Der Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/81 und der Ergänzungsvorlage Nr. VIII/81/1 beigefügten Empfehlungen zu den Anlagen I-XI und XIII wird zugestimmt.

 

Der Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja-Stimmen

                                                              1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VIII/81 sowie die hierzu in der Sitzung ausgehändigte Ergänzungsvorlage VIII/81/1. Weiter wurde den Ausschussmitgliedern ein Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 06.01.2010, eingegangen am 14.01.2010, zur Kenntnis gegeben, in dem auf die Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfahrens hingewiesen wird. Das vorgenannte Schreiben ist dem Protokoll beigefügt (Anlage I).

Er bat Herrn  Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner um Vorstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP).

 

Anhand von Folien (Anlage II) erläuterte Herr Ahn Planungsanlass und Planungsziele der 45. Änderung des FNP.  Er erklärte, dass die Gemeinde Rosendahl zur gemeindlichen Standortsteuerung Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) ausweisen wolle. Durch den Regionalplan des Regierungsbezirkes Münster gebe es hier räumliche Vorgaben. Es handele sich um die Gebiete COE 01 und COE 20.

 

Im Gebiet von COE 01 würden durch die neue Konzentrationszone zwei genehmigte und bereits vorhandene WKA außerhalb der Windeignungszone liegen und nur noch unter den Bestandsschutz fallen, bei einem Totalschaden sei aber eine Neuerrichtung nicht mehr möglich.

 

Dazu fragte Ausschussmitglied Mensing, ob es eine Chance gebe, diese Anlagen noch in die Windeignungszone einzubeziehen.

 

Herr Ahn verwies dazu auf die Regionalplanung, die von der Bezirksregierung  Münster vorgegeben sei und die Windeignungsbereiche verbindlich festlege.

 

Ausschussmitglied Riermann erkundigte sich, ob der Regionalplan vor der Genehmigung der WKA erstellt worden sei.

 

Herr Ahn teilte mit, dass die Abweichung der Windeignungszone im alten FNP der Gemeinde Rosendahl zwar von der Bezirksregierung genehmigt worden sei, aber dennoch jetzt die Einhaltung des Regionalplans gefordert werde.

 

Ausschussmitglied Weber fragte nach, ob ein Zielabweichungsverfahren hätte eingeleitet werden müssen.

 

Herr Ahn erklärte dazu, dass die Ziele der Landesplanung deutlich von den örtlichen Gegebenheiten abwichen und dass auch in den Nachbargemeinden Billerbeck, Havixbeck und Schöppingen Schwierigkeiten aufgetreten seien.

Der Regionalrat müsse den Plan überarbeiten, aber leider sei in dieser Hinsicht im Moment keine Bewegung erkennbar.

 

Dazu ergänzte Bürgermeister Niehues, dass er ein Telefongespräch mit Herrn Puhe von der Bezirksregierung geführt habe, in dem dieser die Notwendigkeit eines Zielabweichungsverfahrens mitgeteilt habe.

Nach Beschlussfassung durch den Rat solle im Februar der Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren gestellt werden.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Mensing, was denn ein Totalverlust einer WKA sei, erklärte Herr Ahn, dies seien z.B. ein Blitzeinschlag oder ein Brand, bei dem die gesamte Kanzel zerstört werde. Dies seien die häufigsten Schäden.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte weiter, ob denn einzelne Anlagenteile ersetzt werden dürften.

Dies bejahte Herr Ahn, allerdings nur defekte Einzelteile, z.B. Rotorblätter.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Eimers, ob auch neue Techniken, z.B. nach einem Generatorbrand, im Sinne von Repowering möglich seien, wurde von Herrn Ahn verneint.

 

Ausschussmitglied Mensing wies hier darauf hin, dass die Versicherung in den meisten Fällen nicht zahle, wenn innerhalb des ersten Jahres ein Totalverlust entstehe.

 

Ausschussmitglied Weber bezog sich auf das Schreiben der Bezirksregierung Münster, in dem mitgeteilt wurde: „Dieses bauplanrechtliche Erfordernis kann im Einzelfall möglicherweise im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens gemäß § 24 Landesplanungsgesetz überwunden werden.“

Er fragte noch einmal nach, ob durch ein Zielabweichungsverfahren die beiden Anlagen, für die nur noch Bestandsschutz gelte, noch einbezogen werden könnten.

 

Herr Ahn erklärte, dass er das für ausgesprochen schwierig halte. Der beratende Anwalt der Gemeinde Rosendahl habe von einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich abgeraten.

 

In der weiteren Diskussion wurden von Herrn Ahn nochmals die Punkte dargelegt, die vom Oberverwaltungsgericht als k.o. - Kriterien für die beiden Anlagen im Windeignungsbereich COE 01 angesehen wurden:

 

1. der zu geringe Abstand zum Wald (nur in NRW),

2. zu nah am Ortskern Holtwick (Fehlabwägung),

3. die Lage außerhalb der Windeignungszone des Gebietsentwicklungsplans.

 

Der Punkt 3 wurde von Herrn Ahn als der wesentlichste Punkt herausgestellt.

 

Da die Landesplanung sich nicht rechtfertigen müsse und es bereits ein Oberverwaltungsgerichtsurteil gebe, habe man keine Chance, die Abweichung in einem Zielabweichungsverfahren zu revidieren.

 

Bürgermeister Niehues erklärte dazu, dass er bereits vor etwa zwei Jahren mit der Bezirksregierung Münster über ein Zielabweichungsverfahren zur Einbeziehung dieser zwei WKA verhandelt habe, aber erfolglos geblieben sei.

 

Abschließend betonte Herr Ahn nochmals, dass es im Windeignungsbereich COE 01 keine Möglichkeit für die Betreiber der Anlagen gebe, einen Vertrauensschaden oder einen Planungsschaden bei der Gemeinde einzuklagen.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Mensing, welche Kosten auf die Gemeinde zukämen, wenn keine Höhenbegrenzung vorgeschrieben würde, legte Herr Ahn dar, dass die Höhenbegrenzung im Plan beibehalten worden sei, weil bei einer Änderung artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich gewesen wären, die nicht nur hohe Kosten verursachen würden, sondern auch langwierige Untersuchungen über die Auswirkungen auf Fledermäuse und Vögel.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, wer im Fall von Repowering diese Untersuchungskosten zu tragen habe.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass diese Kosten von denjenigen zu tragen seien, die Repowering wollten.

 

Ausschussmitglied Weber meinte dazu, dass der Regierungsbezirk Münster der einzige sei, der diese Windeignungszonen habe.

 

Herr Ahn bestätigte, dass dieses nur für den Regionalplan Münsterland gelte.  

Dennoch seien die Kommunen für diesen Plan ursprünglich dankbar gewesen, weil dadurch die Windenergienutzung gesteuert werden konnte.  

Er erläuterte, dass für COE 01 kein Artenschutzgutachten für Fledermäuse erforderlich sei, im Gegenteil, die neue Planung komme den Fledermäusen entgegen.

Bei künftigen Anlagen sei ein vorbereitendes Monitoring geplant, wobei es dabei immer nur um ganze Populationen und nicht um einzelne Individuen gehe.

Entsprechende Hinweise seien  im vorgelegten Plan auch in textlicher Form vorhanden.

 

Mit Hinweis auf die Ergänzungsvorlage erläuterte Herr Ahn, dass die neue Ausweisung der Konzentrationszone zwar nicht im Bereich dieser Richtfunktrasse verlaufe, dass man aber aus Sicherheitsgründen eine zusätzliche Schutzzone ausgewiesen habe.

In diesem Zusammenhang erläuterte er auch die Abstandsregelungen für WKA.

Die Rotorblätter seien ausschlaggebend für den Abstand zum äußeren Rand der Konzentrationszone.

 

Ausschussmitglied Mensing schlug vor, die Konzentrationszone  COE 01 im Hinblick auf ein späteres Repowering im Westen etwas zu vergrößern.

 

Bürgermeister Niehues verdeutlichte, dass auch bei Ausweisung dieser zusätzlichen Fläche wegen Turbulenzen keine weitere WKA aufgestellt werden könne.

Beim Repowering würden möglicherweise 3 große statt der bisher 6 Anlagen errichtet. Auch dafür sei bei der bisher ausgewiesenen Fläche genug Platz vorhanden.

Da die Abstimmung mit der Bezirksregierung bereits erfolgt sei, rate er davon ab, hier eine erneute Änderung vorzunehmen.

 

Ausschussmitglied Weber meinte, dass es eigentlich politisches Ziel gewesen sei, so viele Anlagen wie möglich zu errichten. Der Flächennutzungsplan stehe dem entgegen. Er fragte nach, ob man eventuell zunächst die Landtagswahl in NRW im Mai abwarten solle oder ob man gezwungen sei, jetzt etwas zu tun.

 

Herr Ahn erläuterte, dass es ein optionales Recht der Kommunen sei, einen Flächennutzungsplan zu erstellen. Ohne diesen entstünde ein Wildwuchs mit einer Flut von Anträgen zur Errichtung von WKA.  Die Steuerung obliege dann dem Kreis Coesfeld und man müsse sich überlegen, ob man tatsächlich die Planungshoheit aufgeben wolle.

 

Ausschussmitglied Weber bezog sich auf das Schreiben der Bezirksregierung. Er verstehe den Satz „ Die Bauleitpläne sind nach § 1, Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen“ so, dass eine Planung zwingend erforderlich sei.

 

Herr Ahn erklärte nochmals, dass es sich um eine Option handle, die nicht wahrgenommen werden müsse. Wenn aber ein Flächennutzungsplan aufgestellt werde, müsse man sich eben an den Regionalplan halten.

 

Ausschussmitglied Weber betonte, dass seiner Ansicht nach nur klare Regeln für das Aufstellen von WKA nötig seien. Dann könne man auch ohne Flächennutzungsplan arbeiten.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass die Gemeinde Rosendahl nicht gegen Windkraft sei. Bei einer Aufhebung des Regionalplans befürchte man aber eine Flut neuer Anträge.

Da der Flächennutzungsplan bereits erstellt sei, ausgelegen habe und ein Beschlussvorschlag vorliege, sollte man davon auch Gebrauch machen, um entsprechende Planungssicherheit auch für Investoren zu haben.

 

Ausschussmitglied Weber erklärte dazu, dass es seiner Ansicht nach keine Planungssicherheit gebe und viel Geld ausgegeben werde, dass möglicherweise dann „für die Katz“ sei.

 

Herr Ahn entgegnete, dass jeder Bebauungsplan geändert werden könne. Wenn man sich auf den Kreis verlasse, könnte z.B. in Darfeld an völlig unerwünschter Stelle eine WKA genehmigt werden. Dies könne tatsächlich eine Art „Krieg vor Ort“ auslösen. Es gebe ein Beispiel aus Wettringen, wo ehemals gute Nachbarn sich völlig zerstritten hätten. Ein Flächennutzungsplan diene somit auch dem Nachbarschutz.

 

Auf die weitere Nachfrage von Ausschussmitglied Weber erklärte Bürgermeister Niehues, dass bei einer Änderung der Vorgaben durch die Landesplanung eine weitere Windeignungszone im FNP ausgewiesen werden könne, aber nur mit einem FNP habe man die Planungssicherheit, die Windenergienutzung zu steuern.  

 

Ausschussmitglied Eimers fragte nach, wer die Kosten für Gutachten zum Repowering zahlen müsse.

 

Dies seien die Betreiber, erklärte Herr Ahn.

 

Auf den erneuten Hinweis von Ausschussmitglied Mensing, doch bei der Ausweisung der neuen Konzentrationszone COE 01 den westlichen Zipfel mit hinzuzunehmen, entgegnete Bürgermeister Niehues, dass man  kein neues Risiko eingehen sollte, weil eine Abstimmung  mit allen Behörden bereits erfolgt sei.

Ein Repowering sei frühestens in 10 Jahren zu erwarten, daher sollte  der FNP zunächst  so wie vorliegend beschlossen werden.

 

Herr Ahn wies zusätzlich darauf hin, dass hier ein Kostenrisiko bestehe. Man wisse nicht, was die Bezirksregierung in diesem Zipfel entdecke. Möglicherweise gebe es ein Bodendenkmal etc., das dann als schützenswert gelte.

 

Ausschussmitglied Lembeck bezog sich auf den in der Einladung vorgelegten Aktenvermerk, Anlage I zur SV VIII/81. Er fragte, um welches Betriebsgebäude es sich handle, das im letzten Satz erwähnt werde.

 

Bürgermeister Niehues verwies auf die nichtöffentliche Sitzung, in der er diese Frage beantworten werde.

 

Ausschussmitglied Eimers monierte sodann  den im Beschlussvorschlag stehenden Satz „Darüber hinaus steht die Gemeinde Rosendahl sinnvollen Repowering - Konzepten durchaus positiv gegenüber.“ Er halte diesen Satz für überflüssig.

 

Herr Ahn erläuterte, das die Gemeinde unverschuldet in eine rechtliche Zwangssituation geraten sei und dieser Satz eingefügt worden sei, um den Anlagebetreibern eine Zukunftsperspektive aufzuzeigen.

 

Nach kurzer Beratung der CDU-Ausschussmitglieder wurde durch Ausschussmitglied Eimers mitgeteilt, dass dieser Satz so stehen bleiben könne.

 

Ausschussmitglied Mensing bedauerte noch einmal ausdrücklich, dass es keine Möglichkeit gebe, den betroffenen Landwirten zu helfen, ihre WKA im FNP abzusichern.

 

Ausschussvorsitzender Schenk verwies auf die Ergänzungsvorlage VIII/81/1.

 

Abschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: