Der geänderte Planungsstand wird anerkannt und den Beschlussvorschlägen entsprechend den der Sitzungsvorlage Nr. VII/283 beigefügten Empfehlungen zugestimmt.

 

Der in der Sitzung vorgestellte geänderte Planentwurf nebst dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.”

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig bei einer Enthaltung

 

 


Ausschussvorsitzender Rottmann verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/283 und bat Herrn Ahn vom Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, um Vorstellung und Erläuterung.

 

Herr Ahn erläuterte nochmals kurz den Planungsinhalt des vom Rat in seiner Sitzung am 10.11.2005 beschlossenen Bebauungsplanentwurfes. Er trug eine Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen vor.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen führten –sollte man ihnen stattgeben- zu einer wesentlichen Änderung der Grundzüge der bisherigen Planung, weshalb eine Alternativplanung erstellt worden sei, die er erläuterte. Hierin werde u.a. ein neues Erschließungsnetz dargestellt.

Die bisherige Erschließung führte mit drei Stichstraßen von der “Heinrich-Backensfeld-Straße” aus in das Baugebiet; in dem überarbeiteten Planentwurf werde das Baugebiet über eine Erschließungsstraße von der Straße “Görtfeld” aus mit kleinen Stichstraßen erschlossen. Weiterhin entfalle der am Ortsrand ausgewiesene Grünstreifen und Fuß- und Radweg; diese Fläche habe man den jeweiligen Grundstücken zugeschlagen. Desweiteren könnte der Spielplatz mehr in die Mitte des Baugebietes verlegt werden. Bedingt durch diese Änderungen erhöhe sich die Anzahl der zu veräußernden Grundstücke um etwa 5 – 7.

Diese Änderung bedinge einen größeren ökologischen Ausgleich, welcher jedoch außerhalb des Plangebietes dargestellt werden könne. Er betonte hierbei ausdrücklich, dass Grünflächen im Baugebiet nicht als ökologischer Ausgleich betrachtet werden können.

 

Bürgermeister Niehues verlas hierzu eine am Sitzungstag eingegangene E-Mail, die dem Protokoll als Anlage I beigefügt ist. Hierin ging es im wesentlichen darum, dass die Fläche des am Ortsrand vorgesehenen Grünstreifens nicht ganz wegfallen zu lassen, sondern im Baugebiet zu auszuweisen.

 

Ausschussmitglied Mensing merkte an, dass zwar einigen Anregungen Rechnung getragen wurde, jedoch durch Verlegung des Spielplatzes dieser verkleinert und der Bürgerwille, den Ausgleich im Baugebiet zu belassen, nicht umgesetzt werde.

 

Ab wann eine Fläche als Ausgleichsfläche in einem Baugebiet angerechnet werde, fragte Ausschussmitglied Steindorf an. Eine abgegrenzte Fläche, wie die am östlichen Rand des Baugebietes ausgewiesene “Extensiv Wiese”, stelle Ausgleichsfläche dar, antwortete Herr Ahn.

 

Ausschussmitglied Mensing führte aus, dass die Bürger mehr “Grün” im Baugebiet zur Auflockerung wünschten. Zusätzliche Bauflächen seien nicht Sinn und Zweck der Änderungswünsche gewesen. Weiterhin sei auch der neue Spielplatz zu klein.

Herr Ahn antwortete, nicht jeder Wunsch könne umgesetzt werden. Die Lage des Spielplatzes z.B. stelle sich im Änderungsentwurf optimaler dar. Wenn auch nicht mehr öffentliches Grün ausgewiesen werde, seien die Baugrenzen so festgesetzt, dass auf jeder Privatfläche viel Grün entstehen könne, sodass die Kinder auch außerhalb des Spielplatzes noch genügend Spielraum erhielten.

 

Der Ausschuss fasste daraufhin folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: