1.    Dem vorgestellten Konzept zur teilweisen Nutzung des gemeindeeigenen Gebäudes Holtwicker Straße 6 für die Offene Jugendarbeit wird zugestimmt.

 

2.    Die für die Offene Jugendarbeit vorgesehenen Räumlichkeiten werden der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger der Offenen Jugendarbeit für einen Zeitraum von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

3.    In einer zwischen der Gemeinde Rosendahl und der Kolpingsfamilie Osterwick abzuschließenden Vereinbarung ist zu regeln, dass für die Dauer der Nutzung der vorstehenden Räumlichkeiten von der Gemeinde Rosendahl ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 50.000,-- € für die Offene Jugendarbeit gewährt wird und hiermit u.a. die für die Nutzung der im Gebäude Holtwicker Straße 6 überlassenen Räumlichkeiten entstehenden Nebenkosten (Heiz- und Stromkosten, Wassergeld, Abwasser- und Müllabfuhrgebühren) abgegolten sind. Soweit diese Nebenkosten nicht von der Kolpingsfamilie Osterwick erstattet werden, erfolgt eine Verrechnung mit dem jährlich zu zahlenden Zuschuss. Der jährliche Zuschuss wird für Dauer von 10 Jahren auf 50.000,-- € begrenzt.

 

4.    Die Kolpingsfamilie Osterwick führt als Träger der Baumaßnahme die erforderlichen Maßnahmen im Auftrag der Gemeinde Rosendahl durch. Für die Umbaumaßnahmen werden Materialkosten bis zu einer maximalen Höhe von 90.000,-- € übernommen. Für die Einrichtung werden die Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Höhe von 10.000,-- € übernommen.

 

5.    Die konkrete Ausgestaltung der zur Nutzung für die Offene Jugendarbeit überlassenen Räumlichkeiten hat in Abstimmung mit dem Rosendahler Jugendforum und der Gemeinde Rosendahl zu erfolgen.

 

6.    In der Vereinbarung mit der Kolpingsfamilie Osterwick ist zu regeln, dass auch künftig in den Ortsteilen Darfeld und Holtwick im Rahmen der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten Angebote für die Offene Jugendarbeit aufrechterhalten werden.

 

7.    Der im Haushalt 2009 der Gemeinde Rosendahl (Seite 113) beim Produkt Gebäudemanagement  veranschlagte Teilbetrag für die Herrichtung von Räumen für die gemeindliche Jugendarbeit in Höhe von 90.000,-- € und der beim Produkt „Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung“ für die Einrichtung des Jugendhauses veranschlagte Betrag in Höhe von 10.000,-- € werden eingespart. Dafür erfolgt eine Neuveranschlagung dieser Mittel im Haushalt 2010 entsprechend der in der Sitzungsvorlage dargestellten Finanzierung.

 

8.    Die Verwaltung wird ermächtigt, den Inhalt des Beschlusses der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger der Offenen Jugendarbeit mitzuteilen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:                         13 Ja-Stimmen

                                                              12 Nein-Stimmen

                                                                1 Enthaltung

 

 

Anschließend bedankte sich Bürgermeister Niehues bei Herrn Werremeier und verabschiedete ihn.


Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes war vor den TOP 5 ö. S. vorgezogen worden.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss. Da Herr Werremeier als Vertreter des Kreisjugendamtes an der Sitzung des Fachausschusses nicht habe teilnehmen können, stünde er nun in der Ratssitzung für Fragen, insbesondere hinsichtlich des Zuschusses des Kreises Coesfeld, zur Verfügung.

 

Anschließend gab Bürgermeister Niehues einen Überblick über die Eckpunkte der zurückliegenden Beratungen über ein Jugendhaus, die auf den Antrag des Beirates der Offenen Jugendarbeit Rosendahl aus dem April 2007 zurückgingen. Letztlich ginge es nun um die Einrichtung eines Jugendhauses im Erdgeschoss des Gebäudes Holtwicker Straße 6 in Osterwick. Die im Vorfeld geäußerten Bedenken hinsichtlich möglicher Folgekosten hätten ausgeräumt werden können. Der im Beschlussvorschlag unterbreitete jährliche Zuschuss sei – wie in den Vorjahren - auf 50.000 € begrenzt und gäbe aufgrund der Festlegung auf 10 Jahre für alle Beteiligten Planungssicherheit.

Mit der Bezirksregierung hätte abgeklärt werden können, dass eine Finanzierung sowohl über den Kreiszuschuss, als auch über das Konjunkturprogramm II zulässig sei. Beim Kreiszuschuss handele es sich zwar um Drittmittel, die im Regelfall wegen des Verbots einer Doppelförderung nicht in Anspruch genommen werden könnten, in diesem Fall aber über die Jugendamtsumlage refinanziert würden, also quasi als Eigenmittel zu werten seien. Probleme würden aber gesehen, wenn der Kolpingsfamilie Osterwick als Träger ein Zuschuss gewährt werde für den Umbau eines gemeindeeigenen Gebäudes. Daher sei es notwendig, die Baumaßnahme finanztechnisch über den gemeindeeigenen Haushalt abzuwickeln, wobei der Kolpingsfamilie aber die Trägerschaft der Baumaßnahme übertragen werde. Hierzu sei der ursprüngliche Beschlussvorschlag angepasst worden. An der Kostensumme und der Finanzierung ändere sich durch die andere Abwicklung jedoch nichts. Die Maßnahme sei voll gegenfinanziert durch den Kreiszuschuss, die eingeworbenen Sponsorenmittel und die Mittel aus dem Konjunkturpaket II.

Nachdem Bürgermeister Niehues den neuen Beschlussvorschlag verlesen hatte, ergänzte er seine Ausführungen noch um den Hinweis, dass ein Sanierungsbedarf des Daches nicht zu befürchten sei.

 

Der unter den Zuhörern anwesende stellvertretende Vorsitzende der Kolpingsfamilie Osterwick, Herr Architekt Bußmann, erläuterte, dass er nach Überprüfung vor Ort festgestellt habe, dass das Dach noch zu Beginn der 90-er Jahre grundlegend renoviert worden sei.

 

Bürgermeister Niehues bestätigte, dass laut Aussage von Herrn Mertens im Hause im Zuge des Umbaus des Gebäudes zu einem Übergangswohnheim das gesamte Dach saniert worden sei, unter anderem mit neuen Dachpfannen und Dachflächenfenstern.

 

Ratsmitglied Reints erklärte, dass in der Vergangenheit bei ähnlichen Maßnahmen wie z.B. der Errichtung des Sportheimes in Holtwick oder dem Bau der Kunstrasenplätze in Osterwick und Darfeld seitens der Jugendverbände keine Kritik geäußert worden sei, nun aber bei der Einrichtung eines Jugendhauses von diesen Bedenken formuliert würden. Nur weil den Jugendvereinen Nachwuchsprobleme drohen könnten, dürfe man den Jugendlichen das Jugendhaus nicht verweigern.

Die Skateranlage in Darfeld sei zudem ein gutes Beispiel dafür, dass die Jugendlichen ihre eigenen Anlagen gut pflegten. Die Finanzierung sei außerdem sehr überzeugend. In diesem Sinne freue er sich nun für die Jugendlichen. Was die Bedenken der Anwohner anginge, könnten klärende Gespräche mit allen Beteiligten sehr hilfreich sein.

 

Ratsmitglied Frank Meier erklärte, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Es gäbe einige Kritikpunkte, die sich allerdings nicht generell gegen die Offene Jugendarbeit, gegen ein Jugendhaus oder gegen die Kolpingsfamilie Osterwick als Träger richteten.

Zunächst halte er es nicht für richtig, dass sich die Gemeinde auf 10 Jahre binde ohne zu wissen, welche Anforderungen an die Jugendarbeit in den nächsten Jahren gestellt würden. Des Weiteren seien die Anwohner in den vergangenen Jahren bereits durch die Einrichtung des Übergangswohnheimes mit dem damit verbundenen Konfliktpotenzial belastet worden. Auch fände er im Konzept zu wenig Konkretes bezüglich der Nutzung und der Nutzungsbedingungen. Zudem sehe er ein hohes finanzielles Risiko angesichts des Alters des Gebäudes. Während der geplanten Umbaumaßnahme träten möglicherweise weitere Baumängel auf, deren Behebung zu Lasten der Gemeinde ginge. Auch die Außenanlagen müssten noch gestaltet werden. Es stelle sich die Frage, ob dieses konkrete Gebäude für das Vorhaben überhaupt geeignet sei. Zuletzt gab er noch zu bedenken, dass auf die Gemeinde im Rahmen der Mehrwertsteuerpflicht weitere Kosten zukommen könnten. Aus allen diesen Gründen werde seine Fraktion dem Vorhaben nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die von Ratsmitglied Meier geäußerten Bedenken in der Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses am 02.12.2009 bereits umfassend ausgeräumt worden seien. Der genannte Kostenrahmen werde aufgrund der vorgenommenen Prüfungen ausreichen und ein Umsatzsteuerproblem könne er nicht erkennen.

 

Ratsmitglied Frank Meier entgegnete, dass das Protokoll zur betreffenden Fachausschusssitzung nicht sehr befriedigend sei und die Zahlen zur Nutzung der Offenen Jugendtreffs nicht aussagekräftig seien.

 

Fraktionsvorsitzender Branse bezweifelte, dass es sich hier um eine kostenneutrale Maßnahme handele. Schließlich handele es sich um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde, wozu es auch Alternativen gäbe. Angesichts eines Haushaltssicherungskonzeptes müssten alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden. Sollte in dieser Sitzung dem Beschlussvorschlag entsprochen werden, dann müsse ein Vertrag mit der Kolpingsfamilie Osterwick geschlossen werden, der zur Folge hätte, dass es sich von diesem Zeitpunkt an nicht mehr um eine freiwillige Leistung handele.

 

Herr Werremeier vom Kreisjugendamt stellte heraus, dass es vordringlich darum ginge, ein Angebot für Kinder und Jugendliche in Rosendahl zu schaffen. Die derzeitigen finanziellen Mittel würden auch jetzt schon für das Fachpersonal, für die Durchführung der Angebote und Betriebsaufwendungen aufgebracht. Er könne sich daran erinnern, dass der schon vor vielen Jahren aufgebaute Ortsjugendring, dem unter anderem die Vertreter der Landjugend und der Messdiener angehörten, sich damals verstärkt für die Institutionalisierung der Offenen Jugendarbeit in Rosendahl eingesetzt habe. Daher seien ihm die in den vergangenen Monaten gezeigten Reaktionen unverständlich.

Die Offene Jugendarbeit verfüge nun über professionelle Kräfte, es gäbe jedoch erhebliche räumliche Defizite. Nun sei es an der Zeit, geeignete Räumlichkeiten zu etablieren. Die Diskussion um den Standort eines Jugendhauses sei nicht neu. In Rosendahl habe es in der Vergangenheit schon einige Standortvorschläge gegeben, die aber alle wieder verworfen worden seien. Heute könne eine kostenneutrale Finanzierung realisiert werden, nicht zuletzt über eigene Mittel beim Kreis Coesfeld. Die Festlegung auf 10 Jahre ermögliche zudem Finanzsicherheit und stelle somit kein Risiko dar. Eine Entscheidung gegen das Konzept wäre schade für alle Jugendlichen – sowohl für die verbandlich organisierten Jugendlichen wie auch für die Jugendlichen der Offenen Jugendarbeit.

 

Ratsmitglied Lisa Margeaux Meier bezweifelte, dass die Kostenaufstellung vollständig sei und alle möglichen Kosten, wie z.B. für die Verlängerung des Zaunes, beinhalte.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass Kosten für die Erweiterung des Zaunes nicht aufgeführt seien, da die Gemeinde nicht mehr benötigte Zaunelemente hierfür wieder verwenden könne.

 

Ratsmitglied Deitert erklärte, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag ablehnen werde, was weder mit mangelnder Jugendfreundlichkeit noch mit einer Bevorzugung der verbandlichen Jugendarbeit zu tun habe.

Ein Jugendhaus werde nicht benötigt, da bereits heute drei kleine Jugendtreffs vorhanden seien. Kämmerer Isfort habe von der Politik den Auftrag erhalten, ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses bedeute auch, dass alle freiwilligen Leistungen auf den Prüfstand gestellt werden müssten. Auch hätten die Nachbarn ihre Bedenken schriftlich geäußert. Ein Gebäude in einem Wohngebiet zu einem Jugendhaus umzubauen sei eine nicht geeignete Maßnahme, der ggf. angedachte Ausbau des Obergeschosses könne weitere Lärmprobleme verursachen.

Einen Zaun um ein Jugendhaus zu ziehen halte er für nicht gut, aber ohne Zaun könne die Nutzung des Geländes außerhalb der Öffnungszeiten nicht ausgeschlossen werden. Jugendarbeit müsse vielmehr vor Ort stattfinden, mit dem Jugendhaus entstünde ein Ungleichgewicht der Ortsteile zugunsten von Osterwick. Die Busverbindungen seien unzureichend, zu teuer für Jugendliche und zu zeitaufwändig. Seine Fraktion wolle ein gleichgewichtiges Angebot in allen drei Ortsteilen. Die derzeit vorhandenen Räumlichkeiten könne man verbessern und in Kooperation mit den Jugendvereinen und den Kirchengemeinden ausbauen.

 

Ratsmitglied Frank Meier ergänzte, dass durch die Festlegung auf 10 Jahre die Offene Jugendarbeit auf Problemjugendliche und auf eine bestimmte Form der Jugendarbeit ausgerichtet sowie für bestimmte Gruppen gedacht sei. Wenn keine Auftragsarbeiten durchgeführt würden, dann würden seines Wissens andere steuerrechtliche Bedingungen gelten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, er könne diese Auffassung nicht teilen. Ähnlich sei auch beim Ausbau des Umkleidegebäudes am Holtwicker Sportplatz verfahren worden, ohne dass steuerrechtliche Probleme aufgetaucht wären. Diese Form der Maßnahmenumsetzung sei mehrfach schon erfolgreich praktiziert worden.

 

Herr Werremeier stellte klar, dass es sich bei dem geplanten Jugendhaus nicht um eine Erziehungseinrichtung handele. Das Haus stelle ein Angebot für alle Jugendlichen dar. Es solle unter anderem auch ein Platz für all diejenigen Jugendliche geschaffen werden, die sich nicht nur im Rahmen der Vereinsaktivitäten treffen wollten. Es gäbe zur Betreuung pädagogische Fachkräfte, und sollte ein zusätzlicher Bedarf entstehen, werde dieses vom Kreis beobachtet und entsprechend reagiert.

Die Situation in den derzeit bestehenden Jugendtreffs schätze er anders als Herr Deitert ein. Es sei zwar in den vergangenen Jahren dort einiges investiert worden, sie seien aber zu klein und mittlerweile habe sich ein anderer Bedarf entwickelt, was sich auch an den Umfrageergebnissen deutlich ablesen lasse. Einen Ausbau der vorhandenen Standorte könne er nicht befürworten, dieser würde für die Gemeinde auch erheblich mehr Kosten verursachen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing zeigte sich verwundert über die Haltung der CDU-Fraktion, die er im Widerspruch zu deren Standpunkt der Vorjahre sah. Sollte die CDU-Fraktion die Offene Jugendarbeit als freiwillige Leistung einschätzen, dann solle sie auch offen bekennen, dass sie nicht nur den Zuschuss von 50.000 €, sondern prinzipiell die gesamte Offene Jugendarbeit in Frage stelle.

Was mögliche Probleme mit den Nachbarn anginge, frage er sich, welches Bild von den Jugendlichen bei den Kritikern vorherrsche. Vor einiger Zeit sei bei den Überlegungen zur Umnutzung der ehemaligen Vikarie in Osterwick zu einem Jugendhaus ebenfalls das Argument der Störung der Nachbarschaft vorgebracht worden und hätte zum Scheitern geführt. Man dürfe auch nicht davon reden, dass das Jugendhaus von problematischen Jugendlichen besucht würde. Das Konzept des Jugendhauses sei außerdem nicht, wie zuvor behauptet, auf 10 Jahre festgeschrieben, sondern würde laufend angepasst. Es könne nicht angehen, erneut nach einem neuen Standort zu suchen, womöglich abgeschieden in einem Gewerbegebiet oder in offenem Gelände. Als es um den Standort der Bänke in Darfeld gegangen wäre, hätte sich die CDU-Fraktion doch auch dafür ausgesprochen, den Jugendlichen ihren Platz im Dorf zu belassen.

 

Ratsmitglied Kreutzfeldt zeigte sich empört über das Bild, das in einigen Diskussionsbeiträgen von den Jugendlichen gezeichnet würde. Es sei diffamierend, Jugendliche pauschal als störend einzuschätzen. Seiner Ansicht nach würde eine Neiddebatte geführt. Sollten die Jugendvereine Probleme damit haben, dass ihre Mitglieder zur Offenen Jugendarbeit gingen, dann sollten sie ihr eigenes Angebot überdenken.

Anschließend fragte er nach der zu erwartenden Zweckbindung des Gebäudes.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass er von einer Zweckbindung von 25 Jahren ausginge.

 

Herr Werremeier ergänzte, dass der Zeitraum von 25 Jahren Teil der Förderbedingungen sei, sollte sich der Bedarf jedoch ändern, bestünde zum einen die Möglichkeit der Rückzahlung bzw. der Umnutzung für ein anderes Segment der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Ratsmitglied Espelkott erklärte, dass er selbst früher die Räume des Darfelder Jugendtreffs regelmäßig besucht habe. Sie wären zwar nicht schlecht gewesen, aber man habe dennoch neidisch auf die Nachbargemeinden geschaut, die über ein Jugendhaus verfügten. Das vorliegende Nutzungskonzept entspräche den gewandelten Bedürfnissen der Jugendlichen und könne jederzeit angepasst werden. Die ursprünglichen Bedenken hinsichtlich der Bausubstanz des Gebäudes hätten ausgeräumt werden können. Im Sinne eines Zusammenwachsens aller drei Ortsteile sei die Einrichtung eines Jugendhauses sehr wichtig.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erinnerte daran, dass seine Fraktion die Jugendarbeit immer unterstützt habe. Angesichts des vorgelegten Nutzungskonzeptes und der dargelegten Finanzierung könne man nicht gegen die Einrichtung des Jugendhauses sein. Allein die vom Bürgermeister eingeworbenen zweckgebundenen Sponsorengelder seien sehr wertvoll. Ungeachtet des bekannten Sparwillens seiner Fraktion könne er bei diesem Projekt keine finanziellen Risken erkennen. Er vermute, dass die überraschend neue Haltung der CDU-Fraktion mit ausgeübtem Druck seitens der kirchlichen Jugendverbände zusammenhänge. Im Falle der Förderung der kirchlichen Kindergärten sähe die CDU-Fraktion auch kein Problem damit, diese freiwillige Leistung zu tätigen.

An Herrn Meier gerichtet kritisierte er dessen Aussage, es handele sich bei den Besuchern des Jugendhauses um problematische Jugendliche.

Anschließend beantragte Ratsmitglied Weber geheime Abstimmung.

 

Ratsmitglied Lisa Margeaux Meier äußerte Bedenken zum Standort des geplanten Jugendhauses. Das Freizeitverhalten der Jugendlichen wäre schwerpunktmäßig in den Abendstunden angesiedelt, diese Zeiten könnten durch das Jugendhaus und die Offene Jugendarbeit nicht abgedeckt werden. Auch fehlten in der Kostenaufstellung Positionen, die nicht bedacht worden seien. Darüber hätte man sich vorher Gedanken machen müssen.

 

Ratsmitglied Eimers erklärte, dass seit Jahren die Offene Jugendarbeit mit dem jährlichen Zuschuss von 50.000 € gefördert werde. Er habe Bedenken, dass dieses Geld nicht ausreiche, wenn ein größeres Jugendhaus betrieben werden müsse. Auch der zentrale Standort in Osterwick sei problematisch. Den vom sachkundigen Bürger Görny in der Fachausschusssitzung geäußerten Vorschlag einer kostenlosen Busverbindung für Darfelder und Holtwicker Jugendliche zum Jugendhaus halte er daher folgerichtig für sinnvoll.

 

Ratsmitglied Everding appellierte für eine positive Entscheidung zugunsten der Einrichtung eines Jugendhauses. Schon lange würden die Jugendlichen auf diese Entscheidung warten, würden aber immer wieder vertröstet, so dass sie mittlerweile von der Politik enttäuscht seien. Die neue Haltung der CDU-Fraktion könne sie nicht nachvollziehen.

 

Ratsmitglied Deitert erklärte, mittlerweile seien alle Standpunkte zur Sprache gekommen. Niemand wolle die Offene Jugendarbeit einstellen. Es ginge letztlich nur um die Frage, wie die Jugendarbeit in den einzelnen Ortsteilen am besten ankomme. Er hoffe daher auf ein Ende der Diskussion.

 

Herr Werrmeier bestätigte, dass in allen drei Ortsteilen etwas angeboten werden müsse, dieses aber auch eine Kostenfrage sei. Für einen zentralen Standort böte sich als Einstieg Osterwick an. Er sähe sich in dieser Diskussion als Lobbyist der Jugendlichen, und diese Jugendlichen erwarteten nun von der Politik eine Erklärung, was man wolle. In Rosendahl sei seit langem ein enormer Bedarf, für die Jugend zu investieren. Nun läge ein Konzept vor, das einen kostenneutralen Umbau ermögliche und für die Folgezeit einen gleich bleibenden Zuschussbedarf wie in den Vorjahren sichere.

 

Ratsmitglied Frank Meier äußerte sich abschließend dahingehend, dass seine Fraktion weder gegen die Offene Jugendarbeit, noch gegen geeignete Räumlichkeiten sei. Auch sei es nicht seine Absicht gewesen, Jugendliche auszugrenzen. Ein vorhandenes Konfliktpotenzial sei aber nicht zu leugnen, denn schließlich gehörte die Betreuung von problematischen Jugendlichen zum Kernbereich der Offenen Jugendarbeit. Seine Fraktion sei vorher nicht im Rat vertreten gewesen und könne daher ihre Meinung auch nicht geändert haben.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass den neuen Ratsmitgliedern die Diskussionen der Vorjahre nicht bekannt seien. Er ärgere sich, dass seit nunmehr vier Jahren die Planungen für ein Jugendhaus betrieben würden. Der Rat der vorangegangenen Wahlperiode habe – mit Stimmenmehrheit der CDU-Fraktion – den Beschluss gefasst, ein Gebäude für die Einrichtung eines Jugendhauses zu suchen und dafür Mittel im Haushalt veranschlagt. Insofern habe die CDU-Fraktion eine offensichtliche Kehrtwendung vollzogen.

Der Standort eines Jugendhauses in Osterwick sei akzeptabel. Wenn das Angebot im Jugendhaus für die Jugendlichen attraktiv sei, dann würden diese auch Mittel und Wege finden, dorthin zu gelangen. Es sei im Übrigen doch für alle mittlerweile klar geworden, dass es sich die Gemeinde nicht mehr leisten könne, alles in allen drei Ortsteilen vorzuhalten.

 

Ratsmitglied Schulze Baek wies darauf hin, dass die Arbeit der Jugendvereine nicht mit der Arbeit der Offenen Jugendarbeit, die von professionellen Kräften geleistet werde, verglichen werden dürfe. Das geplante Jugendhaus sei nur für die Jugendlichen der Offenen Jugendarbeit, während Jugendvereine bei einer Nutzung einen finanziellen Beitrag leisten müssten. Er habe festgestellt, dass das Konzept des geplanten Jugendhauses in der Öffentlichkeit negativ diskutiert und beurteilt werde Daher habe er seine Meinung hierzu geändert.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erklärte, dass es nicht richtig sei, verbandliche Jugendliche gegen Jugendliche der Offenen Jugendarbeit abzugrenzen. Es sei der Wunsch der Jugendlichen, ein Jugendhaus an zentraler Stelle im Dorf zu schaffen. Er appellierte für eine gegenseitige Achtung unterschiedlicher Positionen. Es sei nicht richtig, jemandem, der sich gegen das vorgelegte Konzept entscheide, Jugendfeindlichkeit vorzuwerfen.

 

Ratsmitglied Newman wies darauf hin, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl für alle Bürgerinnen und Bürger da sein solle, also auch für die Jugendlichen. Diese hätten sich in der Umfrage eindeutig für die Schaffung eines Jugendhauses ausgesprochen. Negative Diskussionen in der Öffentlichkeit stellten kein Gesamtbild der Bevölkerung dar. Die Wünsche der Jugendlichen müssten ernst genommen werden.

 

Ratsmitglied Everding erklärte, dass sie in der Öffentlichkeit, insbesondere im Gespräch mit Eltern, nur positive Meinungsäußerungen zum geplanten Jugendhaus gehört habe.

 

Fraktionsvorsitzender Weber wies darauf hin, dass es eine Frage vertraglicher Regelung wäre, ob und welchen Obolus die Jugendvereine im Falle einer Nutzung zu entrichten hätten. Hier könne man eine einvernehmliche Regelung finden. Seiner Auffassung nach würde jeder, der sich gegen das geplante Jugendhaus ausspreche, sich gegen die Jugend wenden.

 

Ratsmitglied Rahsing beantragte die Abstimmung.

 

 

Bürgermeister Niehues ließ zunächst über den Antrag von Fraktionsvorsitzendem Weber auf geheime Abstimmung abstimmen.

 

Hierfür sprachen sich mehr als ein Fünftel der anwesenden Ratsmitglieder aus.

 

Damit war der Antrag auf geheime Abstimmung angenommen.

 

 

Daraufhin schlug Bürgermeister Niehues Herrn Homering und Frau Berger als Stimmenzähler vor. Diesem Vorschlag wurde von den Ratsmitgliedern einvernehmlich zugestimmt.

 

Anschließend wurde die geheime Abstimmung durchgeführt.

 

 

Der Rat fasste sodann folgenden Beschluss: