Der Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VIII/81 und der Ergänzungsvorlage Nr. VIII/81/1 beigefügten Empfehlungen zu den Anlagen I-XI und XIII wird zugestimmt.

 

Der Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.


Abstimmungsergebnis:                         23 Ja-Stimmen

                                                                2 Nein-Stimmen


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.

 

Fraktionsvorsitzender Weber betonte, dass die Grünen dagegen seien den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Es gebe schließlich auch ohne Flächennutzungsplan klare Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass es raumbedeutsame und nicht raumbedeutsame Anlagen gebe. Die nicht raumbedeutsamen Anlagen könnten überall entstehen, also auch außerhalb der Windeignungsbereiche, raumbedeutsame Anlagen dagegen nur in den Windeignungszonen. Man müsse grundsätzlich überlegen, ob man die Änderung des Flächennutzungsplanes beschließen wolle, weil dies schließlich Kosten verursache.

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses und fasste folgenden Beschluss: