Der geänderte Planungsstand unter Berücksichtigung der vorhergehenden Beratung wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/247 beigefügten Empfehlungen zugestimmt.

 

Der in der Sitzung vorgestellte geänderte Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:          7 Ja-Stimmen

                                                1 Nein-Stimme

 

Ausschussmitglied Mensing war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 


Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/247 und bat die Herren Pfisterer, die das Plankonzept erstellt hatten, um Vorstellung und Erläuterung.

 

Herr Pfisterer jun. erläuterte kurz den Planungsinhalt des vom Rat in seiner Sitzung am 10.11.2005 beschlossenen Bebauungsplanentwurfes. Er trug eine Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sei eine Stellungnahme eingegangen, die zu einer wesentlichen Änderung der Grundzüge der bisherigen Planung führe, wenn dieser stattgegeben werde.

Der bisherige Bebauungsplanentwurf sehe für das gesamte Plangebiet einheitliche Festsetzungen vor. In der eingegangenen Stellungnahme werde der Wunsch auf andere Bauformen (Zeltdach) geäußert. Herr Pfisterer jun. zeigte anhand einer Folie die Möglichkeit auf, den südlichen Bereich des Plangebietes für andere Bauformen auszuweisen.

Ausschussmitglied Weber regte an, weitere Gestaltungsfreiheiten einzuräumen, was dann zukünftige Änderungsverfahren womöglich ausschließe. Ausschussmitglied Henken merkte an, dass er diese Freizügigkeit für den Ortsrandbereich nicht für gut heiße, hier sollten die Freiheiten begrenzt werden.

Herr Pfisterer jun. antwortete hierauf, dass eine Freigabe ein zu großes Wagnis auch in Bezug auf den Vertrauensschutz darstelle. Hier müsse eine Einheitlichkeit vorgegeben werden. Herr Pfisterer sen. schlug vor, den Ortsrandbereich wie im Planentwurf beizubehalten und evtl. einen Bereich für eine freiere Gestaltung in der Zwischenachse vorzusehen.

 

Ausschussmitglied Steindorf schlug vor, den Ortsrandbereich zu belassen, und die Grundstücke südlich des Ortsrandbereiches mit den Nr. 8, 9, 10, 14, 11, 12 und 13 für eine freiere Gestaltung frei zu geben. Ausschussmitglied Henken schloss sich diesem Vorschlag an.

 

Anschließend konkretisierte Fachbereichsleiter Wellner die vorgebrachten Anmerkungen. Es bleibe festzuhalten, am Ortsrand eine Änderung dergestalt vorzunehmen, in Abweichung der Ursprungsplanung nunmehr ausschließlich die Erstellung von Wohngebäuden mit Satteldächern mit der Dachneigung von 35° - 45° zuzulassen. Im Bereich der Mittelachse hingegen auch andere Dachformen (Satteldach 30° - 50°, Pultdach 25° - 45°, Zeltdach 20° - 40°) zu ermöglichen.

 

Anschließend fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: