Sitzung: 17.12.2009 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VIII/39
Gemäß § 66 Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird
a) die Wahl des Bürgermeisters
b) die Wahl des Gemeinderates
vom 30. August 2009 für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Riermann nahm an der
Abstimmung nicht teil.
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Wahlprüfungsausschuss.
Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Wahlprüfungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: