Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportzentrum Osterwick" im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/273 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 


Der Ausschussvorsitzende, Herr Rottmann, bat hierzu Herrn Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, um Vorstellung der Plankonzepte.

 

Herr Ahn erläuterte anhand einer Beamerpräsentation die vorzunehmenden Planänderungen.

Der Änderungsbereich befinde sich am östlichen Ortsrand der Ortslage Osterwick – südlich der Darfelder Straße und umfasse ein Fläche von ca. 0,08 ha. Es sei vorgesehen, eine Änderung des Flächennutzungsplanes von “Grünfläche” in “Wohnbaufläche” vorzunehmen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes zu schaffen.

 

Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan “Sportzentrum Osterwick” werde dieser Bereich als “Öffentliche Grünfläche” ausgewiesen. Da dieser Bereich nunmehr einer Wohnbebauung zugeführt werden solle, sei eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Änderung beinhalte:

 

-          “Öffentliche Grünfläche” in “Allgemeines Wohngebiet”

-          Festsetzung einer I-II geschossigen Bebauung in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8

-          Abgrenzung der überbaubaren Fläche im östlichen Teil des Plangebietes durch Festsetzung einer Baugrenze

 

Wortmeldungen hierzu ergaben sich nicht.

 

Ausschussmitglieder Mensing und Weber merkten an, dass doch zukünftig aktuellere Planausschnitte den Sitzungsvorlagen beigefügt werden sollten. Die beigefügten Planausschnitte entsprächen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte hierzu, dass für Planänderungen oder auch Erweiterungen immer der genehmigte Ursprungsplan als Grundlage diene. Wie dem Ausschuss bekannt sei, werde derzeit im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck die Aufstellung des Gesamtflächennutzungsplanes erarbeitet. Hierin würden alle bisher durchgeführten Änderung aufgenommen; man erhalte dann den aktuellen Planungsstand.

 

Abschließend bat Ausschussvorsitzender Rottmann um Abstimmung und verwies hierbei auf die entsprechenden Sitzungsvorlagen Nr. VII/272 und Nr. VII/273.

 

Zu TOP 6 – SV Nr. VII/272

 

Der Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das Verfahren zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/272 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dabei ist dem Plan A der Urzustand; die Änderung dem Plan B zu entnehmen. Beide Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Zu TOP 7 – SV Nr. VII/273

 

Der Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: