Herr Neumann berichtete, dass es bei der Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Außenbereich Probleme dahingehend gegeben habe, dass ein Teil des Klärschlammes in der Grube verblieben war. Er schlug vor, die Inhaber von Grundstücksentwässerungsanlagen nach der Zufriedenheit mit dem für die Entsorgung von Klärschlamm beauftragten Unternehmens zu befragen.

 

Kämmerer Isfort erklärte, dass er hierzu unter TOP 8 ö.S. berichten werde.