Ratsmitglied Riermann stellte die Frage, ob es sein könne, dass jetzt Verträge abgeschlossen würden, die später im Falle eines Bürgerentscheides rückgängig gemacht werden müssten.

 

Bürgermeister Niehues antwortete, dass der Vertrag mit der Kolpingsfamilie am 26. Januar 2010 geschlossen worden sei. Der tatsächliche Umbau könne jedoch erst beginnen, wenn die Mittel im Haushalt 2010 verbindlich bereit stünden. Außerdem sollen Mittel aus dem Konjunkturpaket II verwendet werden. Diese müssten bereits vor Jahresende verwendet und abgerechnet werden. Vor dem eigentlichen Baubeginn müsse ferner eine Nutzungsänderung beantragt und ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Wenn man erst den Ausgang des angekündigten Bürgerbegehrens abwarten wolle, sei eine Realisierung des Jugendhauses in diesem Jahr zeitlich gar nicht mehr machbar. Deshalb führe er das Projekt so weiter, wie dies vom Rat am 17. Dezember 2009 beschlossen worden sei.

 

Ratsmitglied Branse äußerte sein Unverständnis darüber, dass Bürgermeister Niehues den Vertag mit der Kolpingsfamilie abgeschlossen habe, obschon er wisse, dass ein Bürgerbegehren komme. Dies finde er sehr befremdlich. Er wies darauf hin, dass mit dem Vertrag über 10 Jahre eine Verpflichtung in Höhe von 500.000 € eingegangen werde.

 

Bürgermeister Niehues verdeutlichte noch einmal, dass er einen entsprechend gefassten Ratsbeschluss ausführe. Die Baumaßnahme selbst könne insoweit noch gestoppt werden, als mit dem Umbau erst begonnen werden dürfe, wenn Mittel im Haushalt verbindlich bereitgestellt wurden.