Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird

 

a)    die Wahl des Bürgermeisters

b)    die Wahl des Gemeinderates

 

vom 30. August 2009 für gültig erklärt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Herr Riermann nahm an der Abstimmung nicht teil.


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Wahlprüfungsausschuss.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Wahlprüfungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: