Sitzung: 28.01.2010 Rat
Ratsmitglied Söller bat darum, die Kosten für die Anwälte der Gemeinde und der Gegenseite, die aufgrund der Leistungsklage der Gemeinde Rosendahl gegen den ehemaligen Bürgermeister Meyering entstanden seien, über das Protokoll bekannt zu geben.
Bürgermeister Niehues sagte dies zu.
Antwort: Kosten für den Anwalt der Gemeinde: 4.270,91 €
Kosten für den Anwalt der Gegenseite: 4.425,05 €