Ausschussmitglied Mensing erklärte, dass er von Herrn Espelkott gebeten worden sei nachzufragen, ob die Zufahrtsstraße zum Edeka-Markt Steiner in den Streuplan aufgenommen werden könne.

 

Stellvertretende Fachbereichsleiterin Brodkorb teilte mit, dass dies nicht möglich sei. Bis 7:30 Uhr müssten alle öffentlichen Straßen und Wege, insbesondere die Schulwege geräumt sein. Der Zeitplan sei schon sehr knapp und man könne keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen. Außerdem verstoße man damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch eine dahingehende  Anfrage der Katholischen Kirchengemeinde sei abgelehnt worden. Allerdings sei man trotzdem bereit, bei absolut widrigen Verhältnissen einzuspringen und die Zufahrt zu räumen. Dies sei in den vergangenen Wochen auch der Fall gewesen.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte weiter nach, ob es sich bei der Zufahrt um öffentliches oder privates Gelände handle.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Zufahrtsstraße zwar öffentlich sei, durch die vorliegende Straßenreinigungssatzung die Streu- und Räumpflicht aber den Anwohnern und Anliegern übertragen worden sei. Er betonte noch einmal, dass eine generelle Übernahme der Streu- und Räumpflicht durch die Gemeinde Rosendahl hier nicht möglich sei, der Bauhof aber in extremen Fällen beim Schneeräumen mithelfen werde.