Das Verfahren zur 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Nördlich der Höpinger Straße" im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/269 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Anhand von Plankonzepten erläuterte Herr Nowak die erforderlich werdende Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes “Nördlich der Höpinger Straße”.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasse die Flächen nordöstlich des vorhandenen Gewerbegebietes und südlich der neuen Umgehungsstraße über die ehem. Bahnstrecke Coesfeld – Steinfurt – Rheine hinaus bis zur ursprünglich geplanten Anbindung der Höpinger Straße an die Umgehungsstraße. Hier würden die für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen zwischen dem vorhandenen Gewerbegebiet, der neuen Umgehungsstraße (L 555) und der ehemaligen Trasse der L 555 im Süden insgesamt als “Gewerbliche Baufläche” dargestellt.

 

Der Erweiterungsbereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes “Nördlich der Höpinger Straße” umfasse die Flächen nordöstlich des vorhandenen Gewerbegebietes und südlich der neuen Umgehungstraße zur Größe von ca. 3,3 ha. Die Bauflächen innerhalb des Plangebietes würden insgesamt als “Gewerbegebiet” festgesetzt. Die geplanten Nutzungen sowie die hierfür erforderlichen Festsetzungen orientierten sich weitestgehend an das vorhandene Gewerbegebiet.

 

Ausschussmitglied Wessendorf erkundigte sich, warum der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes mit der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes “Nördlich der Höpinger Straße” nicht übereinstimme.

Hierzu erläuterte Fachbereichsleiter Wellner, dass der derzeitige Gebietsentwicklungsplan (GEP) den Bereich der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes bereits als “Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche” ausweise, den erweiterten Bereich der geplanten Flächennutzungsplanänderung über die Bahntrasse hinaus jedoch als “Agrarbereiche”. Da sich ein Bedarf für die Nutzung der gesamten Fläche derzeit nicht abzeichne werde für diesen Bereich vorsorglich nur eine Flächennutzungsplanänderung vorgenommen, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung könne bei Bedarf jederzeit die Erweiterung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Abschließend bat Ausschussvorsitzender Rottmann um Abstimmung und verwies hierbei auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen Nr. VII/268 und Nr. VII/269.

 

Zu TOP 2 – SV VII/268

 

Der Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das Verfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/268 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dabei ist dem Plan A der Urzustand; die Änderung dem Plan B zu entnehmen. Beide Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Zu TOP 2 – SV VII/269

 

Der Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: