Sitzung: 17.12.2009 Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VIII/71
Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die derzeit geltenden Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2010 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr von 102,38 € auf 138,54 €,
b) Gebühr je m3 entnommenem Klärschlamm
aus Kleinkläranlagen von 3,17 € auf 4,30 €,
c) Gebühr je m3 entnommenem Abwasser aus
abflusslosen Gruben von 2,22 € auf 3,20 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss.
Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: