Die der Sitzungsvorlage Nr. VIII/55 als Anlage I beigefügte 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und für sonstige Kosten der Gewässerunterhaltung (Wasserverbandsgebühren) in der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigte sich nach der Streichung der Kleinbetragsregelung.

 

Frau Berger erklärte hierzu, dass bislang Kleinbeträge bis 2,50 € je Gebührenpflichtigen nicht erhoben worden seien. Da bereits sämtliche Flächen programmmäßig erfasst seien, könne ohne größeren Aufwand die Kleinbetragsregelung herausgenommen werden. Zukünftig würden dann sämtliche Beiträge erhoben.

 

Ausschussmitglied Söller fragte nach, wie hoch der Ertrag aus dem Wegfall der Kleinbetragsregelung sei.

 

Bürgermeister Niehues sagte, dass mit einem Ertrag in Höhe von ca. 3.000,00 € gerechnet werde.

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: