass es üblich sei, einen Teil des Klärschlammes in der Grube zu belassen, damit der Bakteriensatz, der eine Vorklärung ermögliche, erhalten bliebe.

 

Ausschussmitglied Fedder fragte nach, ob man bei einem Anstieg der Kosten um 48 % nicht ein Sonderkündigungsrecht habe.

 

Kämmerer Isfort antwortete, dass die vorher für die Gemeinde tätige Firma deutlich teurer war. Da die Kosten aber unterschiedlich bemessen würden, sei ein Vergleich schwerlich möglich.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, die Kosten für die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen bei den Nachbarkommunen zu erfragen. Sollten diese dort deutlich höher liegen als bei der Gemeinde Rosendahl, sollte man von einer Ausschreibung dieser Leistungen absehen.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: