Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Schleestraße" im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/271 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 


Der Ausschussvorsitzende, Herr Rottmann, bat Herrn Wellers vom Planungsbüro Wellers GmbH, Vreden, um Vorstellung der Plankonzepte.

 

Anhand einer Beamerpräsentation erläuterte Herr Wellers die Plankonzepte und verwies hierbei auch auf die Ausführungen in der Ausschusssitzung am 01.12.2005.

 

Die Flächennutzungsplanänderung beinhalte die Änderung von “Fläche für die Landwirtschaft” in “Wohnbaufläche” zur Größe von rd. 5.880 qm.

 

Der Bebauungsplanentwurf sehe eine Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und/oder Doppelhäusern vor. Die Baugründstücke seien nach Süd-Westen orientiert und gewährleisteten somit eine optimale Ausnutzung solar-energetischer Potentiale. Weiterhin würden auch die vom Gemeinderat am 15.09.2005 beschlossenen “Leitlinien für die Gestaltung der Baugebiete” berücksichtigt.

 

Wortmeldungen ergaben sich nicht.

 

Anschließend bat Ausschussvorsitzender Rottmann um Abstimmung und verwies hierbei auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen Nr. VII/270 und Nr. VII/271.

 

Zu TOP 4 – SV VII/270

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das Verfahren zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/270 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dabei ist dem Plan A der Urzustand; die Änderung dem Plan B zu entnehmen. Beide Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Zu TOP 5 – SV VII/271

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: