Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die derzeit geltenden Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2010 wie folgt beschlossen:

 

a)    Grundgebühr je Abfuhr                                      von 102,38 €   auf 138,54 €,

b)    Gebühr je m3 entnommenem Klärschlamm

aus Kleinkläranlagen                                          von 3,17 €       auf 4,30 €,

c)    Gebühr je m3 entnommenem Abwasser aus

      abflusslosen Gruben                                          von 2,22 €       auf    3,20 €.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: